Hallo @LarsSchladitz, wenn wir die Leistungssperre wegen Zahlungsrückstand im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft gesetzt haben, erfolgt die Aufhebung der Leistungssperre nach Ausgleich aller überfälligen Rechnungen. Das Mitglied selbst bekommt keine Auskunft zur Leistungssperre oder über offene Posten, außer es liegt eine Vollmacht vor. Wir setzten allerdings auch Leistungssperren wegen Insolvenz oder wenn wir eine außerordentliche Vertragskündigung aussprechen müssen. Im Info Dok. Leistungssperre - Informationen für DATEV-Kunden zur Leistungssperre sind alle Ursachen und Aufhebungen beschrieben. Weitere Informationen gibt es auch unter https://go.datev.de/forderungsmanagement Sie können sich jedoch erneut an die Kollegen vom Forderungsmanagement wenden, falls noch offene Fragen bestehen. Viele Grüße
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