Guten Morgen aus Hamburg, ich habe mit folgendem Problem zu kämpfen: Anfang November erhielt ich in LODAS für einen Arbeitnehmer einer Mandantin eine ElStam-Rückmeldung mit Rückwirkung auf den Monat 01/2018. Die Änderung beinhaltete den Wechsel von bisher: StKl. 3 auf StKl. 6. In einer anschließenden Probeabrechnung wurde offenbar, dass dadurch im lfd. Lohnmonat eine Lohnsteuernachforderung von ca. EUR 5.000,- entstehen würde. Nach Kontaktaufnahme mit der Mandantin und später dem Mitarbeiter ist offensichtlich, dass keinerlei Änderungen stattgefunden haben, weder ist oder war ein weiterer Arbeitgeber im Spiel, der z.B. versehentlich einen Minijob als Haupt-AG angemeldet hat, noch hat der Mitarbeiter irgendetwas veranlasst. Auf mein Anraten hat der AN persönlich das Finanzamt aufgesucht, ist aber abgewiesen worden mit dem Hinweis, dass hätte etwas mit seinem Arbeitgeber zu tun. Da, im Falle einer Lohnabrechnung für den AN nicht nur die o. g. Überzahlung entstanden wäre, sondern der AG die nachberechnete Lohnsteuer (zusätzlich) hätte abführen müssen, habe ich die Abrechnung vorübergehend noch nicht durchgeführt. Außerdem habe ich selbst mit dem Wohnsitz-Finanzamt Kontakt aufgenommen. Es versteht sich, dass sich die Bearbeiterin auf den Datenschutz beruht. Zumindest konnte ich abklären, dass alle Daten (bis auf die StKl.) übereinstimmend vorliegen und dass auch im Finanzamt keine weitere Beschäftigung gespeichert ist. Das letzte dort vorhandene Lohnsteuersignal stammt aus dem Jahr 2013. Der AN war im Jahr 2013 ebenfalls bei meiner Mandantin beschäftigt und ist Mitte September dort ausgetreten. In seinem Resturlaub hat er bereits einen weiteren Job angetreten, so dass tatsächlich für 2 Wochen (bis zum Austrittsdatum) meine Mandantin Neben-Arbeitgeber war. Im April 2014 ist der Arbeitnehmer zurückgekommen in die Dienste meiner Mandantin. I. R. d. Lohnabrechnung erfolgte die Anmeldung zu ElStam mit StKl. 3. Über die Anmeldung existiert die Lohnauswertung Nr. 461 mit bestätigter Datenübermittlung als Haupt-Arbeitgeber. Es existiert kein Fehlerprotokoll und es gibt bis zu dem ominösen Steuerklassenwechsel in 11/2018 keinerlei ElStam-Änderungen. Seit seinem Wiedereintritt wurde jeden Monat die StKlasse 3 benutzt und jährlich eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt. Da offensichtlich im Finanzamt der Datensatz über die ElStam-Anmeldung im April 2014 verschwunden ist, habe ich vor einigen Tagen eine erneute ElStam-Anmeldung gesendet (unter dem Eintrittsdatum April 2014 und als Hauptarbeitgeber) Bisher habe ich keinerlei Rückmeldungen von der FinVerw. erhalten. Meine Frage: was kann ich noch tun, damit das richtige Lohnsteuermerkmal wieder aktiviert wird? Weder der Arbeitnehmer noch ich als Lohndienstleister haben bisher irgend etwas bewegen können und Hilfe vom Finanzamt ist da auch nicht zu erwarten. Für Eure Hilfe und Ratschläge bedanke ich mich im Voraus
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