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Zugang Datev über Steuerberater

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letzte Antwort am 03.06.2021 17:44:37 von bodensee
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framework
Beginner
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Nachricht 1 von 17
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Hallo Community,

 

unsere GmbH ist aktuell Mandant bei einem Steuerberater der über Datev Unternehmen Online arbeitet. Dieser übernimmt die doppelte Buchführung. Ich lade dort meine Belege hoch und habe zugriff auf die Auswertungen.

 

Angesichts der in meinen Augen nicht sauberen und teilweise fehlerhaften Buchungen für die ersten Monate möchte ich gerne selbst in Datev einsteigen. Das ist auf Grund der massiven Aufwände die auf beiden Seiten entstehen, auch vom Steuerberater befürwortet.

 

Kann mein Steuerberater mir dafür einen Zugang einrichten lassen? Entstehen dadurch hohe Kosten?

 

Beste Grüße

framework

oschmitt
Erfahrener
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Nachricht 2 von 17
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Warum fragen Sie nicht Ihren Steuerberater?

 

Sofern Sie selbst buchen wollen rechnen Sie doch pi mal Daumen mit einem niedrigen 4-stelligen Betrag p.A. + Kosten für Unternehmen online.

 

Alternativ wäre vielleicht die Bearbeitungsform "erweitert" in Unternehmen online sinnvoll.

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 17
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Sie laden hoch haben aber keinen Zugang zu Ihren Belegen?

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framework
Beginner
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Nachricht 4 von 17
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Hallo und danke für Ihre Antwort.

 

Das habe ich auch getan. Er war sich aber auch unsicher und hat von hohen Lizenzkosten gesprochen. Generell ist er damit aber auch einverstanden, auch unter dem Hintergrund, dass ich mit seinem Lösungsansatz zu den erforderlichen Korrekturen nicht glücklich gewesen bin.

 

Er hat von einer Lösung mit einem Drittprogramm und einem Export bzw. Import nach Datev gesprochen. Das klingt für mich nicht zielführend. Ich möchte direkt in Datev Unternehmen Online buchen, so dass keine doppelten Arbeiten anfallen.

 

 

 

 

 

 

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framework
Beginner
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Nachricht 5 von 17
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Zu den Belegen habe ich Zugang aber nicht zum Rechnungswesen. Ich möchte selbst buchen um komplizierte Sachverhalte richtig in meiner Buchhaltung abgebildet zu haben.

deusex
Allwissender
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Nachricht 6 von 17
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In Unternehmen online können Sie nicht buchen, da dies lediglich eine Cloud-Software zur Belegverwaltung und Weitergabe an den Steuerberater ist; also Null-Buchführungsfunktion, mal von den "Vorkontierungen" abgesehen.

 

Wenn Sie das meinen, ist der bereits o.a. erweiterte Modus sinnvoll, dann können Sie die Buchführung so "verbrechen", wie es Ihnen gelüstet 😉

 

Ich persönlich halte von diesen ich-möchte-gerne-so-buchen-wie-mir-das-gefällt-Mandaten nicht sonderlich viel, da zumeist die Optik ohne rechtlichen Background priorisiert ist.

 

Letztlich soll es der Steuerberater dann im Jahresabschluss wieder richtig stellen oder gar die Richtigkeit etc. bescheinigen. Was aber tun, wenn schon die Basis vermurkst ist...


Ich möchte Ihre Qualifikation nicht abwerten, aber auch ich konnte schon reichlich Erfahrung diesbezüglich sammeln und gehe da eher auf Distanz.

 

Wenn Sie selber buchen möchten, käme bspw. als "aktives" Programm DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen in Frage oder eine günstigere Drittlösung.

Ob und was letztlich "teuer" ist, liegt wie so oft im Auge des Betrachters und einer fachlichen Beurteilung des jeweiligen Leistungsumfanges einer Software.

 

edit:

"Ich möchte selbst buchen um komplizierte Sachverhalte richtig in meiner Buchhaltung abgebildet zu haben." Da sind Sie bei einem Steuerberater sicherlich an der falschen Adresse 😉

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 7 von 17
2173 Mal angesehen

Es kommt darauf an wie sie das lösen wollen. 

 

Wenn sie mit der Software der DAtev Mittelstandsfraktura buchen wollen + Belege online + Datev Grundpaket und damit Software vor Ort dürften Sie mit rund 70 EUR pro Monat dabei sein. Kann natürlich je nach Belegvolumen auch teurer werden. 

 

Was allerdings nicht zu unterschätzen ist ist jetzt der zeitliche Aufwand für die eigene Fibu sowie die Prüfungen auf steuerrechtliche Richtigkeit ,sind die Rechnungen ok, alle Bestandteile die erfüllt sein müssen. Gibt es steuerfreiheiten bei Ausfuhrlieferungen liegen alle Nachweise für die Steuerfreiheit vor ? Handelt es sich um innergem. Lieferungen, Leistungen greift § 13b UStG usw. usw. usw. 

