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E-Rechnung

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letzte Antwort am 03.12.2024 15:33:51 von deusex
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MeikeMG
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Hallo liebe Community,

 

gibt es die Möglichkeit den E-Rechnungsversand so zu steuern, dass dieser auch erst am Tag der Rechnung erfolgt.

Soll heißen, ich schreibe heute eine Rechnung die aber erst das Rechnungsdatum Bspw. 05.12.2024 hat.

 

Oder erfolgt der Versand immer direkt, auch wenn das Rechnungsdatum erst in der Zukunft liegt?

 

Grüße

MMG

DATEV-Mitarbeiter
Thorsten_Jedlitzke
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 17
1191 Mal angesehen

Hallo MeikeMG,

 

bei der E-Rechnung erfolgt der Versand immer per direkt. Ein Versand, der geplant in der Zukunft erfolgt, ist nicht möglich und auch nicht geplant.

 

Geplant sind wiederkehrende Rechnungen. Das könnte eventuell Ihre Anforderungen treffen. Ansonsten schildern Sie doch bitte, warum Sie dieses Feature benötigen. Welches Problem wollen Sie damit lösen?

 

 

Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg

Thorsten Jedlitzke
DATEV Auftragswesen next | DATEV eG

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OliverFrank
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@Thorsten_Jedlitzke : aus meiner Sicht ist das doch offensichtlich, das man Rechnungen vorbereiten kann und sie termingesteuerten versenden lassen kann vom System... hat was mit Komfort zu tun. Sowas sollte die Software schon können den User im Alltag unterstützen und entlasten.

MfG
Oliver Frank
rschoepe
Experte
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Nachricht 4 von 17
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@Thorsten_Jedlitzke  schrieb:

bei der E-Rechnung erfolgt der Versand immer per direkt. Ein Versand, der geplant in der Zukunft erfolgt, ist nicht möglich und auch nicht geplant.


Für "normale" Rechnungen hatte ich das auch mal EOcomfort / Digitale Rechnung mit Zeitversatz senden angefragt, da es ja möglich ist Rechnungen vorzudatieren.

 


@Thorsten_Jedlitzke  schrieb:

Ansonsten schildern Sie doch bitte, warum Sie dieses Feature benötigen. Welches Problem wollen Sie damit lösen?


Beispiel: Rechnungen für den Lohn sollen am letzten Arbeitstag des Monats versendet werden. Natürlich kann ich an dem Tag durch alle meine Mandanten gehen und die Rechnungen versenden - wenn ich nicht Urlaub oder frei habe. Und generell passt es vom Workflow besser, die Rechnung gleich bei Fertigstellung der Lohnabrechnung zu schreiben. Die Auswertungen kann ich entsprechend verzögern (entweder die Bereitstellung in DUO/ANO oder die Mail in Outlook/Exchange). Den Rechnungsversand nicht.

D.h. der Mandant bekommt eventuell schon am 12. die Rechnung für die Lohnabrechnung (weil ich für den Rest des Monats in Urlaub bin), die Lohnabrechnung aber erst zum 20. Sieht komisch aus und führt zu Rückfragen.

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MeikeMG
Einsteiger
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Nun, OliverFrank hat es auf den Punkt gebracht. Es geht um die Möglichkeit Rechnungen vorbereiten zu können mit der Gewissheit, dass eine Rechnung datiert auf den 19. Dezember nicht schon am 02.12. (Beispiel) an den Kunden geschickt wird.

 

Bei der Auswahl Rechnung im PDF Format kann man ja den Termin zum Versand auch selbst auswählen.

 

Ein klein wenig kommt es mir wie eine Verschlimmbesserung vor, damit möchte ich aber niemandem zu Nahe treten.

 

Wenn es so ist wie Thorsten_Jedlitzke geschrieben hat, er müsste sich ja damit auskennen ":-)", dann muss man sich eben damit arrangieren und die Rechnung eben erst zum Datum der Rechnung fertigstellen.

 

Die praktische Umsetzung dessen habe ich mir gedanklich noch nicht final sortiert. 

 

Ich hatte ganz schlicht und einfach mal einen Probelauf mit einem Testkunden gemacht.

Der Kunde bekommt ja mit dem Versand der Rechnung einen unendlich langen Text mit der Rechnung von DATEV übermittelt.

 

Bekommen wir als Unternehmen eine Art Protokoll von DATEV welche Rechnungen übermittelt wurden?

