So sehr ich mich über die Ankündung einer neuen Version von Belege online gefreut habe, so sehr bin ich entsetzt über den massiven Einschnitt in unseren Workflow, weil in diesem Zuge auch sehr viele Funktionen nicht mehr möglich sind.
Kann doch nicht sein oder übersehen ich hier etwas / verstehe etwas falsch? Eigentlich geht ja gar nichts mehr...
DOK: 1027787.
2 Funktionen, die in Neue Version DATEV Belege online nicht verfügbar sind
In Neue Version DATEV Belege online können Belege zusammengefügt werden. Ein rein logisches Klammern (z. B. Rechnung + Lieferschein nachträglich anheften) ist nicht möglich.
3 Funktionen, die mit der neuen Version von DATEV Belege online nicht verfügbar sind
Die Anzeige des Datenvolumens hochgeladener Belege ist in Neue Version DATEV Belege online nicht verfügbar. DATEV empfiehlt, nutzen Sie MyDATEV Dokumentenspeichervolumen
4 Funktionen von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, die mit der neuen Version von DATEV Belege online nicht verfügbar sind
DATEV empfiehlt Inhalte und Rückfragen über MyDATEV Kommunikation zu erfassen und auszutauschen.
6 Keine Nutzung in Verbindung mit folgenden Programmen
7 Keine Nutzung folgender DATEV-Datenservices Rechnungswesen
Moin,
ich zitiere einen Satz aus dem von Ihnen genannten Hilfedokument:
"Die Funktionen werden sukzessive erweitert."
Ich gehe daher davon aus, dass z.B. auch die Bearbeitungsform erweitert mittelfristig unterstützt wird.
Aber ich verstehe Ihren Unmut, dass natürlich insbesondere die "Vorreiter", die diverse Funktionen nutzen, hier in dem Umstellungszeitplan etwas weiter hinten liegen werden.
Aber leider ist das wohl die Natur der Sache, dass man mit dem einfachen beginnt und erst nach und nach Funktionen erweitert.
@Christoph_Behn schrieb:Aber leider ist das wohl die Natur der Sache, dass man mit dem einfachen beginnt und erst nach und nach Funktionen erweitert.
Was "an sich" ja kein Problem darstellt, wenn man das "alte" Programm noch nutzen dürfte, bis das "neue" Programm alle Funktionen des älteren hat.
Wann merken endlich alle Softwarehersteller, dass das einfach nur Blödsinn ist?
Was hilft mir eine suksessive Erweiterung, wenn ich nach Einführung alles gewohnte erst mal nicht mehr machen kann? Das wäre ein massives, fallbeilartiges Downgrade und eine vollkommen nutzlose Anwendung, wenn (eigentlich) gar nichts mehr zu Anfang funktioniert.
Soweit ich es verstanden haben muss die neue Version alternativlos genutzt werden, oder ist sie "nebenher"? DATEV spricht von "Umstellung" nicht von der Einführung eines Zusatzproduktes.
Vielleicht bin ich hier auf einem falschen Dampfer?
Sie müssen die Bestände ja nicht umstellen. Da Sie selber, über eine Portal umstellen können/müssen, können Sie auch entscheiden, welcher Bestand, wann umgestellt wird. Wir werden unsere Bestände auch erst umstellen, wenn Bank Online (Bezahlen vom Beleg) wieder funktioniert. Das nutzen bei uns 90% der Mandanten. Auch die "Erweiterte" Variante von Unternehmen Online wird mit der neuen Version von Belege Online funktionieren, allerdings soll diese so ziemlich zuletzt freigegeben werden. Bis dahin arbeiten Ihre Mandanten halt wie gewohnt.
Es wird also keine "ab dem Stichtag funktioniert nur noch die neue Version" Umstellung geben.
Danke - jetzt bin ich beruhigt.
DATEV sprach von "Umstellung", was ich als Zwang verstehen würde. In der Mail von DATEV und im verknüpften Dokument ist nicht deutlich zu erkennen, dass man die Wahl hat. Wenn es nur um ein Alternativprodukt geht und die alten Versionen weiter genutzt werden können, ist ja alles in Ordnung.
Leider schafft es DATEV in der Kommunikation nicht, wesentliche Dinge mitzuteilen. Hier wäre der Aufreger ja unnötig, wenn das alles auch klar in der Mail gesagt worden wäre.
Ich kann Ihnen versichern, dass es so ist wie ich es geschrieben habe, so wurde es vor ein paar Wochen erst den Pilot-Kanzleien vorgestellt. Natürlich nur wenn DATEV seit dem keine Andere Entscheidung hinsichtlich der Einführung getroffen hat.
so heißt es in der mail von heute:
Hinweis: Sobald Sie und Ihre Mandantinnen und Mandanten für die Umstellung vorgesehen sind, informieren wir Sie. Die Freigabe zur Umstellung erfolgt ausschließlich DATEV-seitig und ist nicht individuell abstimmbar. Die Umstellung wird durch die Kanzlei mit Hilfe des DATEV Umstellungscockpits durchgeführt: go.datev.de/umstellungscockpit
und so auf der Umstellungsseite:
Hinweis
Die neue Version von DATEV Belege online ist keine 1:1-Ablösung der bisherigen Anwendung. Die neue Version wurde technisch und fachlich neu strukturiert, um Belegprozesse zwischen Kanzlei und Unternehmen zukunftsorientiert und effizient abzubilden. Einige Funktionen entfallen, wurden anders umgesetzt oder neugestaltet.
erweiterte Bestände werden demnach in Q3-2027 freigegeben zur Umstellung
@susanne_koch schrieb:
erweiterte Bestände werden demnach in Q3-2027 freigegeben zur Umstellung
das ist ein Scherz? Q3-2027??
Was soll der Quatsch? Was bitte schön, macht die DATEV eigentlich noch RICHTIG (gut)?
Ich weiß Frau Koch, Sie können dafür nichts.