 

Das sind im Regelfall die Zeitfresser. Ihre eigene Arbeitzeit können sie betraglich nur selbst beziffern. Zudem kommt noch die Softwarewartung vor Ort dazu. 

 

Was der Kollege mit hohen Lizenzkosten meinte ? Natürlich können Sie sich auch dafür entscheiden mittels Smartlogin die Buchhaltungssoftware quasi in Nürnberg buchen, hierzu habe ich keine Vergleichsmandate und kann zu den Kosten nichts sagen. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Beginner
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Nachricht 8 von 17
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Vielen Dank für die Antwort.

 

  • Also mit dem "erweiterten Modus" könnte ich alle Buchungen (zumindest primär) selbst durchführen würde aber weiter beim Steuerberater bleiben. Sehe ich das richtig?
  • Das Programm "DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen" wäre eine Variante in der ich komplett ohne den Steuerberater buchen würden.

 


@deusex  schrieb:

Ich persönlich halte von diesen ich-möchte-gerne-so-buchen-wie-mir-das-gefällt-Mandaten nicht sonderlich viel, da zumeist die Optik ohne rechtlichen Background priorisiert ist.


Ich Stimme ihnen zu. Eigentlich wollte ich die Buchführung komplett ausgliedern. Aber die ersten Monatsübersichten der Buchhaltung hatte in meinen Augen massive Probleme. Ich habe mir die Buchungssätze geben lassen  (etwa 500 Seiten). Da waren "ub. Differenzen" im fünfstelligen Bereich enthalten. Ich habe alle Differenzen erklären können und auf in meinen Augen Buchungsfehler zurückführen können. Das ganze per Excel und pdf Dokument klar verdeutlicht. Die diesbezüglich vom Steuerberater vorgeschlagene Lösung anhand der tatsächlichen Endstände die einzelnen Konten zu korrigieren ist für mich nicht wirklich sauber. Alternativ wurden von enormen Aufwänden gesprochen. Ich sehe keine andere Möglichkeit als das selbst zu übernehmen. Alternativ habe ich eine Buchhaltung die massiv Korrekturbuchungen enthält und davor Angst, dass die bei einer Prüfung des Finanzamts zu größeren Problemen führen würde? Bin aktuell verzweifelt.

grandfunck
Fachmann
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Nachricht 9 von 17
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Moin,

 

was hohe Kosten sind, ist ja - wie so Vieles - sehr relativ. 

 

Wenn zwischen Mandant und StB Einigkeit besteht oder zumindest der Wunsch, mit DATEV weiter zu machen und der Mandant selbst buchen möchte... warum dann nicht (über den StB) direkt Kontakt mit der DATEV aufnehmen? 

 

Hier kennt niemand den Umfang und die Art der anfallenden Arbeiten, auch nicht die mehr oder weniger vorhandenen Vorkenntnisse im Betrieb. Kaffeesatzleserei hilft m.E.n. niemandem weiter. 

 

Vielleicht bekommen wir ja hier mal eine Info, wie die Sache ausgegangen ist, das hätte mal was. 

 

Viel Spaß und noch mehr Erfolg wünscht

 

WF

deusex
Allwissender
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Nachricht 10 von 17
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  • Nein, Sie "kontieren" lediglich die Belege für die Buchführung vor. Hier endet ihr Einfluss auf die Buchführung. Die Buchführung wird i.d.R. nach "Bereitstellung der Belege für den Berater", von der Kanzlei weiterbearbeitet.
  • Ja.

 

Je nachdem wie die weitere Zusammenarbeit mit dem Steuerberater dann erfolgen kann, kann die Buchführung mit der Kanzlei zu bestimmten Zeitpunkten zu Beratungen, Jahresabschlüssen, Steuererklärungen etc. "synchronisiert" werden.

 

Ich weiß weder um Ihre noch um die Kompetenz Ihres Steuerberaters, aber insgesamt kommen mir Ihre Schilderungen schon "unglaublich" vor.

 

 

 

 

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Beginner
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Nachricht 11 von 17
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@bodensee  schrieb:

Was der Kollege mit hohen Lizenzkosten meinte ? Natürlich können Sie sich auch dafür entscheiden mittels Smartlogin die Buchhaltungssoftware quasi in Nürnberg buchen, hierzu habe ich keine Vergleichsmandate und kann zu den Kosten nichts sagen. 

 


Einen Smart-Login habe ich bereits um die Rechnungen hochzuladen und die Ausgangsrechnungen an die Bankumsätze zu hängen. Außerdem kann ich dort Auswertungen abrufen. Der Reiter "Rechnungswesen Vorerfassung" ist allerdings für mich gesperrt. Könnte ich hier dann die Buchungen vornehmen, wenn ich Zugang dazu hätte. Was würde hierfür ein Zugang für einen Mandanten kosten?

