Kann es sein, dass die Festschreibung beim ASCII Import nicht mehr umgehen werden kann?
Hallo Frau Flocken,
Zitat aus dem Info-DB Festschreibung beim Import in die DATEV-Rechnungswesen-Programme :
Aufgrund der GoBD und den damit verbundenen strengen Festschreiberegelungen wurden mit der Version 5.1 der DATEV-Rechnungswesen Programme (Januar 2016) das DATEV-Format und das aktuelle ASCII-Format für Buchungsstapel um ein Festschreibekennzeichen erweitert. Mit diesem Kennzeichen wird gewährleistet, dass ein Buchungsstapel, welcher in einem DATEV-Programm oder dem Programm eines anderen Herstellers erfasst und festgeschrieben wurde, auch nach dem Import in ein DATEV-Rechnungswesen Programm nicht mehr ohne weiteres verändert werden kann. Dies dient den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung und Datenhaltung – der Durchgängigkeit und Nachvollziehbarkeit.
Mit Einführung des Festschreibekennzeichens im Jahr 2016 wurde mit dem Ausnahmerecht die Möglichkeit geschaffen, die Festschreibung bei Buchungsstapeln mit Festschreibekennzeichen „Ja“ oder mit fehlendem Festschreibekennzeichen („?“) aufzuheben. Die Aufhebung der Festschreibung wird dabei protokolliert.
Wie bereits zur Einführung des Ausnahmerechts im Jahr 2016 kommuniziert, wird für Stapel ohne Festschreibekennzeichen das Ausnahmerecht mit Installation der DATEV-Rechnungswesen Programme 13.0 (Sommer 2019) entfallen. Hintergrund ist, dass bei Stapeln ohne Festschreibekennzeichen der Grundsatz der Durchgängigkeit und Nachvollziehbarkeit nicht gewährleistet werden kann. Für einen Übergangszeitraum seit Einführung des Festschreibekennzeichens im Januar 2016 bis Sommer 2019 sollten Anbieter von Fremdsystemen die Möglichkeit haben, ihre Schnittstelle entsprechend anzupassen.
Beste Grüße
Andreas Briefs
Neben dem Beitrag von Herrn Briefs finden Sie hier: Aufhebung der Festschreibung beim Import von Fremddaten weitere Informationen.
Long story short.
Lesen Sie die Datei einfach mit einem Fehler ein und es wird nicht festgeschrieben.
Am einfachsten geht dies über ASCII-Import, indem die Überschrift mit eingelesen wird 🙂
Diese Idee ist gut, aber mich stört der ASCII-Import !
... werde mal in einer CSV-Datei (Datev-Format) einen fehlerhaften Buchungssatz hinzufügen, z.B. als letzte Zeile, dann bräuchte ich nicht mit ASCII-Import 'herumdoktern', sondern könnte weiterhin das standardisierte Datev-Format verwenden.
VG
Michael Vogtsburger
Nachtrag:
man könnte diese Aktion auch mit einem Kommandozeilen-Befehl erledigen nach dem Prinzip:
copy datei1+datei2 datei3
Kann es sein, dass die Festschreibung beim ASCII Import nicht mehr umgehen werden kann?
Doch, wenn dem ASCII Export steht: nicht festschreiben. Da müssen die Hersteller der Fremdsoftware dran und diese korrekt programmieren. Dann kann DATEV das auch wieder. Und das war schon immer so.
Einzig was sich geändert hat: wenn nichts bzgl. festschreiben oder nicht drin steht (Festschreibekennzeichen) dann schreibt DATEV fest. Hier hatte man vorher noch die Wahl.
Oder die o.g. Workarounds nutzen. Auch wenn sie Mehrarbeit machen.
Wenn der ASCII-Export im Feld Festschreibung den Wert 0 enthält, wird der Stapel nicht festgeschrieben.
Weitere Informationen finden Sie in
und