Es kann ja auch einmal vorkommen, dass man sich in den Stammdaten bei der Erfassung der Email Adresse ganz banal vertippt hat und die Rechnung an diese Adresse nicht übermittelt werden kann.

 

Oder überhaupt ein Protokoll welche Belege übermittelt wurden?

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DATEV-Mitarbeiter
Thorsten_Jedlitzke
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 17
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@MeikeMG  schrieb:

Nun, OliverFrank hat es auf den Punkt gebracht. Es geht um die Möglichkeit Rechnungen vorbereiten zu können mit der Gewissheit, dass eine Rechnung datiert auf den 19. Dezember nicht schon am 02.12. (Beispiel) an den Kunden geschickt wird.

 

Bei der Auswahl Rechnung im PDF Format kann man ja den Termin zum Versand auch selbst auswählen.

 

Ein klein wenig kommt es mir wie eine Verschlimmbesserung vor, damit möchte ich aber niemandem zu Nahe treten.

 

Wenn es so ist wie Thorsten_Jedlitzke geschrieben hat, er müsste sich ja damit auskennen ":-)", dann muss man sich eben damit arrangieren und die Rechnung eben erst zum Datum der Rechnung fertigstellen.

 

Die praktische Umsetzung dessen habe ich mir gedanklich noch nicht final sortiert. 

 

Ich hatte ganz schlicht und einfach mal einen Probelauf mit einem Testkunden gemacht.

Der Kunde bekommt ja mit dem Versand der Rechnung einen unendlich langen Text mit der Rechnung von DATEV übermittelt.

 

Bekommen wir als Unternehmen eine Art Protokoll von DATEV welche Rechnungen übermittelt wurden?

Es kann ja auch einmal vorkommen, dass man sich in den Stammdaten bei der Erfassung der Email Adresse ganz banal vertippt hat und die Rechnung an diese Adresse nicht übermittelt werden kann.

 

Oder überhaupt ein Protokoll welche Belege übermittelt wurden?


DATEV Auftragswesen next wird perspektivisch an die DATEV E-Rechnungsplattform angebunden. Jedes Unternehmen erhält dann eine eigene Adresse im Peppol, Traffiqx Netzwerk und auch eine eigene E-Mail-Adresse. Der Versandprozess wird sich dann ändern. Dort wird es auch einen E-Rechnungs Postausgang geben. Das ist aktuell im Aufbau. Wenn das steht, wird DATEV Auftragswesen next sich dort anschließen. Die E-Rechnungsplattform bietet derzeit nur einen Posteingang. Work in Progress.

 

Aktuell finden Sie alle Informationen zum Postausgang im Rechnungsausgangsjournal. Dort fehlen noch Details, aber das werden wir auch erweitern.

 

Ein anderes Thema ist die Frage nach dem kontrollierten Versand. Die Idee im Programm ist immer, dass ein Beleg als Entwurf erstellt wird und erst mit der Fertigstellung auch eine Nummer und ein Belegdatum erhält. Beim Fertigstellen können Sie maximal das aktuelle Datum als Belegdatum auswählen. Eine Rechnung in der Zukunft ist nicht möglich. Hintergrund ist die rechtliche Vorgabe, dass Rechnungen erst nach der Leistungserbringung gestellt werden dürfen. Deshalb erlauben wir keine Rechnungstellung in der Zukunft. Bei den anderen Belegarten ist das identisch.

 

Konkret bedeutet das für Sie: Belege erstellen Sie als Entwurf - und die können Sie dann auch so "liegen lassen" bis der Beleg fertiggestellt wird. Was es nicht gibt, ist eine Wiedervorlage oder Fälligkeitsdatum.

 

 

Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg

Thorsten Jedlitzke
DATEV Auftragswesen next | DATEV eG

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OliverFrank
Fortgeschrittener
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@Thorsten_Jedlitzke "Hintergrund ist die rechtliche Vorgabe, dass Rechnungen erst nach der Leistungserbringung gestellt werden dürfen. Deshalb erlauben wir keine Rechnungstellung in der Zukunft. Bei den anderen Belegarten ist das identisch."

 

Eine PDF-Rechnung kann und darf ich aber eine eRG nicht vordatieren. Seid wann haben wir da unterschiedliche Gesetze? 

