Hallo in die Runde,
da sich unsere Mandanten (ländliche Region mit vielen Handwerksbetrieben) mit dem Thema Digitalisierung und Scannen noch sehr schwer tun, überlegen wir, bei grundsätzlichem Interesse an Unternehmen Online die Belege für die Mandanten in unserer Kanzlei einzuscannen.
Die Mandanten hätten dadurch den Vorteil, dass alle Rechnungen digitalisiert vorliegen und über die Belegsuche jederzeit zur Verfügung stehen.
Da die Anschaffung von leistungsstarken und einfach zu bedienenden Scannern (bspw. Scannerbox, Scanfabrik, etc.) sehr teuer ist, wollte ich mal fragen, ob und auf welcher Grundlage solche Services ggü. den Mandanten bei Euch / Ihnen separat in Rechnung gestellt werden. Teilweise habe ich im Internet Gebührenmodelle auf Stundenbasis gefunden, teilweise auch in Abhängigkeit der Anzahl der monatlichen Belege (bspw. € 0,30 pro Rechnung).
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße und einen schönen Restsonntag.
@Tax_Borusse schrieb:da sich unsere Mandanten (ländliche Region mit vielen Handwerksbetrieben) mit dem Thema Digitalisierung und Scannen noch sehr schwer tun.
Die Mandanten hätten dadurch den Vorteil, dass alle Rechnungen digitalisiert vorliegen und über die Belegsuche jederzeit zur Verfügung stehen.
Moin Moin,
ich hoffe, ich habe Sie richtig verstanden: Sie haben sich entschieden einen (teuren) Scanner anzuschaffen, in der Kanzlei zu scannen und möchten die Investition (zumindest teilweise) auf die Mandanten abwälzen, richtig?
Unsere Erfahrung ist, dass Mandanten, die sich mit dem Thema Digitalisierung schwer tun, sich auch mit dem Erkennen der Vorteile schwer tun und folglich die von Ihnen geplante Gebührenerhöhung kaum nachvollziehen bzw. akzeptieren können. Es muss also vor allem darum gehen, die eigenen Abläufe in der Kanzlei so zu gestalten, dass sich die Investition in einem absehbaren Zeitraum amortisiert. Und dann beginnt ganz vorn beim Mandanten, diese sollten dahingehend "erzogen" werden, dass alle Dokumente ungetackert angeliefert werden, bei uns hat übrigens der "Schuhkarton" wieder Einzug gehalten, um das zurückheften in den Pendelordner zu vermeiden - Ihr Scanpersonal wird es Ihnen danken.
Wir haben nahezu alle Mandate auf UO umgestellt 😉
Nachtrag: hier ist noch mehr Material zum Nachlesen...
Hallo ManfredLerner,
Danke für die Antwort.
Ja, das haben Sie richtig verstanden. Ich dachte mir auch schon, dass die meisten Mandanten dafür nichts zahlen möchten und ich es eher als Investition in die kanzeleiinternen Abläufe und in die Motivation der Mitarbeiter ansehen sollte.
Ich hatte halt nur - wie bereits beschrieben - auf einigen Seiten von Steuerberatern Hinweise darauf gefunden, dass diese die Digitalisierung der Belege gesondert abrechnen und wollte daher mal nach Euren / Ihren Erfahrungen fragen.
Aber ich werde zunächst auch mal das Gespräch mit unserem IT-Partner suchen. Scannerbox & Co. sind ja doch sehr teuer und wie man hier in der Community lesen kann, gibt es da ja auch durchaus günstigere und scheinbar dennoch praktikable Lösungsansätze mit anderen Scannern.
Den Hinweis mit dem Schuhkarton werde ich mir jedenfalls merken 🙂
Beste Grüße
Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber wurde das mit 60 €/Std. abgerechnet. Wurde größtenteils auch so akzeptiert, da analog ein wenig die 10tel bei der Fibu angepasst wurden.
Ein anderes Angebot war: komm in die Kanzlei und scanne selbst. Es gab zentral einen PC mit Scanner, Mandant scannt und die Sekretärin hat es dann hochgeladen.
