Guten Morgen zusammen,
im Rahmen der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten stellen wir zunehmend fest, dass Leistungsnachweise zu Beratungsrechnungen nicht auffindbar sind. Mandanten mit aktivierter DATEV-Belegfreigabe können die Anhänge zu E-Rechnungen in Unternehmen Online derzeit nicht einsehen, weder in der alten noch in der neuen Belegansicht. Dies betrifft jedoch nicht nur die Belegfreigabe, sondern gleichermaßen die reguläre Belegansicht.
In diesen Anhängen befinden sich häufig wichtige Informationen, beispielsweise Kürzungsaufstellungen von Architekten oder andere für die Kostenrechnung relevante Unterlagen.
Wie ist die geplante Vorgehensweise der DATEV, um mit eingebetteten Anhängen der E-Rechnung künftig umzugehen?
Darüber hinaus beobachten wir auch im Kanzleirechnungswesen zunehmend, dass notwendige Anhänge erst nach dem Download der Rechnung geöffnet und die enthaltenen Informationen entnommen werden können.
Geht aktuell nur durch Download:
Anhänge einer E-Rechnung in DATEV Unternehmen online anzeigen - DATEV Hilfe-Center
Zukünftig?
Ich fürchte fast, das bleibt so.
Hallo,
da würde mich auch mal ein Statement der DATEV interessieren. Gerade 2 Sachverhalte sind für mich relevant.
1. Wird es möglich sein sich Anhänge direkt in DUo/REWE (Sowohl Belegfreigabe, als auch Belegübersicht) anzeigen zu lassen, ohne den separat runterzuladen und mit einem separaten Tool aufzumachen?
Das kann ja nicht die dauerhafte Zukunft sein, besonders wenn E-Rechnung auch dauerhaft Standard sein wird.
2. Weiterhin würde ich auch gerne DATEV Auftragswesen NEXT mit einbeziehen und da eine Allgemeine Frage stellen.
Im DATEV Auftragswesen NEXT wird es genauso gelöst, dass die Anhänge eingebettet werden.
Ist dies allgemein irgendwie gesetzlich Vorgeschrieben?
Und wenn ja, auf welcher Grundlage?
Wir bekommen vermehrt die Frage ob das zwingend so gelöst werden MUSS.
Nach kurzem Informieren, habe ich zumindest herausgefunden, dass einige andere Softwarehersteller die Rechnungserstellung mit E-Rechnung(Zugferd) es anders lösen. Dort werden die Anhänge nicht in der PDF(Zugferd) eingebettet, sondern mit der E-Mail als zusätzliche Anhänge gesendet, aus der Software direkt.
Mich würde jetzt wirklich mal interessieren, ob Rechnungsbegründende Anhänge zwingend in der Zugferd Rechnung eingebettet werden MÜSSEN oder ob das einfach nur eine Lösung ist für die man sich entschieden hat.
Weiß das jemand aus der Community, oder kann sich direkt jemand von der DATEV dazu äußern?
MfG
-chris
"Müssen" vermutlich nicht.
Aber wie willst du das in Zukunft lösen, wenn nur noch alles über Plattformen läuft und der E-Mail-Empfang von Rechnungen obsolet wird.
Dann hast du wieder Mehraufwand, wenn du Belege verknüpfen musst, weil sie zusammen gehören. Was glaube ich auch in der E-Rechnungsplattform z.B. gar nicht geht. Also muss man in DUO wieder eingreifen.
Die gesamte Datenvisualisierung bei der DATEV ist gelinde gesagt Müll. Unnötiges Aufbauschen und Anhänge müssen runter geladen werden? Sorry.
Bei einer Sonstigen Rechnung gibt es ja auch PDFs wo die Anlage nach der eigentlichen Rechnung erfolgt und nicht zwei Dokumente verschickt werden. Ich persönlich wäre da nicht happy mit. Hier muss die DATEV nur einfach Mal ran.
Ich bin schon voll und ganz bei der Automatisierung der Prozesse über z.B. das E-Rechnungspostfach, jedoch löst uns dieses Postfach keine Aufteilung in verschiedene Kostenstellen.
Ich glaube auch nicht, dass es dafür gedacht ist. Es ist derzeit rein zum Sammeln von Rechnungen und irgendwann wohl auch Mal zum Melden ans FA gedacht.
Die vermeintliche Wunschvorstellung der DATEV:
Rechnung geht ans E-Rechnungspostfach -> Automatischer Übertrag an DUO -> Verbuchung in Kanzlei Rewe mit ASR
Hallo @Corvex,
vielen Dank für Ihren Hinweis zur Anzeige von Anhängen bei E‑Rechnungen in DATEV Unternehmen online.
Wir sind uns der aktuellen Einschränkungen bewusst und haben das Thema bereits aufgenommen. Ziel ist es, künftig einen verbesserten Umgang mit eingebetteten Anhängen von E‑Rechnungen in DATEV Unternehmen online zu ermöglichen.
Einen konkreten Umsetzungstermin können wir Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht nennen.