Wir sind als Prüfingenieur für Brandschutz nach § 43 BremPPV beliehen. Nach § 43 i. V. m. § 42 Abs. 1 BremPPV ist die Umsatzsteuer mit der Gebühr abgegolten. Die Umsatzsteuer muss abgeführt werden, darf aber nicht gesondert auf der Rechnung ausgewiesen werden.
In DATEV Auftragswesen next kann ich bei einer Rechnung jedoch nur "steuerfrei", "Nullsteuersatz" oder "19 % Mehrwertsteuer" auswählen.
Wie kann ich diesen Sachverhalt in einer normkonformen E- bzw. ZUGFeRD-Rechnung abbilden, ohne die Umsatzsteuer als gesonderten Rechnungsbetrag auszuweisen und ohne die Leistung fälschlich als steuerfrei zu kennzeichnen?