@Tax_Borusse schrieb:
Teilweise habe ich im Internet Gebührenmodelle auf Stundenbasis gefunden, teilweise auch in Abhängigkeit der Anzahl der monatlichen Belege (bspw. € 0,30 pro Rechnung).
Wenn dies gesondert abgerechnet wird, würde ich mir aber Gedanken machen, ob dies noch Vorbehaltsaufgaben sind oder dies zu gewerblichen Einkünften führt...
Wir sehen dies -da wo wir die Belege einscannen- als Hilfsmittel auch für uns, da wir die Belege jederzeit auch später vorliegen haben und weder für den Abschluss noch für eine Prüfung diese in der Regel nicht neu anfordern müssen. Bei einer Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung benötigen wir die Belege nicht. Sollte der Prüfer für eine bestimmt Buchung den Beleg sehen wollen, liegt diese sofort vor.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Gleiches Modell habe ich in 2017 auch angefangen. Bilanzmandanten umzustellen.
Die Fibu hat mit scannen kaum länger gebraucht , war meist wg. Buchungsvorschlägen und Lerndatenbank nach 2-3 Monaten sogar etwas schneller wie vorher. Großer Vorteil entsteht beim Jahresabschluss da alle Belege da sind und noch besser bei Prüfungen, da alle Belege vorhanden sind und beim Mandanten nichts mehr angefordert werden muss.
Daher war die Umstellung im eigenen Interesse und die Mandanten haben das nicht mitbekommen.
Inzwischen werden Neumandate ausschließlich in UO geführt und es gibt immer mehr die entweder über Rechnungsdatenservice 1.0 oder über Zugriff auf deren Fibu daten ( Steuerberaterzugriff) funktionieren.
Daher meine Erfahrung die Nichtbepreisung hat sich ausgezahlt. 😀
@bodensee schrieb:Großer Vorteil entsteht beim Jahresabschluss da alle Belege da sind und noch besser bei Prüfungen, da alle Belege vorhanden sind und beim Mandanten nichts mehr angefordert werden muss.
Es könnte den BP aber auch mal auf dumme Gedanken bringen, wenn er plötzlich "Alles" sieht. Also auch daran denken...
... es ist aus meiner Sicht jedenfalls keine gute Idee, aus dem Scannen für die Mandanten eine lohnende Dienstleistung zu machen.
Hier gilt das alte Motto: "... viel Steine gab's und wenig Brot" 😄
Durfte er vorher (analog) aber auch schon, nur da gab es beim Blättern manchmal Überraschungen.
Ist bei der Beleglinkverknüfpung evtl. einfacher. Aber kritisches sollte auch nicht verlinkt sein 😥
@Tax_Borusse Ich würde Ihre Mandanten mal fragen wie viele Belege Sie denn eigentlich nur für den Pendelordner drucken und wie viele Sie digital bekommen könnten. Damit erübrigt sich ein gut Teil des Scannens schon.
Wenn man dann noch "Foto machen hochladen und Beleg in Kiste werfen" ergänzt und das lästige Zusammenstellen des Pendelordners dadurch wegfällt....
Es ist auch eine Frage wie verkaufe ich dem Mandanten den Aufwand des Scannens.
Mit Upload Mail + Upload Mobil/Scanner App und dann über Upload Mail ist der Aufwand tatsächlich überschaubar.
Weiterer "Vorteil" gerade für Handwerker:
Wenn er die Projekte/Baustellen auf den Rechnungen vermerkt kann man Ihm das schreiben der Rechnung durch Projektbezogenen buchen erleichtern.
"Wir buchen Ihre Einkäufe auf ein Projekt. Sie gehen in Auswertungen online und schreiben dann Ihre Rechnung und vergessen kein Material mehr abzurechnen."
Da wäre die DATEV gefragt. projektbezogene Zeiterfassung und endlich ein neues Auftragswesen online zu bieten.
Vielen Dank für zahlreichen Antworten und Hinweise.
Ich bin neu hier in der Community, werde nach der positiven Erfahrung der letzten Tage hier zukünftig aber sicherlich öfters vorbei schauen 🙂
Beste Grüße
da sich unsere Mandanten (ländliche Region mit vielen Handwerksbetrieben) mit dem Thema Digitalisierung und Scannen noch sehr schwer tun, überlegen wir, bei grundsätzlichem Interesse an Unternehmen Online die Belege für die Mandanten in unserer Kanzlei einzuscannen.
