abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Unternehmen online für die Kanzlei-Buchhaltung

15
letzte Antwort am 20.04.2024 07:14:00 von martinkolberg
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
AnjaL
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 16
628 Mal angesehen

Liebe Datev, liebe Community,


unsere Kanzlei befindet sich langsam auf dem Weg der Digitalisierung.
Bei ein paar unserer Mandanten haben wir schon DUO eingerichtet, d.h. auch einen mandantengenutzte Beraternummer vergeben.
Jetzt geht es mir um die eigene Kanzleibuchhaltung.

Diese hat wie alle anderen Mandanten eine eigene Mandantennummer und wird wie alle anderen Buchhaltungen über Kanzlei Rechnungswesen gebucht.

Wenn ich nun auch für die Kanzleibuchhaltung DUO nutzen möchte, muss ich hier auch eine eigene mandantengenutzte Beraternummer vergeben oder kann dies unter der Kanzleiberaternummer geschehen?
Ziel ist es auch die in Datev Eigenorganisation geschriebenen E-Rechnungen direkt nach DUO (für die Kanzlei) hochzuladen. Ist dies möglich?

Hinzu kommt, dass wir alle Einzelplätze haben. Jeder schreibt also seine Rechnungen an seinem Rechner mit eigenem Nummernkreis.
Ist hier dann die Rechnungsschreibung mit Hochladen auf Kanzlei DUO bei jedem problemlos möglich? Oder müssen die Rechnungen dann per E-Mail-Upload von jedem Mitarbeiter an DUO geschickt werden.

Bei einer Serviceanfrage bei Datev habe ich hier leider keine konkrete Antwort bekommen...

Danke schon mal für die Unterstützung!

d_brusch
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 16
543 Mal angesehen

grundsätzlich können sie ihre Kanzlei einfach in DUO anlegen und nutzen. Muss dieser Mandat in der RVO dann für Mitarbeiter gesperrt sein, weil nichts eingesehen werden darf? 

->Danach richtet sich dann auch der Upload der Belege. 

 

Für diese Anfrage stehen viele Szenarien im Raum, da jede Kanzlei das anders macht. 

EO ist da nicht so flexibel. Welches EO haben sie im Einsatz? 

Ist es ihnen wichtig diese gestellten Rechnungen an den Buchungssatz zu haben, alternativ liegen sie ja in der Dokab/DMS beim Mandanten. 

 

 

 

AnjaL
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 16
540 Mal angesehen

Hallo,

vielen Dank!

Es geht tatsächlich um die eigene Buchhaltung der Kanzlei.

Nicht von einem unserer Mandanten.

 

D.h. die Buchhaltung ist für alle Mitarbeiter gesperrt und nur für den Chef zugänglich.

Momentan wird diese wie eine Fremdbuchhaltung mit eigener Mandantennummer vom Chef in Kanzlei-ReWe gebucht.

Er möchte aber künftig auch DUO nutzen und die Bank abrufen etc.

Jetzt ist die Frage ob er hier eine neue Beraternummer benötigt für seine Belege, Bank etc. in DUO oder ob er das mit der Kanzlei-Beraternummer beantragen kann.

Die Mitarbeiter können ja dann die geschriebenen Rechnungen auch per E-Mail uploaden...

0 Kudos
d_brusch
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 16
529 Mal angesehen

Wenn man intern sicher gehen will, dass niemand oder nur ausgewählte Menschen auf REWE und DUO zugreifen können kann eine geschützte Beraternummer beantragt werden. Dann muss der Bestand vorab noch umgeschlüsselt werden und der Zugriff ist dann nicht mehr flexibel.

Wenn sie die Sperre mit der "allgemeinen" BRN hinbekommen, muss nichts geändert werden und sie legen DUO hierfür einfach an und Sperren in der RVO die Mitarbeiter. 

 

Die Rechnungen könnten dann über Upload Mail hochgeladen werden. Eine direkte Ablage in DUO aus EO ist meiner Meinung nach nicht möglich. 

->Wie heißt ihr Programm: Rechnungsschreibung Kostenkontrolle oder Fakturierung?

AnjaL
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 16
514 Mal angesehen

Also wir haben Eingenorganisation classic mit Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle.

 

D.h. also der Chef könnte DUO über die allgemeine bei Datev registrierte Kanzlei-Beraternummer bestellen?

Er benötigt dann keine "neue" mandantengenutzte Beraternummer.

Wir möchten hier nur nichts falsch bestellen...

Und wir stellen durch die Rechteverwaltung sicher, dass nur er Zugriff hat.

Alle (Chef und Angestellte) laden per Upload Mail die geschriebenen Rechnungen nach DUO hoch.

wwinkelhausen
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 6 von 16
508 Mal angesehen

Es ist kein Problem, das über die Kanzlei-Beraternummer laufen zu lassen. M.E. ist eine separate Beraternummer nur nötig, wenn der Chef die Rechteadministration einem Mitarbeiter überlasst und diesen auf jeden Fall von der Kanzlei-Buchführung fernhalten will.