In dem Beispiel von dem Kollegen war die Leistung erbracht, nur sollte die Rechnung erst nach einem bestimmten Datum gesendet werden. Die Datev sollte dringend aufhören uns Berater so zu bevormunden. Man konnte ja einen Warnhinweis aufpoppen lassen, aber es technisch zu verhindern, das hat jetzt wirkilch nichts mit work in progress oder is so zu tun, das ist einfach nur noch traurig!

MfG
Oliver Frank
rschoepe
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@Thorsten_Jedlitzke  schrieb:
Hintergrund ist die rechtliche Vorgabe, dass Rechnungen erst nach der Leistungserbringung gestellt werden dürfen. Deshalb erlauben wir keine Rechnungstellung in der Zukunft.

Versteh ich nicht, die Logik. Ich muss Rechnungen nach Leistungserbringung stellen, deshalb darf ich keine Rechnung in der Zukunft erstellen, wenn ich die Leistung erbracht habe, und bis dahin im Postausgang parken? DATEV kann doch überhaupt nicht kontrollieren, ob ich die Leistung bereits erbracht habe oder nicht, @Thorsten_Jedlitzke! Das führt sogar eher dazu, dass ich eine Rechnung vor Leistungserbringung (aus Sicht des Kunden/Mandanten) stelle.

deusex
Allwissender
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Ein anderes Thema ist die Frage nach dem kontrollierten Versand. Die Idee im Programm ist immer, dass ein Beleg als Entwurf erstellt wird und erst mit der Fertigstellung auch eine Nummer und ein Belegdatum erhält. Beim Fertigstellen können Sie maximal das aktuelle Datum als Belegdatum auswählen. Eine Rechnung in der Zukunft ist nicht möglich. Hintergrund ist die rechtliche Vorgabe, dass Rechnungen erst nach der Leistungserbringung gestellt werden dürfen. Deshalb erlauben wir keine Rechnungstellung in der Zukunft. Bei den anderen Belegarten ist das identisch.

Das ist doch absurd, dass hier keine Erstellung auf einen Termin in die Zukunft möglich sein soll.

 

Es wird doch nicht die Rechnung vordatiert, sondern die Rechnungserstellung (auf Termin); diese erfolgt dann IMMER nach Leistungserbringung.

 

Also, das Ansinnen und der Ablauf wurde doch inhaltlich verstanden, Herr @Thorsten_Jedlitzke , oder ?

 

Natürlich ist es so zu steuern, dass die Rechnung zu dem Zeitpunkt in der Zukunft natürlich auch erst "scharf" gestellt wird und die fortlaufende Rechnungsnummer erhält, die im Moment der automatischen Erstellung am XX.XX.XXXX um XX:XX Uhr dran ist.

 

Das ist doch heute kein Hexenwerk mehr.

 

Meine Arbeitsabläufe beinhalten, stets nach abschließen eines Auftrages, final die Rechnungsstellung, um einen homogenen, in sich geschlossenen Prozess, zu erhalten.
Die Rechnung wird bei laufenden Aufträgen (FiBu, Lohn) sofort zur Fälligkeit gestellt und in 14 Tagen abgebucht.

 

Ich möchte hier sehr, sehr gerne Rechnungen für Abschluss, Steuern oder Beratung terminiert versenden, weil ich nicht immer möchte, dass unmittelbar nach Auftragsabschluss die Rechnung übermittelt wird, was verschiedene Gründe haben kann.

Bspw. gerade bei Abschlussarbeiten lasse ich gerne eine Karenzzeit für die Rechnung, damit es nicht so nach "hat es wohl dringend nötig" ausschaut oder mit dem Mandant ein späterer Zeitpunkt der Rechnungsstellung vereinbart wird, wenn bei ihm aktuell ggf. Liquiditätsprobleme vorliegen.

 

Dieses "dran denken" muss heute eine Software automatisiert übernehmen können und nicht per Termin im Kalender auf Wiedervorlage erstellt werden müssen.

Das ist EDV zu Fuß und praktiziere ich derzeit tatsächlich mehrmals in der Woche.

 

Dieses "feature" sollte heute zur Standarausstattung einer Rechnungsschreibung gehören, wie auch Lastschriften auf Termin erstellt werden können.

 

"Fire an forget !"

 

... und grade erst recht bei Rechnungsstellungen und nochmals: Es wird keine Rechnung vordatiert, sondern eine Rechnung an dem gewünschten Datum geschrieben. Das ist in keiner Weise zu beanstanden.