Erst gar nicht anfangen, sondern ein günstige Scannerlösung empfehlen, einrichten, einschulen . . . Kanzleiscannen hemmt die eigene, digitale Kanzleientwicklung und Sie tun den Mandanten keinen Gefallen; im Gegenteil.
Das nennt sich: Bärendienst.
Gerade bei Handwerkern sitzt im Büro zumeist eine passende Kraft; mindestens die werte Gattin und wenn Angebote/Rechnungen nicht in Steintafeln gemeißelt werden, klappt das mit UO auch relativ zügig und zuverlässig.
Näher möchte ich auf diesen unsäglichen Workflow nicht schon wieder eingehen; dazu ist alles bereits in anderen Beiträgen gesagt. 🙄
@deusex schrieb:
Näher möchte ich auf diesen unsäglichen Workflow nicht schon wieder eingehen; dazu ist alles bereits in anderen Beiträgen gesagt. 🙄
Moin Moin,
der Vollständigkeit halber sollte aber auch erwähnt sein, dass in den "anderen Beiträgen" auch die gegensätzliche
Meinung vertreten wird und dabei mindestens genauso gute und nachvollziehbare Argumente vorgetragen wurden. Es ist wohl eine Frage der jeweiligen Kanzlei- aber auch Mandantenstruktur. Hier passt wahrscheinlich Radio Eriwan: „Im Prinzip ja, aber …“
ce ca 😂
@ManfredLener schrieb:
@deusex schrieb:
Näher möchte ich auf diesen unsäglichen Workflow nicht schon wieder eingehen; dazu ist alles bereits in anderen Beiträgen gesagt. 🙄
Moin Moin,
der Vollständigkeit halber sollte aber auch erwähnt sein, dass in den "anderen Beiträgen" auch die gegensätzliche
Meinung vertreten wird und dabei mindestens genauso gute und nachvollziehbare Argumente vorgetragen wurden. Es ist wohl eine Frage der jeweiligen Kanzlei- aber auch Mandantenstruktur. Hier passt wahrscheinlich Radio Eriwan: „Im Prinzip ja, aber …“
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass dies so einfach nicht zutreffend ist und auch die Kanzlei- und Mandantenstruktur spielt hier eine untergeordnete Rolle. Ich kann das belegen.
Insofern sind die Aussagen ebenso wenig passend, wie das "Eriwan-Zitat", was letztlich nur meine Ausführungen bestätigt.
Dies ist ein oft vorgeschobenes Scheinargument, was aber durch ständiges wiederholen nicht "richtiger" wird. Welche "Strukturen" sollen da bitte nicht gehen?
Wenn jemand tatsächlich zu alt oder geistig nicht in der Lage ist, ein Smartphone zu bedienen, muss man ihn nicht zur digitalen Buchführung zwingen; insbesondere macht es in diesen Fällen dann auch keinen Sinn - das gilt natürlich auch für die Mandanten 😉 Spaß beiseite:
Alle andere profitieren von einer echten Digitalisierung ihrer Buchführung.
Ich kann das so nicht stehenlassen, da genau Aussagen wie diese dazu führen, dass in Kanzleien und bei Mandanten von vornherein falsche Arbeitsabläufe eingerichtet werden, die sich dann leider etablieren.
Machen Sie es von Anfang an richtig !
>90% einer durchwachsenen Mandantenstruktur sind in der Lage via Unternehmen online Belege zu scannen und hochzuladen; die verbleibenden 5% sind schlichtweg vom technischen Verständnis nicht in der Lage und das muss man dann auch realisieren und akzeptieren.
Ich berate diese ebenso gerne und intensiv, wie meine Digitalen. Hier brauchts wahrlich kein Unternehmen online.
Für alle anderen gilt: Einen Toaster bei Amazon zu bestellen ist etwa doppelt so kompliziert, wie Belege für Unternehmen online hochzuladen.
Mangelnde Bereitschaft und fehlende Sachkenntnis der Kanzleiverantwortlichen nebst Mitarbeitern sind die EINZIGEN unwiderlegbaren Argumente, die zu solchen Arbeitsabläufen führen, wo sich dann der Mandant irgendwann zwangsläufig fragt:
Was bringt das, was habe ich letztlich davon und wieso sollte ich das weiterhin tun?
Es täte den Kanzleiverantwortlichen gut, in sich zu gehen und sich ehrlich zu machen, wo die eigentlichen Probleme tatsächlich verbogen sind !
Sie können ein Hybrid-Auto anschaffen, unterlassen es zu laden und fahren laufend auf Verbrenner (geschieht öfters als man denkt - 0,5%-Lösung.)
Sie können natürlich behaupten, sie fahren einen Hybriden, aber es besteht kaum ein Unterschied zu ihrem "Alten", weil sie ihn nicht zweckbestimmt nutzen.
Im Gegenteil, sie fahren zusätzliches Gewicht umher, aber können schließlich verkünden, dass sie einen Hybriden fahren.
Kaufen Sie sich gleich ein BEV, wenn es ihr Fahrprofil zulässt und sie "öko" tun wollen, oder lassen Sie es bleiben.
Ich wiederhole mich hier sicherlich zum x-ten Male:
Ich hatte schon reichlich Anfragen und Mandatsübernahmen, welche ich zur digitalen Buchführung missionieren musste, weil der Kollege als Selbstschutz mit Unwahrheiten argumentierte.
Digitale Buchführung?
Zu teuer, zu aufwändig, zu kompliziert, rechtlich unzureichend . . . !
Mit diesen Aussagen konterkariert man die Entwicklung aus eigenem Unvermögen und macht es seinen Kollegen schwerer.
Zwar nachvollziehbar und dennoch verwerflich.
Wenn man die Digitalisierung von Arbeitsabläufen beim Mandanten und der Kanzlei tatsächlich positive, rentable Effekte erzielen will und nicht nur mitschwimmen mag, weil es "en vogue" ist, macht man es gleich richtig.
Last but not least nochmals kurz zur Eingangsfrage: Gebühren für das Belegscannen in der Kanzlei ?
Echt jetzt? Ich hoffe, diese Frage beantwortet sich von selbst.
Meine Kanzlei ist ebenfalls im "ländlicheren Bereich" und neben zwei Händen voll Handwerkern, ein "Kessel Buntes" Portfolio.
Es funktioniert tadellos, wenn sie sich dem jeweiligen Mandanten intensiv widmen und begleiten. Tun Sie Ihren Mandanten und sich selbst das Belegscannen der Buchführung in der Kanzlei nicht an; es sei denn, Sie wollen sich eine "lose-lose-Situation" einrichten.
@deusex schrieb:
... Alle andere profitieren von einer echten Digitalisierung ihrer Buchführung.
... Vieles von dem, was momentan in der Datev-Welt als "Digitalisierung" bezeichnet wird, ist in meinen Augen nur 'Binärisierung'.
Ich kenne StBs, die schon in den 90er Jahren von ersetzendem Scannen, Zugriff auf Datev aus dem Auto heraus, mobiles Büro im Kofferraum, Bedienung der Datev-Software per Sprache usw. geträumt haben.
... und wo stehen wir heute ?
... beim Herumtragen und Scannen von Belegen 😃
Sicher: Es geht hier ja letztlich darum, ob man den Mandanten trotz "Belegbild-Buchhaltung" in der Kanzlei antanzen lässt oder andere Dinge abverlangt, die unnötig sind und das als Digitalbuchführung bezeichnet oder die Vorteile, die sich jetzt ergeben, konsequent nutzt und umsetzt. Der Weg ist bekanntlich das Ziel.
Eine echte digitale Buchführung macht uns überflüssig !
Wenn ich mir so die Personalabrechnungen der Zukunft bspw. "Lohn/Gehalt online" vorstelle, mit vollständiger Erfassung der Daten durch den Mandanten mit integrierter Auswertung, wo der Steuerberater vielleicht noch per Knopfdruck die Verarbeitung anwirft, werden wir bis in drei Jahren kaum noch Argumente für eine Vergütung bei den üblichen Personalabrechnungen finden.
"...kaum noch Argumente für eine Vergütung bei den üblichen Personalabrechnungen finden."
