Hallo Community,
im Frühjahr 2019 wurde der Begriff "Benutzerlizenz" in der (öffentlichen) Datev-Welt erstmals erwähnt und heftig diskutiert.
(z.B. im Thread https://www.datev-community.de/t5/Office-Management/Umstellung-auf-DATEV-DMS-Benutzerlizenz/m-p/28026#M1677 )
Ich wollte nicht den gesamten alten Thread in epischer Länge und Breite nochmal nachlesen.
Gibt es inzwischen Neues von dieser 'Front' ?
Hat die Einführung/Umstellung schon bereits wirtschaftliche oder organisatorische Auswirkungen ?
Wenn ich in die "Lizenzverwaltung Online" gehe, sehe ich nur 3 Produkte, die aber automatisch für alle Benutzer freigegeben wurden und vom Typ "Benutzerlizenz unbegrenzt" sind.
Nachtrag:
wahrscheinlich könnte ich auch über die Datev-Gesamt-Preisliste eine Antwort auf die eine oder andere Frage erhalten, aber das Lesen dieses vielseitigen Dokuments ist auch nicht gerade im Speed-Reader-Modus möglich.
Hallo Herr Vogtsburger, hallo Community,
der Portfoliowandel (DATEV Online Strategie & Produktstrategien) wird in Teilen eine Anpassung der Lizenzierung erfordern. Die Lizenzierung mit der Benutzerlizenz wird ausgewogen entsprechend dem Portfoliowandel eingeführt. Als erstes Produkt wird DATEV DMS auf die Benutzerlizenz umgestellt, da die on premises Anwendung zukünftig um online-Funktionalitäten angereichert werden sollen.
Hier nochmal ein paar Fakten zur Benutzerlizenz:
Viele Grüße aus Nürnberg
Matthias Wax
DATEV eG
Moin Moin
Ich bin etwas irritiert und besorgt:
EAktuell: inführung Benutzerlizenz für weitere DATEV-Cloud-Anwendungen Mitte Juli 2020
und
Dok.-Nr.: 1070231
DATEV-Serviceinformation
sagen aus, dass die Programme/Dienste aus RVO damit fallen. Damit ist eine Beschränkung der Zugriffen auf Mandanten weg! Wo bitte beschränke ich dann online die Zugriffsbeschränkungen?
Steht mir da ein Compliance-Desaster bevor oder wie soll das geregelt werden?
QJ
Benutzerlizenz etc. war auch Thema und wurde echt gut behandelt auf dem derzeit stattfindenden Admin-Workshop (virtuell)!
Moin Herr Hofmeister
Ja, ich war auch dabei. So wie ich es dort verstanden haben, lesen sich die Beispiele nicht - deshalb meine Irritation.
Ich hatte im Workshop auch gefragt, ob ich bei 2 Halbtagsstellen mittags immer die Lizenz tauschen müßte. Das wurde negiert. Über die Betriebsstättenlizenzen würde das automatisch geschehen. OK, hätte ich vielleicht noch fragen sollen, ob die Benutzerlizenzen denn nichts kosten? Was ich in der Info-DB lese klingt für mich aber so, al ob die Betriebsstättenlizenzen ersetzt werden.
In sofern bin ich auch etwas verwirrt.
QJ
Hallo Community,
bei der Benutzerlizenz gilt es die zwei Lizenztypen "Benutzerlizenz" und "Benutzerlizenz unbegrenzt" zu unterscheiden.
Bei der "Benutzerlizenz" werden die Lizenzen den Personen individuell in der Lizenzverwaltung Online zugeordnet. Die Lizenzhöhe kann bei diesem Lizenztyp individuell festgelegt werden. Die Lizenzen können laufend anderen Benutzern zugewiesen werden. Die Berechnung erfolgt gemäß der maximal innerhalb des Monats eingestellten Lizenzhöhe.
Bei der "Benutzerlizenz unbegrenzt" müssen die Lizenzen den Personen nicht zugewiesen werden. Die Zuweisung erfolgt automatisiert an jeden angelegten Benutzer. Dieser Lizenztyp ist vergleichbar mit einer Unternehmenslizenz. Die Berechnung erfolgt über einen Pauschalpreis.
Jede Anwendung ist entweder in "Benutzerlizenz" oder in "Benutzerlizenz unbegrenzt" verfügbar. Es besteht keine Möglichkeit zwischen diesen beiden Varianten zu wählen.
