Hallo Frau Flocken, Zitat aus dem Info-DB Festschreibung beim Import in die DATEV-Rechnungswesen-Programme : Aufgrund der GoBD und den damit verbundenen strengen Festschreiberegelungen wurden mit der Version 5.1 der DATEV-Rechnungswesen Programme (Januar 2016) das DATEV-Format und das aktuelle ASCII-Format für Buchungsstapel um ein Festschreibekennzeichen erweitert. Mit diesem Kennzeichen wird gewährleistet, dass ein Buchungsstapel, welcher in einem DATEV-Programm oder dem Programm eines anderen Herstellers erfasst und festgeschrieben wurde, auch nach dem Import in ein DATEV-Rechnungswesen Programm nicht mehr ohne weiteres verändert werden kann. Dies dient den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung und Datenhaltung – der Durchgängigkeit und Nachvollziehbarkeit. Mit Einführung des Festschreibekennzeichens im Jahr 2016 wurde mit dem Ausnahmerecht die Möglichkeit geschaffen, die Festschreibung bei Buchungsstapeln mit Festschreibekennzeichen „Ja“ oder mit fehlendem Festschreibekennzeichen („?“) aufzuheben. Die Aufhebung der Festschreibung wird dabei protokolliert. Wie bereits zur Einführung des Ausnahmerechts im Jahr 2016 kommuniziert, wird für Stapel ohne Festschreibekennzeichen das Ausnahmerecht mit Installation der DATEV-Rechnungswesen Programme 13.0 (Sommer 2019) entfallen. Hintergrund ist, dass bei Stapeln ohne Festschreibekennzeichen der Grundsatz der Durchgängigkeit und Nachvollziehbarkeit nicht gewährleistet werden kann. Für einen Übergangszeitraum seit Einführung des Festschreibekennzeichens im Januar 2016 bis Sommer 2019 sollten Anbieter von Fremdsystemen die Möglichkeit haben, ihre Schnittstelle entsprechend anzupassen. Beste Grüße Andreas Briefs
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