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DATEV Unternehmen online zwingend notwendig um Zugriff auf Auswertungen Rewe/Lodas zu haben?

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letzte Antwort am 14.11.2024 07:51:53 von DiSo
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irisla
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Liebe Communitiy, 

 

da denkt man, man weiß einiges und doch gibt es immer neue Fragezeichen. 

 

Hier die mir doch unangenehme Frage: Kann ein Mandant der kein DUO im Einsatz hat (nur Mittelstand Faktura mit Rewe compact), auch Zugriff auf seine betriebswirtschaftlichen Auswertungen in DUO bekommen? DUO ist in der kleinen Mittelstand Faktura compact Version nicht enthalten und auch nicht extra gebucht da ansich vom Mdt nicht gewünscht und notwendig. Ich frage mich dennoch, ob der Mdt Zugriff auf die Auswertungen haben kann (auch ohne Nutzung des kostenpflichtigen DUO)?

 

Und bitte seid nett in den Antworten, ich würde nicht fragen, wenn ich die Antwort darauf gefunden hätte oder weiterkäme. DANKE 😉

 

Liebe Grüße 

björn
Experte
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Hallo,

 

nein das funktioniert leider nicht.

 

Außer im Lohnbereich, hier gibt es die kostengünstige Alternative von Personal ADD-ON wenn kein DUO im Einsatz ist.

 

 

Gruß

irisla
Fortgeschrittener
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Danke, also muss ein Mdt zwingend DUO im Einsatz haben um Zugriff auf Auswertungen zu bekommen. 

björn
Experte
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rschoepe
Experte
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Für die Auswertungen Personalwirtschaft reicht das Personal AddOn. Ich weiß gerade aber nicht, ob DATEV fürs Rechnungswesen etwas ähnliches im Angebot hat - fürchte aber, dass die Antwort "nein" lautet.

 

/e: Tab zu lange offen gehabt und nicht aktualisiert …

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metalposaunist
Unerreicht
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@rschoepe schrieb:

Ich weiß gerade aber nicht, ob DATEV fürs Rechnungswesen etwas ähnliches im Angebot hat - fürchte aber, dass die Antwort "nein" lautet.


Nein, natürlich nicht. Hatten wir die DATEV aber schon Monate, wenn nicht Jahre drum gebeten. Da kommt nichts. 

 

Und wer damals meinte mit DUO compact der Sache ein Schnippchen zu schlagen: nope, da konnte man sich nur die PDFs anschauen aber alle anderen interaktiven Auswertungen gab's da auch nicht 👍. Da bin ich schön auf die Nase mit gefallen. 

 

Da wird eben wenig auf uns Anwender gehört. Oder weil wir nichts von DATEV dazu hören, geht das technisch vermutlich nicht? Und DATEV schweigt dann lieber. Keine Ahnung. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
DiSo
Einsteiger
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Genau dieses Problem kommt hier bei uns nun auch wieder vermehrt hoch: Mandant X nutzt das Personaldaten Add On. DUO lohnt sich einfach nicht für ihn. Wir haben aber die Fibu-Belege, entweder aus einem Vorsystem oder weil wir selbst einscannen, im Belege online und wollen nun gern auch die Fibu Auswertungen darüber bereitstellen. Smart Login hat Mandant ja wegen Personaldaten Add On. 

 

Problem aber: Der Mandant kann die Fibu-Auswertungen nur sehen, wenn er selbst den teuren Zugang zum DUO hat. Ja - teuer. Für viele kleine Unternehmer sind die grob 20,00 EURO netto im Monat einfach teuer. 

 

Wie ist nun also der empfohlene Workaround, die Auswertungen beim Mandanten bereitzustellen ohne sinnlosen Mehraufwand wie erst im DMS speichern... dann von dort aus über eine andere Cloudlösung die Auswertungen zu senden (oder gar per E-Mail...?)?

Gibt es denn wirklich keine Möglichkeit, dass die Datev erlaubt, die Fibu Auswertungen in der Rechteverwaltung mit freizugeben?

björn
Experte
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Nein hier gibt es keine andere Möglichkeit als Ihre beschriebenen Wege.

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OliverFrank
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

außer für die 14,65 EUR mtl. netto imho nicht

MfG
Oliver Frank
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Deleted_Sendepause
Aufsteiger
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@OliverFrank  schrieb:

Hallo,

 

außer für die 14,65 EUR mtl. netto imho nicht


Wieso? Der Mandant ist doch sicherlich unter der Kanzleiberaternummer als DUO angelegt. Der Mandant erhält ein SmartLogin unter der Kanzleiberaternummer und so Zugriff auf die Auswertungen.