 

Grundsätzlich hat die DATEV es nicht vorgesehen, dass die Ausgangsrechnungen der Kanzlei nach DUO geladen werden, da diese direkt in die Buchführung mit Belegbild abgegeben werden können. Ich sehe auch nur minimale Vorteile, wenn man die Belege zusätzlich in DUO hat.

Dinosaurier
0 Kudos
AnjaL
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 16
500 Mal angesehen

Tausend Dank!

Jetzt weiss ich wie ich hier vorgehen muss!

Schönes Wochenende!

0 Kudos
alex7763
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 16
495 Mal angesehen

Ausgangs-Rg der Kanzlei ins DUO?

Ich schaufel (bzw. lasse schaufeln ;-))  mir die Buchungssätze von der Rechnungsschreibung direkt ins Rewe.

Div. Erlöskonten sind bereits hinterlegt. Das würde ich nicht nochmal übers DUO machen---doppelte Arbeit

AnjaL
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 16
491 Mal angesehen

Hallo,

wir haben Einzelplätze und keine Serverlösung.

Jeder Mitarbeiter schreibt aber Rechnungen...daher die Lösung über DUO.

0 Kudos
wwinkelhausen
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 10 von 16
444 Mal angesehen

Das gibt es noch? Ich habe die Kanzlei während meiner Ausbildung vor über 30 Jahren vernetzt und dachte schon, ich wäre spät dran.

Dinosaurier
AnjaL
Beginner
Offline Online
Nachricht 11 von 16
439 Mal angesehen

Tja...hat seine Nachteile...aber auch ein paar Vorteile...

0 Kudos
bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 12 von 16
427 Mal angesehen

Ich fürchte da unterschätzen Sie die STb mit never change a running system.

 

Und ich befürchte auch das exakt dies ein Problem der Datev ist , das eben zig unterschiedliche Systeme bei den Stb's gibt. 

 

Von Einzelplätzen, über Server Client Lösung mit peer to peer Netzwerken oder Domain und Active Directory, oder Datev ASP oder Parnter AsP oder Smartlogin , alles unterschiedliche Hardware und Konfigurationen und überall soll Datev gleich stabil laufen und überall brauchen Sie den gleichen Rechtsstand. 

 

Daher ist die Intention alles in die Cloud und alle loggen sich nur noch via Browser ein aus Sicht der Datev verständlich. Ob da die Datev ggf. das Leitungsnetz in D überschätzt wird sich zeigen. 

 

Ich denke das ist dann schon herausfordernd- zumal sowohl die Uraltprogramme EST usw. wie auch die Cloudanwendungen Mysteuern usw. laufen müssen. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 13 von 16
364 Mal angesehen

@d_brusch schrieb:

Eine direkte Ablage in DUO aus EO ist meiner Meinung nach nicht möglich. 


Doch, geht. Zumindest mit EOcomfort. 

 

@AnjaL: Ich rate dringend zu einer vollumfassenden Beratung. Das Beraternummernproblem ist noch das Kleinste in meinen Augen. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
0 Kudos
martinkolberg
Meister
Offline Online
Nachricht 14 von 16
274 Mal angesehen

Das DATEV- Rechnungsschreiben produziert doch Vorläufe mit dem in der Dokumentenablage verknüpftem Belegbild. Kann dieser Workflow noch optimiert werden? (Zeitaufwand ca. 10 Minuten / Monat, incl. Programmstarts, usw.)

0 Kudos
quantenjoe
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 15 von 16
205 Mal angesehen

Moin Moin,

 

ich hoffe, ich habe es richtige verstanden!

 

Prinzipiell kann ausschließlich der Chef sich die Rechte für DUO freischalten lassen. On dies wirklich sinnvoll ist? Müsst ihr selber ausdiskutieren (will damit sagen, eine Kanzlei mit weniger als ein paar Mitarbeitern, da kann dann Sinn machen, sonst aber stimmt etwas nicht im Prozessablauf).

 

Der Chef kann natürlich sich allein für DUO mit allen Möglichkeiten (also auch z.B. Bank online) freischalten lassen..

 

Eine weitere Beraternummer ist einfach Mist. Das führt nur zu Schwierigkeiten ohne irgendeinen Vorteil.

 

Es sollte eine Hauptadministrator -Smartcard geben. Ggf. ist es die Berufsträgersmartcard des Chefs. Mit dieser Smartcard, kann er dann die Rechte vergeben, bzw. für alle anderen sperren.

 

Mit der Berufsträgersmartcard können halt Administrator-Rechte vergeben werden - auch an die eigene Smartcard.

Sofern die Datev-Hilfe nicht hilft, einfach direkt bei der Datev nachfragen. Obwohl, die Hilfe ist an der Stelle nicht schlecht!

 

QJ

0 Kudos
martinkolberg
Meister
Offline Online
Nachricht 16 von 16
185 Mal angesehen

Ging es nicht um das Thema: Belege nach UO?
im Prinzip kann jede Email- Adresse der Welt freigeschaltet werden, um Belege per Email nach UO zu transferieren.
Somit kann jeder Mitarbeiter, auch komplett ohne Rechte, die Belege nach UO senden.

15
letzte Antwort am 20.04.2024 07:14:00 von martinkolberg
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage