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Unternehmen Onine ohne Unterberaternummer

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letzte Antwort am 08.04.2025 09:19:59 von StB_in
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gülay
Einsteiger
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Nachricht 1 von 11
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Hallo zusammen,

 

ich möchte, dass der Mandant ausschließlich Belege in Unternehmen Online hochlädt. Weitere Funktionen wie Bank Online oder Kassenbuch sollen nicht genutzt werden.

Ist es möglich, dass der Mandant die Belege in Unternehmen Online hochlädt, ohne eine eigene Beraternummer zu benötigen – also über die Kanzlei-Beraternummer?

Wenn ja:

  • Fällt in diesem Fall die Gebühr für Unternehmen Online weg?

Außerdem:
Gibt es eine Dok.Nr. oder ein Erklärvideo, wie die Einrichtung in diesem Fall konkret funktioniert?

Ich freue mich auf eine kurze Rückmeldung zum genauen Ablauf. Vielen Dank!

 

Viele Grüße

andrereissig
Allwissender
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Nachricht 2 von 11
320 Mal angesehen
@gülay  schrieb:

 

Ist es möglich, dass der Mandant die Belege in Unternehmen Online hochlädt, ohne eine eigene Beraternummer zu benötigen – also über die Kanzlei-Beraternummer?

Nein, der Mandant benötig immer eine Unterberaternummer, wenn er ein Sicherheitsmedium bekommen soll.


 

 

@gülay  schrieb:
  • Fällt in diesem Fall die Gebühr für Unternehmen Online weg?

Nein, Sie brauchen einen DUO-Vertrag und eine Unterberaternummer, sobald der Mandant das Programm nutzen soll.

 

Sie geben auf dem Sicherheitsmedium dann lediglich die Ordnungsbegriffe unter der Kanzleiberaternummer frei.

 

Außerdem:
Gibt es eine Dok.Nr. oder ein Erklärvideo, wie die Einrichtung in diesem Fall konkret funktioniert?

Ganz genau so, denn Sie benötigen auf jeden Fall eine mandantengenutzte Beraternummer, um die Sicherheitsmedien darauf zu bestellen.

 

Sie geben dann wie gesagt lediglich die Ordnungsbegriffe unter der Kanzleiberaternummer frei.

 

DATEV Unternehmen online bestellen und einrichten

 

DUO ohne Unterberaternummer können Sie lediglich nutzen, wenn Sie den Upload übernehmen.

Live long and prosper!
quantenjoe
Erfahrener
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Nachricht 3 von 11
290 Mal angesehen

Moin Moin,

 

eine Ergänzung: mit Mail-Upload würde das auch funktionieren ohne Mandantenberaternummer.

 

Aber: 

Machen  Sie es mit einer Mandantenberaternummer und DUO im Migmag (Mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft). Speichern können Sie es trotzdem unter der Kanzleiberaternummer. Aber der Mandant zahlt die Kosten für Belege Online (wenn der Umfang groß ist dann auch den Mehrverbrauch von Speicherplatz), die grob 10 Euro für DUO gibt ihrer Kanzlei 2 GB weiteren (für sie) kostenlosen Speicher.

Und vor allem, wenn der Mandant nicht mehr zahlen will oder kann, darf sich die Datev mit ihm auseinandersetzen. Wahrscheinlich hat der Mandant dann auch schon Ihnen den Rücken gekehrt. Also Übertragen Sie alle DUO-Daten auch die Mandantenberaternummer. Damit ist der Mandant verantwortlich.

 

Alles andere als Migmag (wir haben einige alte Mandate, die noch unter diesen Konditionen erstellt wurden) führt gerne zu Problemen, mit der sich die Kanzlei dann auseinandersetzen muss oder soll. Migmag macht vieles einfacher, so meine Erfahrung.

 

@andrereissig hat das Problem schon hinreichend gut es dargelegt. Ich habe es nur noch um Kanzleiinteressen erweitert. (Also meinen Senf dazu gegeben)

 

QJ

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andrereissig
Allwissender
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Nachricht 4 von 11
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@quantenjoe  schrieb:

Moin Moin,

 

eine Ergänzung: mit Mail-Upload würde das auch funktionieren ohne Mandantenberaternummer.


Na ja, grundsätzlich braucht der Mandant auch dafür ein Sicherheitsmedium, denn er muss ja seine Mailadresse mit einem SmartLogin oder einer SmartCard bestätigen.

 

Das man das theoretisch auch anders machen kann, ist richtig.

Live long and prosper!
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martin65
Meister
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Nachricht 5 von 11
253 Mal angesehen

Hallo @gülay ,

 

 

Sie können den Mandant unter Ihrer eigenen Beratenummer in UO anlegen.

 

Der Mandant kann dann über Uploadmail seine Belege hochladen.

 

Die UO Gebühr wird der Kanzlei monatlich berechnet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Martin Heim

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andrereissig
Allwissender
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@martin65  schrieb:

Hallo @gülay ,

Sie können den Mandant unter Ihrer eigenen Beratenummer in UO anlegen.

Der Mandant kann dann über Uploadmail seine Belege hochladen.

Wie gesagt: Auch dafür bräuchte der Mandant eigentlich ein Sicherheitsmedium, um seine Adresse freizuschalten. Natürlich könnte man das Sicherheitsmedium für den Mandanten auch unter der Kanzleiberaternummer anlegen, was aber nicht unbedingt im Sinne des Erfinders ist.