 

Also bitte nicht "einen schmalen Fuss" machen wollen, weil mal wieder was nicht bedacht wurde, was selbstverständlich sein könnte, aber nun abgewiegelt werden soll.

 

Wurde sowas in der Pilotierung nicht mal angefragt oder angedacht, denn das sind m.E. praxisnahe Funktionen, die wir benötigen, um Fortschritte bei Digitalisierung und Automatisierung in der Kanzlei machen zu können.

 

Digitalisierung und Automatisierung bedeutet doch nicht, dass wir analoge Prozesse nur in die digitale Welt übertragen, sondern auch sämtliche technischen Möglichkeiten dabei ausschöpfen müssen und da muss die DATEV doch vorangehen.

 

Aber was rede ich . . . ich arbeite ja mit 

 

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26 Jahre . . .

 

Ich kann es auch bald nicht mehr hören, dass laufend "wird nicht umgesetzt, ist nicht in Planung usw." geantwortet wird. Wenn ich bedenke, wo wir heute wären, hätte man bereits das letzte Jahrzehnt öfter auf die edv-affinen Anwender "dort draußen" gehört.

Man darf sich dann auch nicht wundern, dass hier laufend Alternativen vorgebracht werden bzw. wurden, die offenbar gewünschte Funktionen an Bord haben, aber die DATEV, als Klassenprimus, das und vieles Andere nicht zu leisten vermag.

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DATEV-Mitarbeiter
Thorsten_Jedlitzke
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 17
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Hallo Community,

 

in Deutschland müssen Rechnungen das Datum tragen, an dem sie erstellt wurden und Rechnungen dürfen nur für Leistungen erstellt werden, die bereits erbracht wurden. Das sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, zu der wir unseren Prozess erstellt haben. Diese Rahmenbedingungen sind für alle Rechnungen (ob E oder Papier) identisch. Es gibt Ausnahmen. Das sind dann beispielsweise Anzahlungen, was gerade in der Entwicklung ist.

 

Bei Rechnungen kennt Auftragswesen next zwei Zustände: Einen Entwurf und eine fertiggestellte Rechnung.

  • Der Entwurf hat keine Rechnungsnummer und wird im Ausdruck mit einem Wasserzeichen gekennzeichnet. Die Entwürfe können angepasst werden.
  • Die fertiggestellte Rechnung erhält eine Rechnungsnummer und ein Beleg-/Leistungsdatum. Die fertiggestellte Rechnung ist nicht veränderbar und wird automatisch in Belege online bereitgestellt.

 

Das Verhalten ist anders als in Auftragswesen online, wo ein Entwurf bereits eine Rechnungsnummer erhalten hat und der Ausdruck nicht mit einem Wasserzeichen gekennzeichnet wurde. Das aktuelle Verhalten wurde in Zusammenarbeit mit unseren Rechtsexperten so gestaltet um die GoBD Konformität zu härten (Stichwort Nachvollziehbarkeit). Auftragswesen next bietet hier bewusst weniger Gestaltungsspielräume als Auftragswesen online.

 

Einen Entwurf können Sie heute schon mit einem in der Zukunft liegenden Datum erstellen und abspeichern. Das Fertigstellen ist erst möglich, wenn das Belegdatum erreicht ist. Ein automatisches Fertigstellen inklusive Versand ist aktuell nicht möglich. Das nehmen wir als Wunsch mit.

 


Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg

Thorsten Jedlitzke
DATEV Auftragswesen next | DATEV eG

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martin65
Meister
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Sehr geehrter @Thorsten_Jedlitzke ,

 

 

Ich glaube, Sie haben unser Problem nicht wirklich verstanden.

 

Wir möchten eine Rechnung "vorbereiten", diese aber an einem Tag versenden, an dem die Leistung bereits erbracht wurde.

 

Wann die Rechnung erstellt wird, ist letztlich zweitrangig. Wichtig ist nur, dass sie nach Leistungserbringung beim Mandanten eingeht.

 

Ein gutes Beispiel ist der oben erwähnte Jahresabschluss. Die Schlussbesprechung hat stattgefunden, die Leistung ist vollständig erbracht. Aus irgendwelchen Gründen soll die Rechnung erst 14 Tage später beim Mandanten eingehen. Ich bin aber 3 Wochen im Urlaub. Wie kann das funktionieren?

 

Warum kann ich die E-Rechnung nicht "parken" und zu einem fixen Zeitpunkt versenden? Das umsatzsteuerliche Problem des Leistungszeitpunkts kann ohnehin bei der Rechnungserstellung gelöst werden.

