Habe eine E-Rechnung mit einem Leistungsnachweis (also einer rechnungsbegründenen Anlage) an einen Mandanten versendet. Dieser hat die Rechnung an Unternehmen online weitergeleitet. Dort ist aber nur die nackte Rechnung sichtbar, nicht die dazugehörige Anlage. Die Antwort auf meine Anfrage per Servicekontakt war, dass die Anlagen zu einer Rechnung nur noch sichtbar sind, wenn man die Rechnung mit Adobe Acrobat Reader öffnet. Wie soll das bitteschön zukünftig laufen ? Bisher könnte man die Rechnung nebst Anlage in Unternehmen online ansehen, jetzt müsste der Mandant parallel ein weiteres Rechnungsarchiv einrichten, in dem er die Rechnung mit Anlage sehen kann. Der Nutzen von Unternehmen online als vollständiges Rechnungsarchiv ist dann ja gar nicht mehr gegeben !!
Zwar könnte man die Anlage erst auf dem C speichern, dann ins Unternehmen online hochladen und dann mit der Rechnung wieder zusammenheften.... aber das ist ja doppelte und dreifacher Aufwand im Vergleich zur bisherigen pdf-Rechnung !!!
Hier muss die DATEV unbedingt nacharbeiten, sonst kann ich das meinen Mandanten nicht vermitteln !.
@JE schrieb:
Die Antwort auf meine Anfrage per Servicekontakt war, dass die Anlagen zu einer Rechnung nur noch sichtbar sind, wenn man die Rechnung mit Adobe Acrobat Reader öffnet.
Stimmt. Weil der Microsoft Edge keine Anlagen an PDFs darstellt.
Daher empfehle ich aktuell: ruhig Blut und schön abwarten. Wir haben noch 7646545565 andere Möglichkeiten der Optimierung und ein E-Rechnungsversand ist frühestens ab 2027 rechtlich notwendig. Bis dahin sind die Systeme ausgereift und alle Anbieter haben sich auf das Thema eingelassen.
Und wie sollen die Mandanten mit eingehenden E-Rechnungen umgehen, welche ja sofort nach Erhalt in DUO hochgeladen werden per upload Mail.? Man kann in DUO ja nicht mal erkennen, dass eine rechnungbegründende Anlage dran ist. Es ist ja doch sehr wahrscheinlich, dass schon ab Anfang 2025 solche Fälle bei unseren Mandanten auftreten.
Guten Morgen,
ich verstehe die Aufregung nicht...
@JE schrieb: Dieser (Mandant) hat die Rechnung an Unternehmen online weitergeleitet.
Ich vermute mal "weitergeleitet" per Mail (Upload-Mail-Funktion von DUO?). Wenn er doch eine Mail weiterleitet kann er die Mail in seinem Outlook (oder sonstige Mailanwendung) einsehen. DUO dient doch "nur" zur Archivierung. Es hindert aber keinen Mandanten zur Rechnungsprüfung das PDF/A schon auf seinem Rechner im Vorfeld zu öffnen und auch die Anhänge einzusehen (sofern er Adobe o.ä. nutzt, die Anhänge in einem PDF darstellen).
Und ja, ich denke mal, dass der Edge/Chrome irgendwann auch in der Lage sind PDFs inkl. Anhänge darzustellen.
Insofern: Ruhe bewahren, es gibt wichtigere Baustellen.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
@JE schrieb:
Und wie sollen die Mandanten mit eingehenden E-Rechnungen umgehen, welche ja sofort nach Erhalt in DUO hochgeladen werden per upload Mail.? Man kann in DUO ja nicht mal erkennen, dass eine rechnungbegründende Anlage dran ist. Es ist ja doch sehr wahrscheinlich, dass schon ab Anfang 2025 solche Fälle bei unseren Mandanten auftreten.
wenn man im DUO auf "Original herunterladen" klickt, sieht man die Anlage im pdf-Dokument wieder. Beim Belege buchen im Kanzlei-Rewe taucht die Anlage automatisch auf.
Gibt es zu diesem Thema schon Neuigkeiten?
Die Probleme treten jetzt wie erwartet auf.
Der Rechnungsempfänger von E-Rechnungen mit Anlagen bekommt im Zweifel noch nicht einmal mit, dass sich eine Anlage an der Rechnung befindet. Anrufe wie "es ist keine Anlage dran, die PDF hat nur eine Seite" werden bei dem der die Rechnung versandt hat an der Tagesordnung sein.