Die Online Produkte von LEXinform und Elektronisches Wissen wurden im Juli 2020 auf die Benutzerlizenz migriert. Bislang erfolgte dort die Berechnung je Zugangsmedium (z.B. SmartCard, SmartLogin). Die Freigabe der Zugangsmedien zur Programmnutzung erfolgte bislang über die Rechteverwaltung Online.
Diese Freigabe für Zugangsmedien in der Rechteverwaltung Online wird nun durch die Zuweisung der Lizenzen in der Lizenzverwaltung Online ersetzt. Die Lizenzen sind den Nutzern nun persönlich zugeordnet. Nutzern mit mehreren Zugangsmedien wird seitdem nur noch eine Lizenz berechnet.
Grundsätzlich gibt es aber weiterhin die Möglichkeit Zugriffsrechte über die Rechteverwaltung Online einzuschränken sofern dies in der Anwendung sinnvoll ist.
Bei den LEXInform Produkten ist dies aufgrund der Art der Anwendung nicht notwendig.
Hinweis:
Einem Nutzer wird die Lizenz in der Lizenzverwaltung Online zugewiesen und im Anschluss (sofern notwendig) werden die Rechte in der Rechteverwaltung Online vergeben. Sollte die Benutzerlizenz diesem Nutzer temporär entzogen und zu einem späterem Zeitpunkt wieder zugeordnet werden, so bleiben die Rechte in der Rechteverwaltung Online unverändert bestehen, sodass diese nicht erneut administriert werden müssen.
Die Umstellung vieler Anwendungen aus LEXinform und Elektronischem erfolgte auf die "Benutzerlizenz unbegrenzt". Bei diesen Anwendungen entfällt wie oben beschrieben die Zuordnung der Lizenzen zu den Nutzern.
Viele Grüße aus Nürnberg
Matthias Wax
DATEV eG
PS: Schauen Sie doch gerne auf datev.de/preise-lizenz vorbei. Dort finden Sie alles zum Preissystem der DATEV. (Teilweise im geschützten Bereich)
Hallo Herr Wax,
könnte sich bitte einmal ein DATEV Mitarbeiter zu der berechtigten Frage der Teilzeitkräfte und der Werkstudenten äußern? Die Frage wurde nun bereits mehrmals gestellt, nur eine eindeutige Antwort gibt es einfach nicht. So wie sich mir das bisher darstellt, kostet jede Teilzeitkraft und jeder Werkstudent in Zukunft extra, da es diese concurrent Lizenzen nicht mehr gibt. Will heißen, Empfangsdame Vormittags + Empfangsdame Nachmittags = 2 Lizenzen, das gleiche natürlich mit Werkstudenten (...).
Ganz ehrlich, für mich sieht das organisatorisch stark danach aus, als das es in Zukunft wieder einen Benutzer "Empfang", "Werkstudent1", "Werkstudent2" usw. geben wird. Mir ist klar das es bei Microsoft genauso läuft, da ist man das aber auch seit 20 Jahren so gewohnt. Die DATEV Änderung sieht in erster Linie danach aus, als das man durch eine Änderung der Lizensierung einfach mehr Geld einnehmen will.
Hallo Community,
mit der Benutzerlizenz muss für jeden Benutzer, der das Programm benötigt, eine Lizenz zur Verfügung stehen. D.h. auch Teilzeitkräfte, die sich bisher im concurrent use Lizenzen geteilt haben bräuchten jeder eine Lizenz.
Es besteht aber die Möglichkeit laufend die Lizenz anderen Benutzern zuzuweisen, dadurch könnten auch Lizenzen zwischen den Teilzeitkräften wandern. Dadurch würde nicht für jede Teilzeitkraft eine Lizenz benötigt werden.
Die Umstellung der Lizenzierung von concurrent use auf die Benutzerlizenz hat ausdrücklich nicht die Absicht mehr Geld einzunehmen. Teilzeitkräfte werden in den Preisstaffeln berücksichtigt werden. Uns ist bewusst, dass Kanzleien bei Anwendungen, die flächendeckend genutzt werden, in der Regel mehr Lizenzen benötigen als im concurrent use.
Eine solche Umstellung wird aber zwangsläufig dazu führen, dass es Kunden gibt, die durch die Umstellung mehr zahlen müssen und welche die sparen werden. Wir werden daher stets versuchen, die Umstellungen ausgewogen zu gestalten.
Viele Grüße aus Nürnberg
Matthias Wax
DATEV eG
Es besteht aber die Möglichkeit laufend die Lizenz anderen Benutzern zuzuweisen, dadurch könnten auch Lizenzen zwischen den Teilzeitkräften wandern. Dadurch würde nicht für jede Teilzeitkraft eine Lizenz benötigt werden.
