Moin Lutz, das siehst du grundsätzlich richtig, aber es gibt eben einen Bestandsschutz. Bis Ende 23, glaub ich. Und weil es sich eben um einen Midijob in einem privaten Haushalt handelt, gilt der Bestandsschutz auch in der RV, was in gewerblichen Beschäftigungen nicht der Fall ist, der PGRS 109 geschlüsselt wird und die RV an die Knappschaft abgeführt wird. Und er zeigt doch ein Beitragspflichtiges Entgelt an, 312,18 Midijob-mäßig-runtergerechnet von 451,00 EUR. Nur eben keine Beiträge. Und auf der Beitragsanmeldung sind ja auch die Abgaben korrekt ermittelt. Die Abrechnung ist definitiv falsch so.
... Mehr anzeigen