Sehr geehrte Frau Heinlein, bei Lohnart 914 zieht es die arbeitfinanzierten Beträge ab. Für die KUG Berechnung ist dies korrekt. Nunmehr kommt Nr 1008921. Die Gehaltsumwandlung wird nicht in den KUG Zuschuss eingerechnet. Damit hat jeder mit Gehaltsabrechnung und Gehaltsumwandlung zu wenig Zuschuss. Datev gibt nun an man solle ein abweichendes Basis- Netto Entgelt und gleichbleibendes monatl Soll Entgelt eingeben. Kann man einfach die Gehaltsumwandlung zB 200.-- zum Basis-Netto aufaddieren, damit der Arbeitnehmer auch einen Zuschuss (80%) auf die selbst bezahlte BAV Gehaltsumwandlung erhält. M.E geht das nicht, da in der Berechnung jeweils mit und ohne KUG ohne Gehaltsumwandlung gerechnet wird. Gibt es Erläuterungen zu Dokument Nr 1008921 (für Laien) Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen R.Seidenfuss
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