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Erstattungsanspruch an Krankenkasse aus Krankengeld im S-Kug-Zeitraum

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letzte Antwort am 03.03.2023 17:11:33 von silviabickel
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silviabickel
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Liebe Helferlein ...

 

meine Frage bezieht sich auf den Erstattungsanspruch an die Krankenkasse, wenn ein Arbeitnehmer VOR dem Saison-Kug-Zeitraum erkrankt.
Ich habe im LODAS-Kalendarium diese Tage mit KV abgerechnet. 
Die Lohnabrechnung ist korrekt, die Lohnauswertung 159 (Krankengeld im S-Kug-Zeitraum) wird ausgegeben.

 

Im Datev-Doc. 5303041 ist unter 3.1.8.2.2. lediglich Folgendes angegeben:

 

Bei Arbeitnehmern, die vor dem Kalendermonat erkranken, in dem Saison-Kug beantragt wird, richtet sich der Anspruch auf Krankengeld in Höhe von Saison-Kug gegen die zuständige Krankenkasse.
Das Krankengeld in Höhe von Saison-Kug wird dem Arbeitgeber auf Antrag von der Krankenkasse erstattet.

Hier genau liegt mein Problem. 
In den Lohnauswertungen findet sich kein AAG-Antrag.
Wie wird die Erstattung beantragt? Ist es tatsächlich so, dass ich die Lohnauswertung 159 in Papierform an die Krankenkasse schicken muss?
Hat da jemand Erfahrungen?

Lieben Dank im Voraus

FrauSmith
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Wenn krank über Saison-Kug abgerechnet wird gibt es keinen AAG-Antrag.

 

Der Arbeitnehmer erhält für die Krankentage Kug

 

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silviabickel
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@ Frau Smith
Zunächst vielen Dank. Was der AN bekommt, ist mir klar, nämlich Krankengeld i.H. S-Kug.
So steht es auch auf der Abrechnung

silviabickel_0-1677847368424.png

Für die LA 145 bekomme ich einen Antrag AAG. Für die 5 Tage aber nicht und im Erstattungsantrag an das AA bleibt seine Zeile leer, was auch korrekt ist.

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.
Ich möchte wissen, ob ich die Lohnauswertung 159 in Papierform an die KK schicken muss. Dazu ist im Datev-Doc. nichts ausgesagt.
Es handelt sich um eine durchgehende AU, die bereits im Vormonat begonnen hat. Und für die Erstattung ist die KK zuständig. KV musste lediglich erfasst werden, weil alle anderen Arbeitnehmer in der 50. KW Schlechtwetter hatten und da er (als arbeitsunfähig Erkrankter) nicht besser gestellt werden darf als seine Kollegen, bekommt er eben Krankengeld i.H. S-Kug.


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FrauSmith
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Was soll die Krankenkasse mit der Kug-Auswertung? Krankengeld/Kug erstattet die Krankenkasse natürlich nicht. Das geht über die Agentur für Arbeit 

 

Die Krankenkasse erstattet nur den Anteil aus der Lohnart 145 .
Das ist korrekt 

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silviabickel
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@ Frau Smith

... und wieder Danke für Ihre Mühe, aber ich denke, das weiß ich (sorry!!) besser
Das Arbeitsamt ist in diesem Fall (bei Krank VOR) nicht zuständig.
(und so steht es auch im Datev Doc 5303041 unter Pkt. 3.1.8.2.2: )

 

"Bei Arbeitnehmern, die vor dem Kalendermonat erkranken, in dem Saison-Kug beantragt wird, richtet sich der Anspruch auf Krankengeld in Höhe von Saison-Kug gegen die zuständige Krankenkasse.
Das Krankengeld in Höhe von Saison-Kug wird dem Arbeitgeber auf Antrag von der Krankenkasse erstattet."

Wahrscheinlich ist es wohl so, dass die Datev dafür keine Lösung (sprich: keinen Papier-Antrag ... ähnlich wie den S-Kug-Antrag) zur Verfügung stellt.
Was dann nur bliebe, wäre ein Selbst-Bastelsatz, der nur ein Zeitfresser ist.
Jedenfalls hat sich hier noch niemand weiter zu Wort gemeldet. Obwohl ich eigentlich denke, dass so ein Fall bestimmt nicht selten vorkommt.

Danke 

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FrauSmith
Aufsteiger
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Schön das sie das besser wissen. Merkwürdige Aussage - warum denn hier die Frage?

 

Wenn die Krankenkasse den gesamten Zeitraum erstatten soll darf nicht „Krank Kug“ erfasst werden. „Krank Kug“ erstattet die Agentur für Arbeit und nicht die Krankenkasse.

Der gesamte Zeitraum muss dann über ihre Lohnart 145 erfasst werden.

 

Das ist kein Fehler von Datev sondern schlicht falsch erfasst 

 

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wielgoß
Experte
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Hallo @silviabickel,

 

die Auswertung 159 ist grundsätzlich für die Erstattung des arbeitgeberseitig berechneten und ausgezahlten Krankengeldes (in Höhe Saison-KUG) geeignet.

 

Als Arbeitshilfe für die Einreichung bei der Krankenkasse:

 

Abrechnungsliste_KUG.pdf (aok.de)

 

Auf ein so aufgebautes Formular haben sich die Spitzenverbände der GKV wohl geeinigt. Ein "amtliches" Formular gibt es aber m. E. nicht, die Erstattung kann auch formlos beantragt werden.

 

Bei der Formularvariante fülle ich immer nur die 1. Seite aus und füge die Auswertung 159 bei - hat bislang keine Probleme gegeben.

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

 

 

 

 

silviabickel
Beginner
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Hallo Herr Wielgoß,

chic. Das ist die Info, die ich gebraucht habe. 👍
Es ist tasächlich so, dass ich LODAS Baulohn schon mehr als 20 Jahre bearbeite, aber DAS hatte ich bisher nicht.
Ich werde Ihrem Rat folgen und das vorgeschlagene Formular ausfüllen. Bin gespannt.

Lieben Dank und Grüße aus Hamburg
Silvia Bickel

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letzte Antwort am 03.03.2023 17:11:33 von silviabickel
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