Hallo Community,
unsere GmbH ist aktuell Mandant bei einem Steuerberater der über Datev Unternehmen Online arbeitet. Dieser übernimmt die doppelte Buchführung. Ich lade dort meine Belege hoch und habe zugriff auf die Auswertungen.
Angesichts der in meinen Augen nicht sauberen und teilweise fehlerhaften Buchungen für die ersten Monate möchte ich gerne selbst in Datev einsteigen. Das ist auf Grund der massiven Aufwände die auf beiden Seiten entstehen, auch vom Steuerberater befürwortet.
Kann mein Steuerberater mir dafür einen Zugang einrichten lassen? Entstehen dadurch hohe Kosten?
Beste Grüße
framework
Warum fragen Sie nicht Ihren Steuerberater?
Sofern Sie selbst buchen wollen rechnen Sie doch pi mal Daumen mit einem niedrigen 4-stelligen Betrag p.A. + Kosten für Unternehmen online.
Alternativ wäre vielleicht die Bearbeitungsform "erweitert" in Unternehmen online sinnvoll.
Sie laden hoch haben aber keinen Zugang zu Ihren Belegen?
Hallo und danke für Ihre Antwort.
Das habe ich auch getan. Er war sich aber auch unsicher und hat von hohen Lizenzkosten gesprochen. Generell ist er damit aber auch einverstanden, auch unter dem Hintergrund, dass ich mit seinem Lösungsansatz zu den erforderlichen Korrekturen nicht glücklich gewesen bin.
Er hat von einer Lösung mit einem Drittprogramm und einem Export bzw. Import nach Datev gesprochen. Das klingt für mich nicht zielführend. Ich möchte direkt in Datev Unternehmen Online buchen, so dass keine doppelten Arbeiten anfallen.
Zu den Belegen habe ich Zugang aber nicht zum Rechnungswesen. Ich möchte selbst buchen um komplizierte Sachverhalte richtig in meiner Buchhaltung abgebildet zu haben.
In Unternehmen online können Sie nicht buchen, da dies lediglich eine Cloud-Software zur Belegverwaltung und Weitergabe an den Steuerberater ist; also Null-Buchführungsfunktion, mal von den "Vorkontierungen" abgesehen.
Wenn Sie das meinen, ist der bereits o.a. erweiterte Modus sinnvoll, dann können Sie die Buchführung so "verbrechen", wie es Ihnen gelüstet 😉
Ich persönlich halte von diesen ich-möchte-gerne-so-buchen-wie-mir-das-gefällt-Mandaten nicht sonderlich viel, da zumeist die Optik ohne rechtlichen Background priorisiert ist.
Letztlich soll es der Steuerberater dann im Jahresabschluss wieder richtig stellen oder gar die Richtigkeit etc. bescheinigen. Was aber tun, wenn schon die Basis vermurkst ist...
Ich möchte Ihre Qualifikation nicht abwerten, aber auch ich konnte schon reichlich Erfahrung diesbezüglich sammeln und gehe da eher auf Distanz.
Wenn Sie selber buchen möchten, käme bspw. als "aktives" Programm DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen in Frage oder eine günstigere Drittlösung.
Ob und was letztlich "teuer" ist, liegt wie so oft im Auge des Betrachters und einer fachlichen Beurteilung des jeweiligen Leistungsumfanges einer Software.
edit:
"Ich möchte selbst buchen um komplizierte Sachverhalte richtig in meiner Buchhaltung abgebildet zu haben." Da sind Sie bei einem Steuerberater sicherlich an der falschen Adresse 😉
Es kommt darauf an wie sie das lösen wollen.
Wenn sie mit der Software der DAtev Mittelstandsfraktura buchen wollen + Belege online + Datev Grundpaket und damit Software vor Ort dürften Sie mit rund 70 EUR pro Monat dabei sein. Kann natürlich je nach Belegvolumen auch teurer werden.
Was allerdings nicht zu unterschätzen ist ist jetzt der zeitliche Aufwand für die eigene Fibu sowie die Prüfungen auf steuerrechtliche Richtigkeit ,sind die Rechnungen ok, alle Bestandteile die erfüllt sein müssen. Gibt es steuerfreiheiten bei Ausfuhrlieferungen liegen alle Nachweise für die Steuerfreiheit vor ? Handelt es sich um innergem. Lieferungen, Leistungen greift § 13b UStG usw. usw. usw.
Das sind im Regelfall die Zeitfresser. Ihre eigene Arbeitzeit können sie betraglich nur selbst beziffern. Zudem kommt noch die Softwarewartung vor Ort dazu.
