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letzte Antwort am 15.10.2026 14:27:40 von Kristina_Bluhm
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GSP_Jansen
Beginner
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Wir sind als Prüfingenieur für Brandschutz nach § 43 BremPPV beliehen. Nach § 43 i. V. m. § 42 Abs. 1 BremPPV ist die Umsatzsteuer mit der Gebühr abgegolten. Die Umsatzsteuer muss abgeführt werden, darf aber nicht gesondert auf der Rechnung ausgewiesen werden.

 

In DATEV Auftragswesen next kann ich bei einer Rechnung jedoch nur "steuerfrei", "Nullsteuersatz" oder "19 % Mehrwertsteuer" auswählen.

 

Wie kann ich diesen Sachverhalt in einer normkonformen E- bzw. ZUGFeRD-Rechnung abbilden, ohne die Umsatzsteuer als gesonderten Rechnungsbetrag auszuweisen und ohne die Leistung fälschlich als steuerfrei zu kennzeichnen?

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristina_Bluhm
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
53 Mal angesehen

Hallo @GSP_Jansen,

 

nicht steuerbare Umsätze (O) werden aktuell in Auftragswesen next noch nicht in der E-Rechnung unterstützt. Die Umsetzung in DATEV Auftragswesen next ist für das Jahr 2027 geplant.
Den Code "S" kann man mit den "normalen" nicht steuerfreien Steuersätzen erzeugen und der Code "E" wird gesetzt, wenn der Steuersatz "Steuerfrei" verwendet wird.

Freundliche Grüße Kristina Bluhm
Online-Lösungen Rechnungswesen | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.10.2026 14:27:40 von Kristina_Bluhm
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