Hallo @BKrieg, zu Ihrer 1. Frage: Damit Sie die DATEV E-Rechnungsplattform nutzen können, müssen Sie die Registrierung für die DATEV E-Rechnungsplattform vornehmen (unabhängig von dem Programm DATEV Auftragswesen next). Die DATEV E-Rechnungsplattform wird als technische Drehscheibe für den rechtssicheren Austausch von E-Rechnungen mit anderen Rechnungsplattformen in Deutschland dienen. Im Laufe des Jahres werden wir auf der E-Rechnungsplattform ein E-Rechnungspostfach freischalten, über welches Sie künftig E-Rechnungen empfangen und senden können. Registrieren Sie sich schon jetzt, so haben Sie frühzeitig Zugriff auf neue Funktionen, denn ab Ende 2024 werden das DATEV E-Rechnungspostfach und die Anbindung an die DATEV-Softwarelösungen verfügbar sein. Zu Ihrer 2. Frage: Die E-Mail-Adresse, die Ihnen bei der Bestellung der DATEV E-Rechnungsplattform in den Unternehmensdaten unter „Ihr Unternehmen“ angezeigt wird (nur bei DATEV-Mitgliedern), wird von Ihrem verwendeten Medium gezogen. Diese wird zukünftig nicht mehr veränderbar sein. Falls Sie die DATEV E-Rechnungsschreibung nutzen, wird die angegebene E-Mail-Adresse unter „Ansprechpartner“ als Kontaktadresse auf der erstellten Rechnung verwendet.
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