Hallo Flitze, danke für dein Beispiel. Nachdem ich jetzt gefühlt das ganze Forum sowie das halbe Internet hoch und runter gelesen habe, glaube ich nun, das es so richtig ist: 010 Festbezug (3000 €) 101 BETR.AV.AG LFD.ST-FREI FFN 13,29 € (Umwandlung der VL - ist übrigens hier die eigene Lohnart der Stammlohnart 901, wie ich nun gemerkt habe) 891 bAV AG-Zus. lfd.ST-frei FFN 7,35 911 BETR.AV.AN LFD.ST-FREI FFN 41,68 914 BETR.AV.AN LFD.GEH.VER LLN 41,68- Nettoabzug 9078 PENSIONSKASSE 41,68- In die Pensionskasse sollen insgesamt 62,32 € eingezahlt werden. Unter VL ist ab 01/2020 gar nichts mehr eingetragen, unter bAV ab 01/2020 bei AG-Anteil 13,29 € (davon nichts steuerpflichtig), bei Gehaltsumwandlung 49,03 € (ebenfalls nichts steuerpflichtig). Von Letzterem werden 7,35 € als AG-Zuschuss abgezogen, den ich unter Mandantendaten / AG-Pflichtzuschuss bAV hinterlegt habe (gesetzlich 15%, von Hundert). Flitze, deine Hilfe in allen Ehren, soweit sich sonst aber niemand äußert, behalte ich mir vor, gerade diesen letzten Post nochmal als neues Thema zu eröffnen. Muss hier doch zumindest einen geben, der das Thema bAV aus dem Effeff beherrscht. Vielen Dank und schon mal frohe Ostern Bastian
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