Guten Morgen zusammen,
im Rahmen der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten stellen wir zunehmend fest, dass Leistungsnachweise zu Beratungsrechnungen nicht auffindbar sind. Mandanten mit aktivierter DATEV-Belegfreigabe können die Anhänge zu E-Rechnungen in Unternehmen Online derzeit nicht einsehen, weder in der alten noch in der neuen Belegansicht. Dies betrifft jedoch nicht nur die Belegfreigabe, sondern gleichermaßen die reguläre Belegansicht.
In diesen Anhängen befinden sich häufig wichtige Informationen, beispielsweise Kürzungsaufstellungen von Architekten oder andere für die Kostenrechnung relevante Unterlagen.
Wie ist die geplante Vorgehensweise der DATEV, um mit eingebetteten Anhängen der E-Rechnung künftig umzugehen?
Darüber hinaus beobachten wir auch im Kanzleirechnungswesen zunehmend, dass notwendige Anhänge erst nach dem Download der Rechnung geöffnet und die enthaltenen Informationen entnommen werden können.