Was der Kollege mit hohen Lizenzkosten meinte ? Natürlich können Sie sich auch dafür entscheiden mittels Smartlogin die Buchhaltungssoftware quasi in Nürnberg buchen, hierzu habe ich keine Vergleichsmandate und kann zu den Kosten nichts sagen.
Vielen Dank für die Antwort.
@deusex schrieb:Ich persönlich halte von diesen ich-möchte-gerne-so-buchen-wie-mir-das-gefällt-Mandaten nicht sonderlich viel, da zumeist die Optik ohne rechtlichen Background priorisiert ist.
Ich Stimme ihnen zu. Eigentlich wollte ich die Buchführung komplett ausgliedern. Aber die ersten Monatsübersichten der Buchhaltung hatte in meinen Augen massive Probleme. Ich habe mir die Buchungssätze geben lassen (etwa 500 Seiten). Da waren "ub. Differenzen" im fünfstelligen Bereich enthalten. Ich habe alle Differenzen erklären können und auf in meinen Augen Buchungsfehler zurückführen können. Das ganze per Excel und pdf Dokument klar verdeutlicht. Die diesbezüglich vom Steuerberater vorgeschlagene Lösung anhand der tatsächlichen Endstände die einzelnen Konten zu korrigieren ist für mich nicht wirklich sauber. Alternativ wurden von enormen Aufwänden gesprochen. Ich sehe keine andere Möglichkeit als das selbst zu übernehmen. Alternativ habe ich eine Buchhaltung die massiv Korrekturbuchungen enthält und davor Angst, dass die bei einer Prüfung des Finanzamts zu größeren Problemen führen würde? Bin aktuell verzweifelt.
Moin,
was hohe Kosten sind, ist ja - wie so Vieles - sehr relativ.
Wenn zwischen Mandant und StB Einigkeit besteht oder zumindest der Wunsch, mit DATEV weiter zu machen und der Mandant selbst buchen möchte... warum dann nicht (über den StB) direkt Kontakt mit der DATEV aufnehmen?
Hier kennt niemand den Umfang und die Art der anfallenden Arbeiten, auch nicht die mehr oder weniger vorhandenen Vorkenntnisse im Betrieb. Kaffeesatzleserei hilft m.E.n. niemandem weiter.
Vielleicht bekommen wir ja hier mal eine Info, wie die Sache ausgegangen ist, das hätte mal was.
Viel Spaß und noch mehr Erfolg wünscht
WF
Je nachdem wie die weitere Zusammenarbeit mit dem Steuerberater dann erfolgen kann, kann die Buchführung mit der Kanzlei zu bestimmten Zeitpunkten zu Beratungen, Jahresabschlüssen, Steuererklärungen etc. "synchronisiert" werden.
Ich weiß weder um Ihre noch um die Kompetenz Ihres Steuerberaters, aber insgesamt kommen mir Ihre Schilderungen schon "unglaublich" vor.
@bodensee schrieb:Was der Kollege mit hohen Lizenzkosten meinte ? Natürlich können Sie sich auch dafür entscheiden mittels Smartlogin die Buchhaltungssoftware quasi in Nürnberg buchen, hierzu habe ich keine Vergleichsmandate und kann zu den Kosten nichts sagen.
Einen Smart-Login habe ich bereits um die Rechnungen hochzuladen und die Ausgangsrechnungen an die Bankumsätze zu hängen. Außerdem kann ich dort Auswertungen abrufen. Der Reiter "Rechnungswesen Vorerfassung" ist allerdings für mich gesperrt. Könnte ich hier dann die Buchungen vornehmen, wenn ich Zugang dazu hätte. Was würde hierfür ein Zugang für einen Mandanten kosten?
Ich würde gerne im Anschluss meine Buchungen mit dem Steuerberater absprechen und Ihn gegebenenfalls auch die Buchungen für Ausgangsrechnungen von Ihm direkt übernehmen lassen.
... ich würde an Ihrer Stelle tatsächlich testen, ob "Rechnungswesen Vorerfassung Online" schon ausreicht.
Mehrere unserer Mandanten sind schon wunschlos glücklich mit der "Vorerfassung Online", freuen sich über die niedrigen Kosten, über die Möglichkeit, die Belege selbst zu buchen und im Haus zu behalten...
... nach dem Motto: "nach mir die Sündflut !"
Wenn Ihnen dann die "Vorerfassung" nicht mehr ausreicht, z.B. weil Sie intensiv mit den Kontenblättern und Auswertungen arbeiten wollen, klingt Ihr Fall (für mich) nach "Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen" (evtl. sogar in der "Compact"-Version ausreichend)
Ich würde mich den Ausführungen von Herrn @vogtsburger anschließen.
