Wir sind als Prüfingenieur für Brandschutz nach § 43 BremPPV beliehen. Nach § 43 i. V. m. § 42 Abs. 1 BremPPV ist die Umsatzsteuer mit der Gebühr abgegolten. Die Umsatzsteuer muss abgeführt werden, darf aber nicht gesondert auf der Rechnung ausgewiesen werden.
In DATEV Auftragswesen next kann ich bei einer Rechnung jedoch nur "steuerfrei", "Nullsteuersatz" oder "19 % Mehrwertsteuer" auswählen.
Wie kann ich diesen Sachverhalt in einer normkonformen E- bzw. ZUGFeRD-Rechnung abbilden, ohne die Umsatzsteuer als gesonderten Rechnungsbetrag auszuweisen und ohne die Leistung fälschlich als steuerfrei zu kennzeichnen?
Hallo @GSP_Jansen,
nicht steuerbare Umsätze (O) werden aktuell in Auftragswesen next noch nicht in der E-Rechnung unterstützt. Die Umsetzung in DATEV Auftragswesen next ist für das Jahr 2027 geplant.
Den Code "S" kann man mit den "normalen" nicht steuerfreien Steuersätzen erzeugen und der Code "E" wird gesetzt, wenn der Steuersatz "Steuerfrei" verwendet wird.