Die meisten wissen nicht, dass an PDF Dateien Anlagen sein können, die nicht als extra Seite in der PDF dargestellt werden.
Der eine Mandant schreibt die Rechnung in Auftragswesen next und sieht die Anlage in dieser Anwendung auch und der andere Mandant sieht weder in der E-Mail noch im Unternehmen online, dass die einseitige PDF-Rechnung eine Anlage hat.
Es wäre schön, wenn sich mal jemand von Datev äußern würde. Das Problem tritt doch sehr häufig auf. Der Weg belegbegleitende Dokumente als Anlage in der pdf mit zusenden, die ich dann erst abspeichern muss um sie überhaupt öffnen zu können ist viel zu kompliziert und mit erheblichem Mehraufwand für unsere Kunden verbunden.
Hallo Community,
aktuell können Anhänge von PDF-Dateien nicht im Viewer angezeigt werden. Der Anhang, wie beispielsweise ein Leistungsnachweis, geht nicht verloren; es ist lediglich so, dass der Viewer diesen nicht anzeigen kann.
Die Fachabteilung hat das Thema aber auf dem Schirm. Einen genauen Zeithorizont können wir noch nicht nennen.
Ich habe mit einem Mandanten den Fall, dass wir aus DATEV EO Comfort E-Rechnungen mit Leistungsnachweis erstellen und das E-Mail-Postfach des Mandanten über eine Outlook-Regel alle Rechnungen via Upload Mail in den DUO Rechnungseingang weiterleitet. Soweit so gut, allerdings funktioniert dann die Belegprüfung über Belegfreigabe Online nicht mehr.
Der Mandant fragt sich jetzt, weshalb er für ein Belegprüfungs-Programm jeden Monat zahlen soll, wenn er doch wieder manuell die Rechnungen (von seinem digitalen Steuerberater!) aus dem Postfach kramen muss und den Anhang irgendwie exportieren, dem Beleg anfügen und wieder hochladen muss - weil ja schließlich ein einheitlicher Prozess zur Belegfreigabe existiert.
Jetzt ist der gut funktionierende Prozess wieder fehleranfällig, sorgt für Rückfragen und damit Mehraufwand auf Seiten des Mandanten und uns.
Wie passt das zu den Themen wie Bürokratieentlastung und der Honorarpolitik der DATEV? Alles wird pauschal teurer, aber nicht besser?
Hallo Frau Döbereiner,
kann dann nicht wenigstens eine Zwischenlösung implementiert werden?
Im Dokument Dokument 1023964 ist das Problem ja beschrieben und es wird auch beschrieben wie man an die Anlagen zur Rechnung rankommt. Könnte man also nicht an auffälliger Stelle in der E-Mail mit der die Rechnung übermittelt wird direkt den Teil "Vorgehen [bei Rechnungsbegründenden Anlagen, die nicht sichtbar sind]" einblenden.
Es ist wirklich anstrengend und zeitaufwendig für meine Mandanten/Ihre Kunden es jedem Rechnungsempfänger einzeln zu erklären.
Diese Zwischenlösung löst zwar nicht den Frust und den Mehraufwand, dass bestimmte Teile von DUO und Auftragswesen next offensichtlich (noch) nicht kompatibel sind, aber vielleicht kann man ja den ein oder anderen mit solchen pragmatischen Übergangslösungen auch mal wieder etwas wohlgesinnter stimmen.
Vielen Dank.
@Silvija_DöbereinerEs wäre aber schon gut, wenn ein verbindlicher Zeithorizont benannt werden würde. Solange die rechnungsbegründenden Anhänge noch als zusätzlicher Anhang in der ZUGfERD PDF-Datei enthalten sind, kann man sich ja noch mit dem Workaround helfen, dass man die Originaldatei in einem geeigeneten Programm (Acrobat Reader) öffnet und dort den Anhang extrahiert. Wenn der Anhang jedoch eine eingebettete Datei in der XML-Rechung ist (so wie es der EN16931 Standard eigentlich vorsieht), geht das nicht. Es ist enttäuschend, dass entgegen aller Versprechungen im Vorfeld (z.B. im IT-Club) zum Jahresbeginn quasi nichts wirklich geliefert wurde.
Gibt es hierzu mittlerweile eine neuere Info?
In Auftragswesen next können ganz Easy und unkompliziert Anlagen beigefügt werden und in der eigenen Rechnungsschreibung ist das so ein Thema.