Das wird man kaum jeden Tag manuell machen wollen. Gibt es eine API um diesen Vorgang zu automatisieren?
Hallo @Matthias_Wax , @dombrowski ,
... wäre es denn vorstellbar, dass die Lizenzen der Mitarbeiter, die zu unregelmäßigen Zeiten und nur stundenweise arbeiten, z.B. wg. Kinderbetreuung, ihre Lizenzen beim Abmelden automatisch wieder in einen Lizenzpool zurückgeben werden, damit der/die Nächste wieder automatisch eine Benutzerlizenz aus dem Pool erhalten kann.
Das ständige (ggfs. sogar tägliche) manuelle Umswitchen von Benutzerlizenzen halte ich für nicht praktikabel.
Die betroffenen Kanzleien werden sich dann wohl Benutzer mit Phantasienamen 'generieren' (müssen).
Nachtrag:
Es gibt doch momentan auch schon zwei Lizenztypen "Benutzerlizenz" und "Benutzerlizenz unbegrenzt" .
Warum also nicht noch einen dritten Lizenztyp, z.B. "Benutzerlizenz temporär", oder so ähnlich ?
@vogtsburger schrieb:Hallo @Matthias_Wax , @dombrowski ,
... wäre es denn vorstellbar, dass die Lizenzen der Mitarbeiter, die zu unregelmäßigen Zeiten und nur stundenweise arbeiten, z.B. wg. Kinderbetreuung, ihre Lizenzen beim Abmelden automatisch wieder in einen Lizenzpool zurückgeben werden, damit der/die Nächste wieder automatisch eine Benutzerlizenz aus dem Pool erhalten kann.
Das ständige (ggfs. sogar tägliche) manuelle Umswitchen von Benutzerlizenzen halte ich für nicht praktikabel.
Die betroffenen Kanzleien werden sich dann wohl Benutzer mit Phantasienamen 'generieren' (müssen).
Nachtrag:
Es gibt doch momentan auch schon zwei Lizenztypen "Benutzerlizenz" und "Benutzerlizenz unbegrenzt" .
Warum also nicht noch einen dritten Lizenztyp, z.B. "Benutzerlizenz temporär", oder so ähnlich ?
Entstanden sind diese neuen Lizenzformen ja mit Einführung der DMS (neu). Von daher schwirren diese Lizenzmodelle ja seit 2018 durch die DATEV-Landschaft.
Nun kommen Sie immer mehr zutage. Die Frage ist ja, ob Ihr Vorschlag dann auch Gehör finden könnte, @vogtsburger .
Denn, so kennen wir DATEV ja nun, mal so eben eine 3. Lizenzform etablieren, das geht sicher nicht. DATEV wird dieses Lizenzformen ja nicht einfach mal so "erfunden" haben.
Wohin die Reise dann auch geht, sollte ja jedem klar sein. Denn so kommuniziert DATEV das ja dann auch entsprechend.
Hallo Community,
eine API, die automatisch eine Lizenzzuordnung vornimmt, wird von DATEV nicht angeboten werden. Diese würde die gesamte Lizenzsystematik der Benutzerlizenz untergraben. Ich möchte hierbei auch ausdrücklich auf Ziffer 2.6 der Besondere Bedingungen Programme, Datenbanken, Cloud-Anwendungen und Rechenzentrumsleistungen in den AGB verweisen.
Demnach dürfen DATEV Produkte, und damit auch die Lizenzverwaltung Online, nur durch natürliche Personen bedient werden. Ein automatisierter Zugriff oder eine Anbindung über Schnittstellen zu einem automatisierten Datenaustausch ist nur nach vorheriger Zustimmung durch DATEV gestattet.
Wie bereits geschildert werden Teilzeitkräfte in den Preisstaffeln berücksichtigt sein, sodass für jeden Mitarbeiter der das Programm benötigt dauerhaft eine Lizenz gebucht werden kann. Mit der laufend wechselnden Zuordnung habe ich lediglich die technischen Möglichkeiten transparent gemacht. Zielsetzung einer Preisstrategie ist das natürlich nicht. Daher möchten wir die Preise stets so gestalten, dass jeder Benutzer eine Lizenz besitzen kann, auch wenn wir nie alle Konstellationen, die am Markt auftreten in einer Preisstaffel berücksichtigen können. Dafür haben Sie sicher Verständnis.
