Hallo, ich habe folgendes Problem:
Bei einer Einheits GmbH & Co. KG muss für das Stammkapital der GmbH ein steuerlicher Ausgleichsposten (Konto 9880) gebildet werden. Dies wird in der Handelsbilanz nicht im Eigenkapital ausgewiesen. Für das steuerliche Kapital nach §15a EStG zählt der Ausgleichsposten aber mit dazu.
Jetzt hat mich das FA weißt darauf hin, dass bei der E-Bilanz das ausgewiesene Kapital dem nach §15a EStG (also mit dem Ausgleichsposten) übereinstimmen muss. Wie bekomme ich das da rein? Wenn ich es manuell in der Kapitalkontenentwicklung ergänze, habe ich eine Differenz des EK der Bilanz zur Kapitalkontenentwicklung!
Oder gibt es für die Steuerbilanz ein eigenes Konto, damit dieses Problem gelöst wird??
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Es gibt hier auch eine Suchfunktion die gelegentlich auch etwas findet. Dieser Thread
sollte bei der Lösung helfen.
Die genaue Umsetzung ist natürlich individuell.
Leider zeigt mir dieser Thread keine Lösung auf. Ich habe bisher auch über eine Excel Tabelle das Eigenkapital nach §15a EStG ermittelt und in die GuE Erklärung eingetragen. Das Finanzamt möchte aber dies jetzt bei der Übermittlung des Kapitalkontos mit der E-Bilanz so ausgewiesen haben. Und hier liegt mein Problem.
Das ist doch der Witz am Ausgleichsposten, er ist Kapital und wieder nicht. Die genaue Bedienungsanleitung gibt der Gesellschaftsvertrag, ohne diesen lassen sich die Kapitalkonten nicht darstellen. Vor Allem findet sich da auch die Definition des haftenden Kapitals, wenn der Rest Fremdkapitalcharakter hat vermindern sich die Probleme.
Sopo an Kapital in der Steuerbilanz dann ist der Sopo wieder draußen
Nein das Hgb 264 steht im Hgb nicht im
Gesellschaftsvertrag. Im Hgb soll kein Kapital ausgewiesen werden sondern sopo. Sopo für eigene anteile