Ich würde gerne im Anschluss meine Buchungen mit dem Steuerberater absprechen und Ihn gegebenenfalls auch die Buchungen für Ausgangsrechnungen von Ihm direkt übernehmen lassen.

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vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 12 von 17
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... ich würde an Ihrer Stelle tatsächlich testen, ob "Rechnungswesen Vorerfassung Online" schon ausreicht.

 

Mehrere unserer Mandanten sind schon wunschlos glücklich mit der "Vorerfassung Online", freuen sich über die niedrigen Kosten, über die Möglichkeit, die Belege selbst zu buchen und im Haus zu behalten...

... nach dem Motto: "nach mir die Sündflut !"

 

Wenn Ihnen dann die "Vorerfassung" nicht mehr ausreicht, z.B. weil Sie intensiv mit den Kontenblättern und Auswertungen arbeiten wollen, klingt Ihr Fall (für mich) nach "Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen" (evtl. sogar in der "Compact"-Version ausreichend)

 

Viele Grüße, M. Vogtsburger
... als Datev-Anwender bleibt man fit, wg. der täglichen Klimmzüge, Saltos, Hindernisläufe, Wiederholungen, Workouts ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... bei Apple-Software interagiert man mit Gesten, bei Datev wie gestern und vorgestern ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... água mole em pedra dura, tanto bate até que fura ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... mein Motto: "hast Du ASCII in den Taschen, hast Du immer was zu naschen" ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... ich hatte viel weniger IT-Probleme, als es noch keine PCs, kein "WINDOWS" und kein "DATEV" gab ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"Wenn sie einen ssıǝɥɔs Prozess digitalisieren, dann haben sie einen ssıǝɥɔs digitalen Prozess" (Thorsten Dirks) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
" ... inkognito ergo sum ... " ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"feine Pfote, derbe Patsche, fiddelt auf der selben Bratsche" (Heinrich Heine, 1797–1856) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... hinter so manchem Datev-Programm-(Fehl-)Verhalten steckt eine Logik. Sie versteckt sich bloß sehr gut ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... wir Windows-Anwender können alle bis 11 zählen: 1.0/2.0/3.0/95/98/ME/2000/XP/Vista/7/8/10/11 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "neue Kästchen braucht das Land !" (frei nach einem Songtext) ... (wg. mehrerer Dezimal-Limits in der Datev-Software) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... meine persönliche GuV (bzgl. Datev-Nutzung): deutliche Steigerungen bei Frustgewinn und Lustverlust ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... immer auf der Suche nach dem Sinn des Lesens ... und Schreibens ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "du sollst nicht begehren deines Nächsten Fremdsoftware"(10. Gebot der DATEV) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "allwissend bin ich (wirklich) nicht, doch viel ist mir (dennoch) bewusst"(frei nach Goethes Faust) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "Die Botschaft(er/en) der Datev hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube"(frei nach J.W.v.Goethe) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... Vorschläge für einen neuen Datev-Slogan: "man lernt nie aus" ODER "man lernt nie aus Fehlern" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "außen hui ... innen pfui ... die GUI ??" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... den Begriff "Verböserung" gibt es nur im Steuerrecht, den 'Tatbestand' der "Verböserung" gibt es aber auch in der IT ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"And so, my fellow Genossen: ask not what your DATEV can do for you — ask what you can do for your DATEV" (frei nach JFK) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
Warnhinweis für Allergiker: Spoiler in meinem Beitrag können Spuren von Ironie, Witz oder Unwitz enthalten 😉 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"Über sieben Krücken musst Du geh'n, sieben dunkle Jahre übersteh'n ... " (frei nach einem Songtext) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... ja sind wir denn hier bei den WaitWatchern ? .. warten und dem Gras beim Wachsen zusehen ? ..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(..♬.. das bisschen Datev macht sich von allein ..♫.. das bisschen Datev kann so schlimm nicht sein ..♬..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... Datev-Software muss einmalig sein, wird also evtl. nur einmalig getestet ☺...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... das Motto "gut zitiert ist mindestens halb geschrieben" wird hier und anderswo geliebt ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... neuer Urlaubs-Trend: Schiffsreise mit Barkasse nach LuG.ANO ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
bodensee
Allwissender
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Ich würde mich den Ausführungen von Herrn @vogtsburger  anschließen. 

 

Ich würde testen ob die Vorerfassung ausreicht, allerdings muss der Kollege dann das Prozedere in der Kanzlei verändern und wenn ich ehrlich bin ( schön Grüße an Herrn @deusex ) glaube ich unser Kollege hat die neuen Möglichkeiten der Datev und der Digitalisierung nicht wirklich im Griff oder weiss nur rudimentär Bescheid. Kein Vorwurf je nach Kanzlei je nach Ablauf kann sich auch nicht jeder auf die Neuen Möglichkeiten stürzen und nicht jeder Stb ist EDV affin. 

