Hallo, ich bin Unternehmer mit mehreren Einkommen. Ich erstelle sämtliche RGs mit DATEV Unternehmen Online und versende diese dann via Outlook als PDF, da DATEV nicht wie LEXWARE ein einfaches versenden der RGs bietet - oder ich habe es noch nicht gefunden.
In diesem Jahr geht es Datenschutztechnisch ordentlich voran und eigentlich stellen derzeit alle Anbieter Ihre ehemals per Mail verschickten RGs in PDF Form auf Onlineeinsicht mit authentifizierung um.
DATEV ist wie mit allem bei der Onlinelösung noch Jahre hinterher und ich würde gerne wissen, ab wann es kritisch wird / abmahngefärdent mit DATEV Unternehmen Online zu arbeiten und RGs zu versenden?
Rechtsprechung sagt (in Ermangelung technischer Kenntnisse) in folgendem Fall (Berufsgeheimnisträger): E-Mail passt schon.
https://openjur.de/u/2320643.html
Man mag von dem Urteil halten, was man will, aber das ist m.W. die deutlichste Äußerung eines Gerichtes dazu.
Hallo, mich wundern nur die ganzen Umstellungen zum 1. Dezember 2022 wie zB von IONOS und co, welche keine PDFs mehr versenden - laut deren Aussage wegen der Datenschutzverordnung. Seitens DATEV habe ich jedoch noch nichts gehört...
Selbst unser STB macht alles nur noch via Verschlüsselter Email und 2 Wege Authentifizierung
Ich würde erstmal überlegen, in welchen Fällen das überhaupt schlagend wird.
Sind Ihre Kunden überwiegend Unternehmen? Dann sind ja vermutlich gar keine personenbezogenen Daten in den Rechnungen enthalten.
Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, wo der Gewinn im Datenschutz liegt:
PDF-Variante: Hallo Herr Müller, hier ist Ihre Rechnung über 125 Euro für die IONOS-Dienste.
Portal-Variante: Hallo Herr Müller, Ihre Rechnung für die IONOS-Dienste liegt im Portal zum Download bereit.
Ich habe in beiden Fällen personenbezogene Daten übermittelt, indem ich offengelegt habe, daß Herr Müller mein Kunde ist. In der PDF steht vielleicht noch die Adresse, aber dann geht es nur noch um dem Umfang der Datenschutzverletzung und nicht mehr um das Vorhandensein. Das ist in beiden Fällen gegeben.
Das ist ja so eine Krux der aktuellen Regelungen. Selbst eine Verschlüsselung schützt nicht vorm Verstoß, denn die Empfängeradresse ist nicht verschlüsselbar.
Eine Mail "Ihre Rechnung" von dienstleister@dienstleister.de an andre.reissig@duftertyp.de ist also schon eine Datenschutzverletzung.
Ihre Wahl ist eigentlich nur noch, wie groß der Mut zur Lücke ist.
<Offtopic>
@andrereissig schrieb:Eine Mail "Ihre Rechnung" von dienstleister@dienstleister.de an andre.reissig@duftertyp.de ist also schon eine Datenschutzverletzung.
"Was' da los, Junge?" 😎
</Offtopic>
aber im Kundenkonto bei z.B. IONOS kann man das auch wieder ändern auf die Email-Variante....
VG
Regi
@nadimb schrieb:
<Offtopic>
"Was' da los, Junge?" 😎
</Offtopic>
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