Hallo zusammen,
wir haben jetzt einen Mandanten (GmbH) übernommen, dessen Vorberater Unternehmen online seit einigen Jahren genutzt hat. Die Belege sind unter der Vorberaternummer gespeichert und nicht unter der mandantengenutzten Beraternummer. (diese wurde bereits auf uns übertragen)
Jetzt haben wir den Beraterübertrag durchgeführt und mussten feststellen, dass das Jahr 2011 das letzte Jahr ist, welches bei der DATEV im Rechenzentrum gespeichert ist.
Unsere Frage ist nun: wie kommen wir an die Jahre 2016 - 2020 inkl. der verbuchten Belege?
Evtl. muss der Vorberater alles noch an die DATEV senden und wir machen den Beraterübertrag nochmal oder gibt es auch einen anderen Weg, evtl. über Datensicherung?
Vielen Dank schon mal
Heike Schäfer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@hschäfer schrieb:
Unsere Frage ist nun: wie kommen wir an die Jahre 2016 - 2020 inkl. der verbuchten Belege?
Na die Belege in Belege online sind aber alle auf Sie übertragen worden?
Wenn nur die FiBu fehlt und man sich ganz gut versteht, soll der Vorberater Ihnen eine Sicherung des Mandats aus seinem Bestandsdienste Rechnungswesen senden per Kennwort verschlüsselt und dann via verschlüsselter E-Mail oder einem anderen Dateiaustausch. Achtung bei der von DATEV erstellten Dateigröße: ggf. ist die Sicherung für eine E-Mail zu groß.
Dauert ca. 15min und geht am schnellsten, bevor man die DATEV wieder ins Boot holt.
Sie können auch die Mandantenfernbetreuung dazu nutzen, falls der Vorberater nicht weiß wie und womit und können sich darüber auch gleich die Datensicherung holen. Wie das mit DSGVO aussieht, kann ich nicht sagen. Im beiderseitigen Vertrauen hat man "nichts gesehen" und im Internet ist Vertrauen die höchste Währung 😉.
EDITH: Damit der Übertrag schneller und digitaler geht, wenn denn noch einer stattfinden muss: DATEV Mandantendatenübertrag online
Es sind aber wohl nur die Belege unter der Beraternummer des Mandanten übertragen worden, da die aber unter der Nummer des Beraters liegen, war da nichts zu finden.
Ich würde auf DUO | Stammdaten | Daten übertragen (oder ähnlich) tippen, darüber muss (hätte gemusst?!) der Berater die Belege an den richtigen Ort verschieben, dann sollten Sie sie auch sehen können. Rewe export hilft nicht, weil da ja nur Verknüpfungen hinterlegt sind.
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Der abgebende Berater selbst kann da leider gar nichts verschieben, das geht nur innerhalb der eigenen Mitgliedschaft unter den eigenen Beraternummern. Wenn ein normaler Mandantenübertrag mit allen Anwendungen über das Logistikcenter gemacht wurde, werden Belege online automatisch mit übertragen. Das kann der Altberater über die Mandantenverwaltung RZ nicht mitgliedschaftsüberbreifend machen.
Wenn aber die KARewe-Bestände nicht ins RZ übertragen wurden und dementsprechend beim Mandantenübertrag nicht mitgesendet wurden, hat der empfangende Berater natürlich nichts, womit die übertragenen Belege online verknüpft sein können. Von daher ist die Aussage von Herr Bohle schon korrekt, daß ein nachträgliches Einspielen der Daten diese fehlende Verknüpfung liefern kann und das Problem heilt.
Ein weiterer Mandantenübertrag würde nur funktionieren, wenn man auf der empfangenden Beraternummer die Bestände wieder löscht oder eine andere Mandantennummer als Ziel wählt, da die DATEV den Übertrag ansonsten nicht durchführen würde, da das Ziel bereits belegt ist.
Außerdem besteht das Risiko, daß der abgebende Berater die Bestände bei sich bereits hat löschen lassen, so daß dort im RZ möglicherweise gar nichts mehr vorliegt.
Ich schließe mich Herrn Ragena an. Theoretisch ist das Problem, dass das Belegarchiv noch beim Altberater ist und zwar jetzt unter dessen Hauptberaternummer, auch ein erneuter Übertrag ändert daran nichts. Daher muss laut DATEV-Empfehlung der DATEV-Übertrag und der Übertrag der Mitgliedschaft der Unterberaternummer zeitgleich ablaufen. Der Altberater kann aber jetzt den Übertrag des Belegwesens zu Ihnen nicht mehr vornehmen, da er für die Unterberaternummer nicht mehr berechtigt ist.
Erstmal müssen Sie den Altberater dazu auffordern auch alle Daten ins RZ zu senden oder Ihnen eine lokale Bestandssicherung zu übergeben. Im zweiten Schritt können Sie das Belege online - Archiv entweder versuchen auf kurzem Dienstweg mit der DATEV zu retten oder alles nochmal auf Null stellen und den Übertrag erneut wie von DATEV beschrieben umsetzen.