Wir prüfen selbstverständlich laufend, ob es auch andere passende Preismodelle für z.B. Teilzeitkräfte gibt. Zum aktuellen Zeitpunkt sind diese aber noch nicht in Planung. Ebenso ist uns kein Marktteilnehmer bekannt, der Software zeitbasiert anbietet. Die Benutzerlizenz ohne zeitliche Beschränkung ist derzeit marktüblich.
Selbstverständlich werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren, sobald es hier Neuerungen gibt.
Viele Grüße aus Nürnberg
Matthias Wax
DATEV eG
Und so wird dieses bisher für die große Anwenderschaft nicht beachtete Thema (obwohl seit langem bekannt) zusehends auf alle DATEV-Nutzer zukommen.......
Wir prüfen selbstverständlich laufend, ob es auch andere passende Preismodelle für z.B. Teilzeitkräfte gibt. Zum aktuellen Zeitpunkt sind diese aber noch nicht in Planung. Ebenso ist uns kein Marktteilnehmer bekannt, der Software zeitbasiert anbietet. Die Benutzerlizenz ohne zeitliche Beschränkung ist derzeit marktüblich.
Das weiß ich und ich kann natürlich auch die Gründe der DATEV nachvollziehen. Auf der anderen Seite ist Teilzeit inzwischen sehr populär, eine 30h Woche bzw. eine 4 Tage Woche schon längst im Alltag vieler Kanzleien angekommen, da Mitarbeiter einfach weniger arbeiten möchten. Selbst die Politik sagt uns in steter Regelmäßigkeit, dass man Mitarbeitern flexible Arbeitszeiten anbieten solle, wenn diese beispielsweise morgens und abends ein paar Stunden arbeiten, dazwischen sich um Kinder kümmern oder halt Verwandte pflegen.
Für genau diese Entwicklung kam uns ein veraltetes Lizenzmodell der DATEV entgegen. Auch wenn diese Benutzerlizenz Marktüblich ist, wie Sie so schön sagen, könnte man dennoch über den Tellerrand hinaus blicken. Vielleicht wird ja plötzlich eine Idee der DATEV in Punkto Lizensierung zum neuen globalen Standard?
@dombrowski schrieb:
Das weiß ich und ich kann natürlich auch die Gründe der DATEV nachvollziehen. Auf der anderen Seite ist Teilzeit inzwischen sehr populär, eine 30h Woche bzw. eine 4 Tage Woche schon längst im Alltag vieler Kanzleien angekommen, da Mitarbeiter einfach weniger arbeiten möchten.
Es gibt mittlerweile sogar Dozenten, die auf DATEV-Veranstaltungen von der Einführung der 25 Stunden-Woche in ihren Steuerberatungskanzleien berichten...
Anscheinend hat sich DATEV darüber noch keinen Gedanken gemacht.....
Auf der einen Seite freies Denken, bar- und digiCamp, aber starre Lizenzmodelle. Wo bleibt "der Change"?
Gerade dieses Jahr mit dieser dämlichen Pandemie sollte doch zeigen, dass hier ein Umdenken und Anpassen an flexible Lizenzmodelle (in diesem Fall) nötig ist. So wie sich auch dieses Jahr die ganze Arbeitsweise von heute auf morgen geändert hat. Was den Arbeitsplatz angeht....
... es kann sicher nicht schaden, wenn von Seiten der Betroffenen, also von den Datev-Lizenznehmern (und Lizenz-Zahlern) Ideen und Vorschläge kommen, wie man neue Datev-Lizenzmodelle fair und 'leicht verdaulich' gestalten könnte.
In einer riesengroßen Organisation wie der Datev wird sich wohl kaum einer von den 'normalsterblichen' Mitarbeitern aus dem Fenster lehnen, um das von einer anderen Person oder einer Gruppe ausgeklügelte neue Lizenzmodell zu hinterfragen.
Wenn aber viele Anwender mit dem neuen Lizenzmodell 'unglücklich' oder gar negative Auswirkungen zu befürchten sind, sieht das evtl. schon anders aus.
... also wie gesagt:
konkrete Vorschläge für eine Anpassung des Modells "Benutzerlizenz" können/würden nicht schaden.
@vogtsburger schrieb:... es kann sicher nicht schaden, wenn von Seiten der Betroffenen, also von den Datev-Lizenznehmern (und Lizenz-Zahlern) Ideen und Vorschläge kommen, wie man neue Datev-Lizenzmodelle fair und 'leicht verdaulich' gestalten könnte.
In einer riesengroßen Organisation wie der Datev wird sich wohl kaum einer von den 'normalsterblichen' Mitarbeitern aus dem Fenster lehnen, um das von einer anderen Person oder einer Gruppe ausgeklügelte neue Lizenzmodell zu hinterfragen.