 

Gruß

 

Martin Heim

 

 

Roland_Ecke
Einsteiger
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 Ich vermute, dass hier die Prozesse

 

- Rechnung entwerfen und vorbereiten

 

und

 

- Rechnung stellen

 

in einen Topf geworfen und verrührt werden. Womöglich würde es der DATEV helfen, sich bewusst zu machen, dass es unterschiedliche Arbeitsschritte sind.

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deusex
Allwissender
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@Thorsten_Jedlitzke  schrieb:

Hallo Community,

 

in Deutschland müssen Rechnungen das Datum tragen, an dem sie erstellt wurden und Rechnungen dürfen nur für Leistungen erstellt werden, die bereits erbracht wurden. Das sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, zu der wir unseren Prozess erstellt haben.


Danke für Ihre etwas despektierliche Erläuterung zur Rechtslage bei der Rechnungsstellung. Das ist jetzt nicht Ihr Ernst oder doch ?

Im Übrigen ist das Humbug, denn Sie können jederzeit eine Vorschuss-Rechnung erstellen, für die noch keine Leistung erbracht wurde. Mit Verlaub.

Bitte lesen Sie meinen Beitrag nochmals aufmerksam durch; Sie überlesen da etwas unwissentlich oder wissentlich.

 

Wären Sie bitte so freundlich, den Sachverhalt bei den Programmverantwortlichen rückzufragen. Vielen Dank.

 

Ich erkläre es jetzt nicht nochmals im Detail, da meine Vorredner dies nochmals präzisiert haben. Es ist doch offenkundig, was hier gewünscht wird.

 

Die Rechnung wird druckreif vorbereitet und man stellt lediglich ein Datum in der Zukunft ein, wann die Rechnungsschreibung ausgelöst werden soll; zu diesem Zeitpunkt wird dann auch auch erst eine Rechnungsnummer vergeben, "die dann dran ist".

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MeikeMG
Einsteiger
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Liebe Community,

 

da ich dieses Thema eröffnet hatte möchte ich mich auch nochmals dazu äußern und verdeutlichen worum es mir bei meiner Frage im Wesentlichen ging.

 

Sorry, wenn es eine etwas längere Schilderung wird 😏

 

Bis dato arbeiten wir tatsächlich noch mit Durchschreibsätzen und Nadeldrucker, keiner ist böse, dass das dann wegfällt.

 

Wir sind ein relativ kleiner Handwerksbetrieb und für uns ist der Lieferschein von elementarer Bedeutung.

 

Unsere Produkte werden ausschließlich mit eigenen LKW's geliefert und der Lieferschein muss zwingend bei Anlieferung unterschrieben werden.

 

Dies braucht natürlich eine logistische Planung für etwa eine Woche im Voraus

 

Bisher haben wir also die Rechnung, der Lieferschein ist logischerweise im Durchschreibsatz enthalten, vorgeschrieben, das heißt, zu dem Datum zu dem die Lieferung geplant ist.

Lieferschein und Rechnung haben bei uns zu 99% das gleiche/selbe Datum.

 

Um eben richtig zu planen wird ein/e Lieferschein/Rechnung für Fr. 06.12. bereits am Montag, 02.12. erfasst, natürlich mit Datum 06.12.

 

Es kann immer vorkommen, dass sich eine Lieferung um maximal 1-2 Tage verschiebt.

 

Dies war im Kern meine Frage, kann ich eine Rechnung für Fr. 06.12. bereits am Mo. 02.12. erfassen, so dass die Rechnung auch erst zum "Rechnungsdatum" von DATEV als E-Rechnung verschickt wird.

 

Thorsten Jedlitze hat ja ausführlich erläutert, dass dies so nicht möglich ist.

 

Ich habe es selbst soeben nochmals versucht und eine Rechnung mit Datum 29.11. erfasst.

Der Versand der Rechnung erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung der Rechnung.

In der Email steht jedoch unterhalb der Rechnungsnummer das Datum der Rechnung, 29.11.2024.

 

Wir haben es für uns jetzt zunächst so gelöst:

 

Wir erfassen den Lieferschein mit dem entsprechenden Datum und machen die Weiterführung zur Rechnung erst zu dem Termin zu dem der Lieferschein erfasst ist.

