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Urlaub beim Wechsel von einem regulären Arbeitsverhältnis in ein Ausbildungsverhältnis

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letzte Antwort am 24.07.2025 18:20:47 von diplodocus
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T_V
Beginner
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Hallo,

 

wir sind Bauhauptgewerbe und haben einen Mitarbeiter, welcher zum 01.08.2025 von einem regulären Arbeitsverhältnis in ein Ausbildungsverhältnis wechselt.

 

Meine Frage:

Was passiert mit den Urlaubstagen, welche Stand 31.07.2025 verfügbar sind?

 

Vielen Dank.

 

T_V

 

 

 

 

 

 

diplodocus
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
123 Mal angesehen

Auszuɓildende haben den Beitrags.üll

meist nicht. Deshalb entweder Urlaub vorher nehmen oder von der Malerkasse

auszahlen lassen dh Entschädigung.

Hinterher ist der Urlaub schwierig weil

der Wert ein anderer ist aufgrund des unterschiedlichen Verdienstes. Eigentlich

stellt sich die Frage nicht weil man Urlaub

zwingend nehmen muss. Falls er nicht

genommen werden konnte auszahlen.

Dann ist der Urlaub aber auch bei der Malerkasse aufgenraucht. Am besten bei

der Kasse anrufen. 

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rschoepe
Experte
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Nachricht 3 von 4
110 Mal angesehen

Bauhauptgewerbe ist Soka Bau, Malerkasse ist Baunebengewerbe. 😉

 

Am Einfachsten ist es tatsächlich, wenn er vor dem Wechsel seinen Urlaub noch nimmt, dann kannst du mit 99 / BS 85 / LA 508 den Urlaub komplett auszahlen lassen (inklusive in dem Monat neu erworbenen Anspruch) und mit einem "leeren" Urlaubskonto in die Ausbildung starten. Siehe  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 5303033 Nr. 3.2.3.2

Wenn das nicht (zeitlich) mehr klappt, kann der AN bei der Soka einen Antrag auf Auszahlung des Urlaubsanspruchs stellen, in dem Fall sollte er auch keine zwei Jahre warten brauchen. Dann bekommt der AG ein Schreiben über den ausgezahlten Betrag sowie die einbehaltene Steuer und SV-Beiträge, die du in der Lohnabrechnung nochmal erfassen musst (steht in Urlaubsabgeltung abrechnen, wie das geht).

diplodocus
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 4
45 Mal angesehen

Wenn es nicht um Malerkasse sondern Soka

geht dann die gleiche Handlungsempfehlung. Bei der Soka oder

Malerkasse anrufen und erst mal das Konto klären. Dann nach einer Entschädigung dh der Höhe fragen etc

Die Malerkasse oder Soka Bau hat in

Sonderfällen auch die Haken/Anweisung

parat für Datev. Dann noch Fragen ob

eine Entschädigung ungünstig ist (Urlaubsgeld)

Der Riesenvorteil ist wenn man bei der

Aok einen Antrag ausfüllt und weiß was

die erstatten wollen man sich überlegen

kann

ob man gleich diesen Betrag ins Formular

setzt.

 

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letzte Antwort am 24.07.2025 18:20:47 von diplodocus
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