 

Die UO Gebühr wird der Kanzlei monatlich berechnet.

DUO ist für die Kanzlei kostenlos. Die Gebühr für Belege Online wird monatlich berechnet.

Live long and prosper!
chrisocki
Experte
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Nachricht 7 von 11
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Guten Morgen @gülay,

 


Ist es möglich, dass der Mandant die Belege in Unternehmen Online hochlädt, ohne eine eigene Beraternummer zu benötigen – also über die Kanzlei-Beraternummer?


Technisch: Ja. Durchaus auch in mehreren Varianten.

 

Rechtlich im Sinne der AGB der DATEV: Nein

 

Das hat auch irgendwann ein DATEV-Mitarbeiter hier in der Community schon einmal klar gestellt. Sobald ein Mandant eine wie auch immer geartete "Berührung" mit Unternehmen online haben soll, braucht es den Vertrag für Unternehmen online ggü. dem Mandanten. 

Hierbei ist es dann egal ob die *notwendige* mandantengenutzte Beraternummer im Leistungsverbund oder im mitgliedsgebundenen Direktgeschäft gehalten wird und/oder die Nutzdaten weiterhin auf der Kanzleiberaternummer verbleiben.

 


Gibt es eine Dok.Nr. oder ein Erklärvideo, wie die Einrichtung in diesem Fall konkret funktioniert?


Und deswegen gibt es auch kein Dokument o.ä. in dem erläutert wird, wie es funktionieren kann.

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

 

 

jjunker
Allwissender
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Nachricht 8 von 11
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Guten Morgen @gülay,

 

wenn Sie für Ihren Mandanten je Belegtyp eine Empfangsadresse unter Ihrer Domain anlegen, die Anhänge (Belege) automatisch bei sich auf den Server speichern lassen und dann via Belegtransfer hochladen, dürfte das eine technische Möglichkeit darstellen welche die AGBs nicht verletzt. Hochgeladen wird in dem Szenario ja durch die Kanzlei.

 

Nur: Der technische Aufwand, die erforderlichen Skripte, die Pflege des Ganzen, die Unsicherheit in Bezug auf die AGBs, die Kosten für x Postfächer,.....

 

Was wir haben ist eine Quartalsbuchhaltung bei der uns das Mandat via Transferservice (Dropbox) die Belege nach Typen sortiert zur Verfügung stellt und wir hochladen. Sind vielleicht 40 Belege je Quartal.

Die Kosten für Belege online werden schon bei der Erstellung der EÜR durch das Vorliegen der Belege wieder eingespart.

In der Regel wird in solchen Fällen aber die lokale Speicherstruktur (DMS) bemüht. In dem Fall wo die Belge in Belege online liegen handelt es sich um eine "Altlast".

 

Daher jetzt erstmal die Frage wie groß ist das Unternehmen?

Soloselbstständiger mit Quartalsbuchhaltung? --> Speicherung im DMS.

 

Knausrige kleine GmbH? --> " Das kostet nun mal xy,zz Euro pro Monat. Wenn Sie weiter Papierbelege liefern wollen muss ich Ihnen leider den Zehntelsatz hochsetzen. Dann würden das xyz,zz Euro pro Monat mehr. Wir brauchen die Rationalisierungseffekte durch die Digitalisierung um unsere Preise halbwegs stabil halten zu können. Die xy,zz Euro sind gut angelegt."

 

--> Mandate welche, bei hinreichend vielen Belegen und Buchungen, DUO oder Alternativen nicht zahlen können/wollen fallen in der Regel bei der ABC+U Analyse früher oder später eh vom Tableau. Wobei das U für "Unbelehrbar" steht.

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
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StB_in
Beginner
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Nachricht 9 von 11
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Guten Morgen,

in diesem Zusammenhang eine Frage an die UO ExpertInnen: Wir haben gerade bei einem übernommenen Mandat die ReWe Daten auf die Unterberaternr. statt der Kanzleiberaternr. übernommen. Bisher ist nicht viel passiert. Ist es sinnvoll, die Daten besser auf die Kanzleiberaternummer umzuspeichern? Würde vermutlich sogar kostenlos sein... Außer einem Kanzleikontenrahmen oder -BWA sehe ich im Moment keinen Vorteil für die Speicherung unter der Kanzleinr. Hat jemand eine Empfehlung?

Vielen Dank

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andrereissig
Allwissender
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@StB_in  schrieb:

Würde vermutlich sogar kostenlos sein...

Korrekt.

 

Hat jemand eine Empfehlung?


Keine Sonderlocken.

 

Wenn alle Mandanten unter der Kanzleiberaternummer laufen, dann würde ich das hier genauso machen. (Außer es handelt sich um mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft)

 

Wenn es bei Ihnen üblich ist, die Daten unter die Mandantenberaternummer zu packen, dann eben so.

 

Konsistenz reduziert Fehlerquellen.

Live long and prosper!
StB_in
Beginner
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@andrereissig  schrieb:
Wenn alle Mandanten unter der Kanzleiberaternummer laufen, dann würde ich das hier genauso machen. (Außer es handelt sich um mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft)

 

Wenn es bei Ihnen üblich ist, die Daten unter die Mandantenberaternummer zu packen, dann eben so.

 

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung,... es ist nicht ganz einheitlich... Da es hier aber um ein mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft geht, bleibt es wohl bei der Unterberaternummer...

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letzte Antwort am 08.04.2025 09:19:59 von StB_in
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