Ein Stichhaltiges Argument bleibt bestehen. --> Prüffunktion und Haftung im Schadensfall.
Beratung in Sonderfällen hinsichtlich Gestaltungsmöglichkeiten...
Nun das Szenario schwebt ja Datev mit der KI in der Fibu auch vor.
Ich lasse mich mal überraschen ob es Datev hinbekommt, Lohn online so zu gestalten, dass für uns nichts mehr zu tun ist.
Wenn dem so ist habe ich nichts dagegen, dann kann die Zeit der Mitarbeiter auf andere und hoffentlich ertragreichere Dinge verwendet werden als sich Gedanken zu KUG und Krank und KUG und Feiertag und KUG und ich weiss nicht mehr wieviel Meldungen die gemacht werden müssen und die ggf. nicht oder falsch übermittelt wurden usw.
Oder schönes Bsp. aus meiner Praxis, beim Mandanten nachgefragt weil so gut wie nie Krankmeldungen eingereicht wurden für die AAG Anträge. Jetzt nachgereicht für 3 Jahre. Mit Datev allerdings nur noch bis 1/2020 nachberechenbar muss jetzt händisch via SV Net gemacht werden für die Zeiträume vor 1/2020.
Ich arbeite jetzt seit 40 Jahren mit Datev Software, anwenderfreundlich in dem Sinne das der steuerliche Laie damit umgehen kann habe ich die Software nie erlebt, da sind andere Softwareschmieden deutlich innovativer. Schauen wir mal was die Zukunft so bringt, ich für meinen Teil glaube nicht das Lohn-online oder die Fibu ohne uns läuft. Die Arbeit wird sich verändern das ganz gewiss.
Aber wenn es uns überflüssig machen soll, müsste des Pudels Kern geändert werden und das ist nicht die Software sondern die Steuergesetze, Erlasse, Richtlinien , Kommentare, Urteile usw. Denn einfache Gesetze erfordern einfache Software leider nicht umgekehrt.
Haftung/Prüfung:
Ja und mag bei komplexeren Abrechnungen zutreffen, nicht aber bei Gehaltsempfängern, bei denen sich maximal die Urlaubstage ändern.
Die Argumente für eine Vergütung werden da dünn, wenn der Mandant die Lohn- und Gehaltsdaten erfasst, versendet und sich seine Auswertungen direkt abrufen bzw. via Arbeitnehmer online bereitstellt.
Beratung:
Wird bereits jetzt und auch künftig gesondert vergütet und ich sprach ja von den "üblichen Personalabrechnungen".
Sie sehen das aber schon richtig. Der Mandant macht ja alles selber, soll dann auch nichts oder deutliche weniger kosten, aber der Steuerberater soll auch weiter haftbar gemacht werden, wenn etwas verrutscht.
Ganz offen: Für mich persönlich ist Lohn/Gehalt eher ein notwendiges Übel zum Mandat. Könnte gerne drauf verzichten.
Oder schönes Bsp. aus meiner Praxis, beim Mandanten nachgefragt weil so gut wie nie Krankmeldungen eingereicht wurden für die AAG Anträge. Jetzt nachgereicht für 3 Jahre.
Ich freu mich auch riesig auf die eAU ab Oktober und erweitert dann in 2022! Nie mehr hinterherlaufen und Vorerkrankungen abklappern
@deusex schrieb:
... Ganz offen: Für mich persönlich ist Lohn/Gehalt eher ein notwendiges Übel zum Mandat. Könnte gerne drauf verzichten. ...
... kenne Kanzleien, die den Lohn-Bereich outgesourced haben, aus gutem Grund 😃
... und damit recht glücklich sind
Es gibt nämlich Spezialisten unter den Lohn-Abrechnern, die die Abläufe optimiert und stark automatisiert haben.
... kann eine WIN-WIN-Situation sein, falls die beteiligten Partner zusammen passen
Wenn man es richtig anpackt verdient man mit Lohnabrechnung auch Geld. 😎
Ganz offen: Baulohn macht eine Kollege für mich, die internen Kosten sind gedeckt und wir können uns auf Wichtigeres konzentrieren.
Nicht mehr lange 😉