Hallo Zusammen, ich bin Beauftragte für Diversity und Inklusion bei DATEV. Die Vielfalt in Unternehmen nimmt immer weiter zu und zunehmend werden auch diverse Menschen auf dem Arbeitsmarkt tätig sein. Auch wir beschäftigen uns natürlich mit diesem Thema. Ich möchte daher einige Gedanken zu den bereits genannten Punkten ergänzen. Zunächst einmal die gesetzliche Lage: Am 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht die geschlechtliche Identität schützt und zwar auch dahingehend, dass es die schützt, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen bzw. zuordnen lassen möchten. Nach Gesetzesbeschluss im Dezember 2018 gilt jetzt, dass bei Beurkundung eines Neugeborenen neben den Kategorien „männlich", „weiblich" oder „ohne Angabe" auch die Bezeichnung „divers" gewählt werden kann. Darüber hinaus kann ebenso gegenüber dem Standesamt die Änderung des Eintrags im Geburtenregister nachträglich geändert sowie (soweit gewollt) ein neuer Vorname gewählt werden. Praktische Tipps: Grundsätzlich ist eine neutrale Ansprache ohne konkrete Namensnennung mit „Guten Tag, …" immer möglich. Auch ein „Hallo/Guten Tag Vorname Nachname" ist eine Option. Beides klingt für uns im Deutschen etwas distanziert, ist aber beispielsweise im Englischen Usus. Die DATEV-Kollegen werden künftig systemisch mit „Willkommen Vorname Nachname" angesprochen, ähnlich wie bei „amazon". In Briefen verwenden wir die Ansprache „Guten Tag Vorname Nachname". Im Zweifelsfall ist die beste Variante immer die, die betroffene Gruppe bzw. Person nach der eigenen Selbstbeschreibung zu fragen und die Wünsche derer umzusetzen, die angesprochen oder benannt werden – gerade auch dann, wenn es um ein persönliches Gespräch geht. Als wahrscheinlich selbstverständlich, aber genau deswegen oft in den Hintergrund geraten, kann grundsätzlich folgende Frage an sich selbst weiterhelfen: „Wie möchte ich selbst bezeichnet/behandelt werden?".
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