@DATEV: bitte um Korrektur falls es noch leichter geht!
Hallo,
nein unter der mandantengenutzten Beraternummer sind keine Belege auf uns übertragen worden. Die Belege liegen in DUO unter der Hauptberaternummer des Vorberaters. Als wir gesehen haben, dass das Jahr 2011 das letzte Jahr im Rechenzentrum ist, haben wir die Daten nicht geholt, sodass bei dem Mandanten in unserem System die Leistung. Rechnungswesen noch nicht existiert.
Wäre es nicht das einfachste, der Vorberater sendet alle Jahre 2016 - 2020 an die DATEV und dann wird der Mandantenübertrag nochmal angestoßen?
Gibt es die Möglichkeiten alle Jahre auf einmal zu senden? Ich kenne das nur so, dass an einem Tag nur 1 Jahr gesendet werden kann.
Danke!
Datev kann die Daten nicht noch einmal übertragen, da im Ziel schon KRW Daten liegen.
Der Übertrag funktioniert nur mit einer kompletten Leistung und nicht nur einzelne Wirtschaftsjahre.
PS
über die Bestandsdienste Rechnungswesen läßt sich der komplette Bestand ins RZ übertragen, nicht nur ein Jahr pro Tag.
Die Verarbeitung im RZ erfolgt aber nur alle 2 Stunden, immer zu den ungeraden Stunden.
Sodas die gesendeten Daten nicht gleich sichtbar sind.
Hallo @hschäfer ,
Ich denke, die DUO- Daten müssten jetzt einfach mit Mandantenübertrag vom Altberater auf die neue Mandatennummer unter der Beraternummer des Neuberater übertragen werden können.
Die Mandantenummer des übernommenen Mandats müsste dabei beim Neuberater noch „leer“ sein. Weil ja bisher nur die Unterberaternummer übertragen wurde.
Die DUO Daten des Mandant werden beim Altberater In dessen Berater-Mandantennummer geführt und sind daher m.E. Noch unverändert vorhanden, waren nicht vom Übertrag betroffen und können deshalb jetzt noch übertragen werden - kostet allerdings beide Berater nochmals was - soweit mir bekannt.
der „richtige“Workflow der auch die geringsten Kosten verursacht ist:
Ist eigentlich ein Thema für den HilfeBot der DATEV.
@andrereissig schrieb:Der abgebende Berater selbst kann da leider gar nichts verschieben, das geht nur innerhalb der eigenen Mitgliedschaft unter den eigenen Beraternummern. Wenn ein normaler Mandantenübertrag mit allen Anwendungen über das Logistikcenter gemacht wurde, werden Belege online automatisch mit übertragen. Das kann der Altberater über die Mandantenverwaltung RZ nicht mitgliedschaftsüberbreifend machen.
Dass der abgebende Berater Belege online unter der eigenen Beraternummer hat laufen lassen, ist genau das Problem dieses Falles! Es wurden dann beim Übertrag die Belege online unter der Beraternummer des Mandanten übertragen - da war nur halt nichts.
Das ist m.W. der Grund, warum DUO unter der Beraternummer des Mandanten eingerichtet werden sollte! Falls der Mandant mal geht, hat man nicht diese Probleme.
Ich hätte ja schon lange bei der DATEV angerufen und möchte an dieser Stelle einmal den DATEV Service loben, ich habe bislang noch jedes Mal mein Problem kurzfristig gelöst bekommen, das kenne ich von anderen Hotlines auch deutlich anders... schlimmstenfalls muss die Beraternummer des Mandanten erst zurück an den Vorberater, damit der dann sauber umhängen kann, wenn es gut läuft, macht der Service das direkt.
Cool wäre es gewesen, wenn der Service etwas aktiver im Forum wäre, ich kann mir vorstellen, dass die Antwort ganz einfach ist, wenn man sie denn kennt...
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Hallo Michael Renz,
ich bin begeistert und habe diese Lösung bereits einige Male erfolgreich angewandt, sowohl Abgabe als auch Übernahme. Bisher aber nur mit Mandanten, die selbst Unternehmen online nutzen.
Funktioniert diese Methode auch, wenn DUO nur auf Kanzleiseite genutzt wurde (also ohne Berechnung der 10,50 € mtl. für den Md) und gleichzeitig für den Mandanten schon eine Unterberaternummer existiert, weil für andere Tools angelegt (z. B.) SmartLogin für Nutzung Freizeichnung online?
Logisch wäre es doch, oder?
Danke für Input 🙂
Giuseppina Torrisi
KOB
Hallo Giuseppina Torrisi,
der Übertrag funktioniert auch, wenn DUO nur auf Beraterseite besteht. Der übernehmende Berater darf den Bestand in DUO nicht vorher anlegen sonst wird der Übertrag abgelehnt. Es werden alle Belege aus den Vorjahren, die in DUO hinterlegt sind mit übertragen. Läuft gut. Es gibt ein Formular für die Übertragung der Mandantengenutzten Beraternummer. https://www.datev.de/dnlexom/v2/content/files/st18014404673491723.pdf
VG