Ich würde testen ob die Vorerfassung ausreicht, allerdings muss der Kollege dann das Prozedere in der Kanzlei verändern und wenn ich ehrlich bin ( schön Grüße an Herrn @deusex ) glaube ich unser Kollege hat die neuen Möglichkeiten der Datev und der Digitalisierung nicht wirklich im Griff oder weiss nur rudimentär Bescheid. Kein Vorwurf je nach Kanzlei je nach Ablauf kann sich auch nicht jeder auf die Neuen Möglichkeiten stürzen und nicht jeder Stb ist EDV affin.
Daher würde ich an ihrer Stelle ein Schrittchen nach dem anderen , erstmal die Vorerfassung online und wenn es dann nicht ausreicht oder ihr Wissen und Kapazitäten groß genug sind Mittelstandsfraktura von der compact Version würde ich die Finger weg lassen die kann im Verhältnis zur classic Version extrem wenig.
Natürlich gibt es auch jede Menge alternativen mit denen gebucht werden kann, aber sie wollten ja bei Datev buchen. Für mich als Stb würde sich die Frage anschließen mit welcher Software schreiben Sie Rechnungen , gibt es hier ggf. Möglichkeiten des Buchens und des überspielens der Buchungen mit Belegbild via Rechnungsservice 1.0.
Es sind derzeit soviele Möglichkeiten auf dem Markt das man hier durchaus den Überblick verlieren kann und letztlich wird man immer abklären müssen was benötigen Sie ,was ist für sie annäherend optimal und wie kann der Stb auf seine gewohnten Daten bei Datev zugreifen und was bindet das ganze an Zeit für Sie und den Kollegen.
Vielleicht bekommen wir ja hier mal eine Info, wie die Sache ausgegangen ist, das hätte mal was.
Hi,
ich wollte mich mal wieder melden und ein kleines Update geben. Ich habe den Steuerberater gewechselt und wir versuchen momentan an unsere Daten in Datev zu kommen. Zum Glück bin ich mit der Situation beim neuen Steuerberater komplett offen umgegangen. Denn die Daten werden bis jetzt komplett zurückgehalten, da die Rechnungen zur Finanzbuchhaltung nicht beglichen worden sind. Die Rechnungen wurden von uns nicht beglichen, da sie das unverbindliche Angebot um mehr als das 12fache und mehr als das 8fache übersteigen und das obwohl bis zum heutigen Tag keine Korrekturen erfolgt sind, die FiBU immernoch fehlerhaft ist und eine Korrektur nur mit zusätzlichen Kosten ermöglicht werden würde. Die Situation ist extrem stressig - unter anderem auch weil die Ansprüche abgetreten worden sind.
Ich habe eine Frage. Ist die folgende Aussage rechtens?
„Gerne kann ich nach der StbVV detailliert abrechnen. Allerdings wird sich hierdurch für Sie ein noch höherer Betrag ergeben.“
Muss ich tatsächlich für eine Korrektur einer inkorrekt ausgestellten Rechnung bezahlen? Fällt die Rechnungsstellung generell in den Bereich der Leistungen, die der Kunde bezahlen muss?
Beste Grüße
framework
Grundsätzlich hätte der StB möglicherweise ein Zurückbehaltungsrecht. Ob das bei Ihnen konkret zutrifft, lässt sich allgemein nicht beantworten.
Der StB muss nach der StBVV abrechnen, es sei denn, Sie haben etwas anderes vereinbart. Dabei gibt es innerhalb der StBVV eine gewisse Spanne. Ob der 10tel-Ansatz bei Ihnen zutreffend ist, kann im Zweifel nur das Gericht entscheiden.
Dazu gibt es verschiedene Urteile.
-> Suchen Sie doch noch einmal das Gespräch mit dem bisherigen StB, ggf. können Sie sich einigen. Das erspart beiden Seiten Zeit und Ärger (und ggf. unnötige Kosten).
Vielen Dank für die Antwort guenter.
Mir wurden im Zusammenhang mit der FiBu trotz Angebot Stundenbeträge im Rahmen von § 33 Abs. 7 StBVV abgerechnet.
In den bereits erfolgten Gesprächen und Mails stellte sich der SB stur und behauptet, der Zusatzaufwand wäre nicht abzusehen gewesen.
Hört sich nicht gut an.
Ich an ihrer STelle würde es dann noch - bevor hier die Gerichte eingeschaltet werden- mit der zuständigen Berufskammer ( STeuerberaterkammer in .... (Bundesland ) versuchen. Die versuche in aller Regel zu vermitteln, vor allem check Sie ob die Rechnungen im Sinne der StbVV in Ordnung bzw. üblich sind.