 

Daher würde ich an ihrer Stelle ein Schrittchen nach dem anderen , erstmal die Vorerfassung online und wenn es dann nicht ausreicht oder ihr Wissen und Kapazitäten groß genug sind Mittelstandsfraktura  von der compact Version würde ich die Finger weg lassen die kann im Verhältnis zur classic Version extrem wenig. 

 

Natürlich gibt es auch jede Menge alternativen mit denen gebucht werden kann, aber sie wollten ja bei Datev buchen. Für mich als Stb würde sich die Frage anschließen mit welcher Software schreiben Sie Rechnungen , gibt es hier ggf. Möglichkeiten des Buchens und des überspielens der Buchungen mit Belegbild via Rechnungsservice 1.0. 

 

Es sind derzeit soviele Möglichkeiten auf dem Markt das man hier durchaus den Überblick verlieren kann und letztlich wird man immer abklären müssen was benötigen Sie ,was ist für sie annäherend optimal und wie kann der Stb auf seine gewohnten Daten bei Datev zugreifen und was bindet das ganze an Zeit für Sie und den Kollegen. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
framework
Beginner
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Nachricht 14 von 17
1902 Mal angesehen

Vielleicht bekommen wir ja hier mal eine Info, wie die Sache ausgegangen ist, das hätte mal was. 

Hi,

 

ich wollte mich mal wieder melden und ein kleines Update geben. Ich habe den Steuerberater gewechselt und wir versuchen momentan an unsere Daten in Datev zu kommen. Zum Glück bin ich mit der Situation beim neuen Steuerberater komplett offen umgegangen. Denn die Daten werden bis jetzt komplett zurückgehalten, da die Rechnungen zur Finanzbuchhaltung nicht beglichen worden sind. Die Rechnungen wurden von uns nicht beglichen, da sie das unverbindliche Angebot um mehr als das 12fache und mehr als das 8fache übersteigen und das obwohl bis zum heutigen Tag keine Korrekturen erfolgt sind, die FiBU immernoch fehlerhaft ist und eine Korrektur nur mit zusätzlichen Kosten ermöglicht werden würde. Die Situation ist extrem stressig - unter anderem auch weil die Ansprüche abgetreten worden sind.

 

Ich habe eine Frage. Ist die folgende Aussage rechtens?

„Gerne kann ich nach der StbVV detailliert abrechnen. Allerdings wird sich hierdurch für Sie ein noch höherer Betrag ergeben.“

Muss ich tatsächlich für eine Korrektur einer inkorrekt ausgestellten Rechnung bezahlen? Fällt die Rechnungsstellung generell in den Bereich der Leistungen, die der Kunde bezahlen muss?

 

Beste Grüße

framework

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guenther
Fachmann
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Nachricht 15 von 17
1837 Mal angesehen

Grundsätzlich hätte der StB möglicherweise ein Zurückbehaltungsrecht. Ob das bei Ihnen konkret zutrifft, lässt sich allgemein nicht beantworten.

 

Der StB muss nach der StBVV abrechnen, es sei denn, Sie haben etwas anderes vereinbart. Dabei gibt es innerhalb der StBVV eine gewisse Spanne. Ob der 10tel-Ansatz bei Ihnen zutreffend ist, kann im Zweifel nur das Gericht entscheiden.

Dazu gibt es verschiedene Urteile.

 

-> Suchen Sie doch noch einmal das Gespräch mit dem bisherigen StB, ggf. können Sie sich einigen. Das erspart beiden Seiten Zeit und Ärger (und ggf. unnötige Kosten).

mfg Thomas Günther
framework
Beginner
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Nachricht 16 von 17
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Vielen Dank für die Antwort guenter.

Mir wurden im Zusammenhang mit der FiBu trotz Angebot Stundenbeträge im Rahmen von § 33 Abs. 7 StBVV abgerechnet.

In den bereits erfolgten Gesprächen und Mails stellte sich der SB stur und behauptet, der Zusatzaufwand wäre nicht abzusehen gewesen.

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 17 von 17
1778 Mal angesehen

Hört sich nicht gut an. 

 

Ich an ihrer STelle würde es dann noch - bevor hier die Gerichte eingeschaltet werden- mit der zuständigen Berufskammer ( STeuerberaterkammer in .... (Bundesland ) versuchen. Die versuche in aller Regel zu vermitteln, vor allem check Sie ob die Rechnungen im Sinne der StbVV in Ordnung bzw. üblich sind. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
16
letzte Antwort am 03.06.2021 17:44:37 von bodensee
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