 

Selbst bei einer direkten Weiterführung zur Rechnung ist als Belegdatum immer das tagesaktuelle Datum vorgegeben.

 

Wie schnell übersieht man das einmal.

 

Da die Weiterführung zur Rechnung nur noch ein paar Mausklicks sind und ggf. einen Preis ergänzen, erscheint uns das für unsere Anforderungen am praktikabelsten. 

 

Aber trotzdem vielen Dank für die vielen Antworten.

DATEV-Mitarbeiter
Thorsten_Jedlitzke
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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@MeikeMG  schrieb:

Liebe Community,

 

...

Da die Weiterführung zur Rechnung nur noch ein paar Mausklicks sind und ggf. einen Preis ergänzen, erscheint uns das für unsere Anforderungen am praktikabelsten. 

..


Anhand Ihrer Beschreibung, was Sie tun, hätte ich Ihnen das jetzt genauso empfohlen.

 

 

Freundliche Grüße aus Nürnberg

Thorsten Jedlitzke
DATEV Auftragswesen next | DATEV eG

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DATEV-Mitarbeiter
Thorsten_Jedlitzke
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@deusex  schrieb:

@Thorsten_Jedlitzke  schrieb:

Hallo Community,

 

in Deutschland müssen Rechnungen das Datum tragen, an dem sie erstellt wurden und Rechnungen dürfen nur für Leistungen erstellt werden, die bereits erbracht wurden. Das sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, zu der wir unseren Prozess erstellt haben.


Danke für Ihre etwas despektierliche Erläuterung zur Rechtslage bei der Rechnungsstellung. Das ist jetzt nicht Ihr Ernst oder doch ?

Im Übrigen ist das Humbug, denn Sie können jederzeit eine Vorschuss-Rechnung erstellen, für die noch keine Leistung erbracht wurde. Mit Verlaub.

Bitte lesen Sie meinen Beitrag nochmals aufmerksam durch; Sie überlesen da etwas unwissentlich oder wissentlich.

 

Wären Sie bitte so freundlich, den Sachverhalt bei den Programmverantwortlichen rückzufragen. Vielen Dank.

 

Ich erkläre es jetzt nicht nochmals im Detail, da meine Vorredner dies nochmals präzisiert haben. Es ist doch offenkundig, was hier gewünscht wird.

 

Die Rechnung wird druckreif vorbereitet und man stellt lediglich ein Datum in der Zukunft ein, wann die Rechnungsschreibung ausgelöst werden soll; zu diesem Zeitpunkt wird dann auch auch erst eine Rechnungsnummer vergeben, "die dann dran ist".


Hallo deusex,

 

es liegt mir fern, Sie despektierlich zu behandeln. Bitte entschuldigen Sie, wenn das so herüber gekommen ist.

 

Der Wunsch nach einer vordatierten Rechnung für die Zukunft ist angekommen und aufgenommen. Allerdings ist eine Realisierung in 2025 unwahrscheinlich. MeikeMG hat einen gangbaren Weg für Ihr Szenario gefunden, auch wenn die Rechnung nicht am Schluss des Prozesses automatisch erstellt, versendet  und archiviert wird.

 

Ein weiteres Problem mit den vordatierten Rechnungen haben Sie ja auch noch benannt. Vorschussrechnungen können wir aktuell nicht. Anzahlungen / Schlussrechnungen kommen dieses Jahr. Teilzahlungen / Schlussrechnung sind für kommendes Jahr geplant. Damit werden wir einen Großteil der Szenarien rund um Vorschussrechnungen abdecken.

 

 

Freundliche Grüße aus Nürnberg

Thorsten Jedlitzke
DATEV Auftragswesen next | DATEV eG

 

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deusex
Allwissender
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Vielen Dank Herr @Thorsten_Jedlitzke , einen workaround habe ich bereits, der gut funktioniert, aber mir wäre KEIN workaorund lieber . . .

 

Im Prinzip geht es mir persönlich um Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle, da ich die Rechnungen, als Kanzlei, ja hierüber schreibe (wie ich oben erwähnte).

Vorschussrechnungen sind hier schon seit Äonen möglich, was also zumindest hier kein Hindernis darstellen dürfte, aber wir müssen das Thema nicht weiter vertiefen, da wir uns im Kreis drehen.

 

Ich denke, die Struktur dieses alten Programmes ist einfach längst an seine Grenzen gekommen . . .

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letzte Antwort am 03.12.2024 15:33:51 von deusex
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