Guten Morgen, wir haben bereits umgestellt und fragen uns jetzt, wie man "Mischrechnungen" im umsatzsteuerrechtlichen Sinne erstellt. Wir haben den Eindruck, dass das gar nicht geht, was aber zu einem erheblichen Mehraufwand führen würde und recht unübersichtlich ist. Meine Frage anhand eines Beispiels lautet wie folgt: Ich vertrete den Mandanten in drei Instanzen. Die erste Instanz endet am 15.06.20, die zweite beginnt am 20.06. und endet am 15.12.20 und die dritte beginnt am 20.12. und endet im März 2021. Normalerweise hätten wir jeweils zu Beginn einer Instanz eine (Vorschuss-)Rechnung über alle bis dahin entstanden Gebühren erstellt und ggf. bereits abgerechnete Beträge angerechnet. Ich habe dann alle Gebührentatbestände und Zahlungen in einer Rechnung. Jetzt sieht es so aus, als ob ich 16% und 19% nicht "mischen" kann. Das hätte zur Folge, dass wir jeweils neue Rechnungen (nur) über die jeweiligen Gebühren einer Instanz abrechnen können; d.h. in meinem Beispiel erstelle ich für jede Instanz zur Beginn eine Vorschussrechnung, später dann ein Gutschrift und eine neue Rechnung mit der letztlich zutreffenden Umsatzsteuer. Ich hätte also mindestens neun Rechnungen!? Außerdem haben ich bzw. der Mandant keine übersichtliche (Schluss-)Rechnung, aus der die Gebühren hervorgehen. Oder ist es doch irgendwie möglich, verschiedene Gebührentatbestände mit unterschiedlichen Umsatzssteuersätzen in einer Kostennote abzurechnen? Danke und freundliche Grüße!
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