 

Wie Sie das dann (für das Belegvolumen) in Ihrer Kalkulation berücksichtigen, ist dann ja ein anderes Problem. Das DUO-Belegvolumen kostet ja auch, wenn Sie es unter der Kanzleiberaternummer abbilden.

 

Verboten ist das nicht. Aber auch nicht empfohlen.

Deleted_Sendepause
Aufsteiger
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@DiSo  schrieb:

 

Problem aber: Der Mandant kann die Fibu-Auswertungen nur sehen, wenn er selbst den teuren Zugang zum DUO hat. Ja - teuer. Für viele kleine Unternehmer sind die grob 20,00 EURO netto im Monat einfach teuer. 

 

Dann schenken Sie Ihrem Mandanten doch einfach diese Kosten. Und kalkulieren nur Ihre Dienstleistung etwas anders. Dann passt das dann doch schon. Dann braucht er diese teuren Kosten eben nicht zu beachten.

 

Und kann sich dafür ein neues Auto kaufen.

 

 

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OliverFrank
Fortgeschrittener
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Hmm, man lernt nie aus, kreative Lösung

MfG
Oliver Frank
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Deleted_Sendepause
Aufsteiger
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@OliverFrank  schrieb:

Hmm, man lernt nie aus, kreative Lösung


Na, wenn Sie sich das antun wollen, nur zu.

Wehe dem, Sie vertun sich in der Rechteverwaltung. Dann wird´s nämlich lustig.

 

Das passiert mit Unterberaternummern nämlich nicht. 

OliverFrank
Fortgeschrittener
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Ist schon klar, und werde ich nicht nutzen, aber ich bin nicht nicht mal auf solche Gedanken gekommen

MfG
Oliver Frank
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eliansawatzki
Meister
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Wieso? Der Mandant ist doch sicherlich unter der Kanzleiberaternummer als DUO angelegt. Der Mandant erhält ein SmartLogin unter der Kanzleiberaternummer und so Zugriff auf die Auswertungen.

 

Wie Sie das dann (für das Belegvolumen) in Ihrer Kalkulation berücksichtigen, ist dann ja ein anderes Problem. Das DUO-Belegvolumen kostet ja auch, wenn Sie es unter der Kanzleiberaternummer abbilden.

 

Verboten ist das nicht. Aber auch nicht empfohlen.


 

 

 

Bei jeder Bestellung eines Zugangsmediums kommt ein ausdrücklicher Hinweis, dass dies nicht erlaubt ist!

 

 

 

eliansawatzki_0-1731425576983.png

 

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Deleted_Sendepause
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@eliansawatzki  schrieb:


Wieso? Der Mandant ist doch sicherlich unter der Kanzleiberaternummer als DUO angelegt. Der Mandant erhält ein SmartLogin unter der Kanzleiberaternummer und so Zugriff auf die Auswertungen.

 

Wie Sie das dann (für das Belegvolumen) in Ihrer Kalkulation berücksichtigen, ist dann ja ein anderes Problem. Das DUO-Belegvolumen kostet ja auch, wenn Sie es unter der Kanzleiberaternummer abbilden.

 

Verboten ist das nicht. Aber auch nicht empfohlen.


 

 

 

Bei jeder Bestellung eines Zugangsmediums kommt ein ausdrücklicher Hinweis, dass dies nicht erlaubt ist!

 

 

 

eliansawatzki_0-1731425576983.png

 


@eliansawatzki , was meinen Sie, wie oft das trotzdem praktiziert wird? 

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eliansawatzki
Meister
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@eliansawatzki , was meinen Sie, wie oft das trotzdem praktiziert wird? 

 

Unabhängig davon, wie oft es praktiziert wird, empfinde ich es nicht als angemessen, im Forum eines Softwareherstellers Empfehlungen auszusprechen, die dessen vertraglichen Vorgaben widersprechen und dies dann damit zu begründen, dass es wohl gängige Praxis sei.

 

Wahrscheinlich muss erst wieder ein Preis an das SmartLogin.

mehrkaffee
Fortgeschrittener
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Wo kein Richter, da kein Henker.

 

...

 

Oh, ich glaube ich sehe eine Robe am Horizont.

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DiSo
Einsteiger
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Puh, ganz ehrlich... das fühlte sich für mich auch ohne den Hinweis auf das Verbot sowas von falsch an. 

 

Ich möchte hiermit lieber an die Datev appellieren, dass sie eine zufriedenstellende Lösung für all ihre Mitglieder und deren Mandanten anbietet. So schwer kann das doch eigentlich gar nicht sein, dass man bei Bedarf einfach diese Fibu-Auswertungen mit zum Personal Add On packt. Das sollte doch über die Rechtverwaltung machbar sein? Und wenn es nicht machbar ist, dann bitte einfach machbar machen!

 

 

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letzte Antwort am 14.11.2024 07:51:53 von DiSo
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