Beschäftigungsbetriebe Ein Beschäftigungsbetrieb im lohnsteuerlichen Sinne : Ein Beschäftigungsbetrieb im lohnsteuerlichen Sinne ist der Betrieb oder Teil des Betriebs des Arbeitgebers, in dem der Arbeitslohn für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs ermittelt wird. D.h., es werden entweder die maßgebenden Lohnteile zusammengestellt oder, bei maschineller Lohnabrechnung, die entscheidenden Eingabewerte erfasst. Zweigniederlassung Wenn die Ermittlung des maßgebenden Arbeitslohns in den einzelnen Zweigniederlassungen erfolgt, ist jede einzelne Zweigniederlassung ein Beschäftigungsbetrieb im lohnsteuerlichen Sinne. Jede Zweigniederlassung hat die Lohnsteuer bei dem für sie zuständigen Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und abzuführen. Ein Beschäftigungsbetrieb im SV-rechtlichen Sinne ist seit 01.01.2017 definiert durch das 6. SGB IV-ÄndG: "Der Beschäftigungsbetrieb ist eine nach der Gemeindegrenze und der wirtschaftlichen Betätigung abgegrenzte Einheit, in der Beschäftigte für einen Arbeitgeber tätig sind. Für einen Arbeitgeber kann es mehrere Beschäftigungsbetriebe in einer Gemeinde geben, sofern diese Beschäftigungsbetriebe eine jeweils eigene, wirtschaftliche Einheit bilden. Für Beschäftigungsbetriebe desselben Arbeitgebers mit unterschiedlicher wirtschaftlicher Betätigung oder in verschiedenen Gemeinden sind jeweils eigene Betriebsnummern zu vergeben."
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