Liebe Community,
mir stellen sich gerade zwei Problem in der Lohnabrechnung.
Ein Mandant der U1 pflichtig ist, hat einen Angestellten, welcher privat krankenversichert ist. Der Angestellte hat uns eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht.
Wir haben in der Abrechnung die Lohnfortzahlung berücksichtigt:
Problem 1: DATEV Lohn und Gehalt sendet eine Erstattungsantrag AAG an die Krankenkasse, die für die Meldung der AV und PV hinterlegt ist. Der Mitarbeiter ist jedoch bei dieser Krankenkasse nicht versichert.
Problem 2: In Rücksprache mit der privaten Krankenkasse besteht für den AG keinerlei Anspruch auf die Erstattung der AAG. Gibt es bei privaten Krankenversicherung unterschiedliche Tarife in denen das ggf. mit abgedeckt sein könnte oder gibt es in diesen Fällen grundsätzlich keine Erstattungen?
Viele Grüße
Die private Krankenversicherung ist nicht
zuständig sondern die gesetzliche. Meist die
alte zu Aiok.Irgendwohin zahlst ja die Umlage also kriegst auch Aag. Mit privater
Kv hat dat nix zu tun.
Gruß Diplodocus
In Deinem Bsp die Kasse von Rente zb
Aok oder andere. Schau doch in der Abrechnung was erstattet wird und von wem.
Hallo,
wie erwähnt wird die AAG-Erstattung durch das Umlageverfahren U1/U2 abgedeckt. Die Umlagebeiträge müssen an die gesetzliche Krankenkasse abgeführt werden, hier kommt dann auch die AAG-Erstattung. Es wurde also richtig übermittelt.
VG Eva