Guten Morgen Community,
wahrscheinlich ist es noch zu früh oder ich habe aufgrund der Arbeitsauslastung (kennen wir ja leider alle) den Blick verloren, aber:
Wie kann ich Daten aus DATEV Unternehmen Online an einen andere Steuerberaterin übertragen, wenn ich den Datenbestand nur auf unserer Berater- und Mandantennummer angelegt habe (der Mandant also keinen Zugriff hat) und somit natürlich auch keine Unterberaternummer besteht?
Die Belege sollen ja nach Übertragung der Daten aus Kanzlei-Rechnungswesen bei der neuen Steuerberaterin am Buchungssatz "geheftet" und einsehbar sein.
Lieben Dank für ein kurzes Feedback.
Kai
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
das funktioniert wir bei den Rewe-Daten über einen Übertrag per Datev Logistik-Center. Hierfür muss DUo als übertragenes Programm ausgewählt werden.
Grüße
@maka schrieb:Guten Morgen,
das funktioniert wir bei den Rewe-Daten über einen Übertrag per Datev Logistik-Center. Hierfür muss DUo als übertragenes Programm ausgewählt werden.
Grüße
Das ist schlichtweg nicht ganz richtig!
DUO (DATEV Unternehmen online) ist ungleich Belege online!
Richtig: Belege online (Leistungsbestandteil) ist mit "ReWe" verheiratet.
Den "LAO" (Logistikauftrag online) findet man im Übrigen hier: https://apps.datev.de/lao/
@Johannes_Breitenbach: das ist mir bisher nie aufgefallen. Die Bezeichnung im LAO ist nicht korrekt. Es wird dadurch nicht "DATEV Unternehmen online", sondern lediglich "Belege online" übertragen.
DUO = Vertrag (dafür wäre ein Übertrag der Beraternummer, also ein gesonderter Prozess, erforderlich)
Belege online = Leistung (mit ReWe durch Ordnungsbegriffe verheiratet)
@nadimb : Vielen Dank für diese Ausführungen.
Ist denn dann gewährleistet, dass die neue Steuerberaterin die Belegbilder - verknüpft mit Kanzlei-REWE - erhält, wenn der Datenübertrag angestoßen wird?
Oder müsste ich gesondert die Belegbilder bereit stellen?
Ich bin mir nicht ganz sicher wie der Ablauf ist. Das Programm "Belege Online" gibt es ja als Auswahl nicht. Interessanterweise ist DATEV Unternehmen Online in LAO bei Übertrag von Mandantendaten grau hinterlegt (nicht anwählbar) und mit einem Haken versehen.
Ich möchte nur vermeiden, dass die Belegbilder im Nirvana landen.
Viele Grüße
Kai
@nadimb schrieb:
@maka schrieb:Guten Morgen,
das funktioniert wir bei den Rewe-Daten über einen Übertrag per Datev Logistik-Center. Hierfür muss DUo als übertragenes Programm ausgewählt werden.
Grüße
Das ist schlichtweg nicht ganz richtig!
DUO (DATEV Unternehmen online) ist ungleich Belege online!
Richtig: Belege online (Leistungsbestandteil) ist mit "ReWe" verheiratet.
Den "LAO" (Logistikauftrag online) findet man im Übrigen hier: https://apps.datev.de/lao/
...
DUO = Vertrag (dafür wäre ein Übertrag der Beraternummer, also ein gesonderter Prozess, erforderlich)
Belege online = Leistung (mit ReWe durch Ordnungsbegriffe verheiratet)
Und noch komplexer wird es, wenn eine Unterberaternummer im Spiel ist...und der Mandant im MigMag ist...
@KaiH keine Sorge, werden automatisch mit an den Folgeberater gegeben! "Belege online" ist im Prinzip ein "Leistungsbestandteil" (im erweiterten Sinne von ReWe) und hängt entsprechend an der Konstellation (Ordnungsbegriffe) aus deiner Berater- und Mandantennummer.
Der Begriff "DATEV Unternehmen online" ist in der Auswahl des LAO falsch (oder ich habe das Gesamtsystem nach alle den Jahren doch nicht verstanden :-)).
@nadimb : Besten Dank. Dann werde ich das mal so anstoßen (lassen).
Dann harren wir der Dinge die da kommen. Interessanterweise bleiben die Belege dann ja auch noch bei uns (solange nicht explizit gelöscht), während die Belege bei Übertragung der mandantengenutzten Beraternummer mit Unternehmen Online "weg" sind, also die Anbindung in Kanzlei-REWE gekappt wird. 🙂
@andreashofmeister : Finde das gar nicht so "komplexer". Dann sind die Daten wenigstens komplett "drüben" und belasten nicht mehr das Speichervolumen der Kanzlei. Wir müssen ja alle sparen... 😂
@KaiH schrieb:@nadimb : Besten Dank. Dann werde ich das mal so anstoßen (lassen).
Dann harren wir der Dinge die da kommen. Interessanterweise bleiben die Belege dann ja auch noch bei uns (solange nicht explizit gelöscht), während die Belege bei Übertragung der mandantengenutzten Beraternummer mit Unternehmen Online "weg" sind, also die Anbindung in Kanzlei-REWE gekappt wird. 🙂
Das siehst du leider falsch. Die Belege sind dann "weg". Sie existieren im RZ nur einmal. Und wenn du sie überträgst von deinem Ordnungsbegriff xxxxx (Berater) / yyyyy (Mandant) auf die Ordnungsbegriffe der Folgeberaterin zzzzz (Berater) / aaaaa (Mandant) - dann hast du keinen Zugriff mehr, weil dir die Berechtigung für zzzzz / aaaaa fehlt.
Wenn du das noch brauchst für Abschluss o.ä. - dann benötigt dein Zugangsmedium eine Berechtigung für die Beraternummer der Folgeberaterin.
Das wäre dann hier zu finden: https://apps.datev.de/help-center/documents/0908710
@nadimb : Ah. Ok. Ich muss hier wohl noch viel lernen. Danke für die Erläuterungen und Infos !!!
Wir haben jetzt einen ähnlichen Fall: Vor-Berater setzt nur Belege online ein (nicht UO). Der Datenübertrag hat nicht funktioniert, da keine KRWE-Daten im RZ-gespeichert sind. Der Datenübertrag war vom Vor-Berater auch auf die Anwendung KRWE begrenzt worden. Wir haben jetzt eine Datensicherung erhalten. Der Beleglink funktioniert natürlich nicht.
Wie kommen wir jetzt an die digitalen Belege:
1. Muss der Vor-Berater jetzt UO übertragen (Belege online gibt es ja nicht separat) oder
2. Muss der Vor-Berater die Rewe-Daten ins RZ senden und dann machen wir eine Übernahme der Rewe-Daten und Belege online kommt damit automatisch mit?
In den Hilfe-Dokumenten haben wir auch keine Lösung gefunden, wobei die Konstellation (nur Belege online, ohne UO) doch sicherlich häufiger vorkommt.
Daniel Kühn
@d_k schrieb:1. Muss der Vor-Berater jetzt UO übertragen (Belege online gibt es ja nicht separat) oder
Ja, beim Datenübertrag muss DATEV Unternehmen online ausgewählt werden.
DATEV unterscheidet bei dem Mandantenübertrag nicht, ob es "nur" Belege online oder Unternehmen online ist. Wenn Belege vorhanden sind, muss Unternehmen Online im Mandantenübertrag ausgewählt werden.
Allein Kanzlei-Rechnungswesen reicht somit nicht aus.