Liebe Wissende,
ich habe aufgrund der kürzlichen Einstellung eines neuen MA erfahren, dass das Lastschriftmandat bei der KK, wo dieser MA versichert ist, nicht mehr gültig ist. Muss ich die SV-Beiträge dann händisch überweisen, wenn sich das neue Mandat mit dem Fälligkeitstermin für diesen Monat überlagern könnte? Oder wird das (ohne zusätzliche Gebühren) anstandslos abgebucht, sobald das neue Mandat dort eingeht?
VG
Bastian
Wie immer und überall. Mit einander reden hilft. Unter Angabe der Betriebsnummer bei der betreffenden KK anrufen. Sachlage schildern und eine Vereinbarung treffen.
Hallo,
das kommt auf die Krankenkasse an. Es gibt Krankenkassen, die erlassen automatisch bei Eingang des Mandats. Bei anderen werden Sie um einen kurzen Abtrag auf Erlass der Säumniszuschläge nicht rum kommen. Einfach einmal kurz mit denen sprechen. Wenn Antrag notwendig, mit dem Mandat abgeben.
Viele Grüße
T. Reich