Wenn aber viele Anwender mit dem neuen Lizenzmodell 'unglücklich' oder gar negative Auswirkungen zu befürchten sind, sieht das evtl. schon anders aus.
... also wie gesagt:
konkrete Vorschläge für eine Anpassung des Modells "Benutzerlizenz" können/würden nicht schaden.
Nein!
für sowas gibt es die Marktforschung bei DATEV. Oder aber die Abteilung UX oder aber die diversen Eingaben hier und die diversen Kontakt auf diversen Veranstaltungen. Auch KAMs und KOB-KAMS äussern sich.
Hier in der Community ebenfalls. Das Lizenzmodell wird vom Hersteller vorgegeben. Der Hersteller, das Softwarehaus hat die Aufgabe den Markt zu erforschen. Aufgrund der Trends, der Marktentwicklung und des Benutzerverhaltens Lizenzmodelle umzusetzen.
DATEV hat das Modell der "Benutzerlizenz" längst in trockene Tücher gelegt. Das ist auf die Plattformstrategie ausgerichtet.
Nun muss DATEV eben aufgrund der Trends (Arbeitszeitmodelle, Teilzeit, etc...) nachbessern. Hier in der Community kann kein Lizenzmodell festgelegt werden.
Kleine Anmerkung meinerseits:
kleine Kanzleien die dringend benötigtes Personal ausbilden werden sich bei steigenden Kosten je Mitarbeiter auch überlegen ob Sie sich den "Luxus" noch leisten wollen/können.
Die Kosten für eine durch den Azubi genutzte Lizenz sind identisch mit denen für eine Vollzeitkraft? zumindest im ersten Lehrjahr wäre das ein weiteres Draufzahlgeschäft.
Bitte bei Vorlage des Ausbildungsvertrages eine deutlich rabattierte Lizenz einführen. Sonst wird an dieser Stelle den anständigen und engagierten Kanzleien unnötig das Leben schwer gemacht. Das wäre nicht förderlich für alle Genossen.
@jjunker ,
... so wie es bei anderen Software-Anbietern ja auch spezielle Sondertarife für Schüler, Studenten, Bildungseinrichtungen usw. gibt, sollte es bei den Datev-Benutzerlizenzen auch unterschiedliche Preise für Vollzeit-, Teilzeit-Kräfte, Praktikanten, Azubis, Werkstudenten, Techniker etc. geben.
Da die Benutzerlizenzen ja jeweils an natürliche Personen geknüpft sind, sollte ein entsprechender Nachweis und eine daran angepasste Gebührenabrechnung möglich sein.
Bevor man hier Ideen zur Lizenzberechnung in den Raum stellt, sollte man erstmal in die Preisliste mit den entsprechenden Nebenbedingungen schauen.
Das Mehrwert-Paket hat ja eine andere Grundlage als das schnöde "Normalmodell".
M.E. ist das insofern Zeitverschwendung. Man kann hier über das längst (für 2-3 Anwendungen) in Kraft genommene Lizenzmodell schimpfen. Passieren wird da nix.
Es wird erst akut, wenn alle z.B. auf die neue DATEV-DMS umsteigen. Denn das merkt man dann.
Und sonst?
Moin Moin Herr Wax
Also so wie es sich für mich jetzt darstellt, geht es sehr darum, mehr Geld einzunehmen. Denn eine Angleichung der Benutzerlizenz an die Betriebsstäätenlizenz bedeutet nach Ihren Ausführungen, das jemand laufend die Benutzerlizenzen neu zuordnen muss und es auch keinen einstellbaren Automatismus geben wird. Oder man rechnet, was kostet das switchen der Lizenzen gegenüber eine Lizenz für alle Mitarbeiter .
Sinnlose Zeit- und Geldverschwendung Ihrer Mitglieder - oder halt der Versuch zusätzlich Umsatz zu machen.
Sie prüfen also Modelle für Teilzeitkräfte? Mal ganz ehrlich, das ist so einfach, das so ein Satz fast schon beleidigend ist. Dabei ist es simpel: Wollen Sie von jeder Teilzeitkraft Geld, dann setzen sie die Benutzerlizenz einfach durch. Wenn nicht, warum dann nicht bei der Betriebsstättenlizenz bleiben?
Und da habe ich auch noch einen anderen Gedanken: Datenschutz!
OK, Online muss sich jeder ausweisen, sei es Benutzer, SmartCard oder Smartlogin. Lokal nicht, da wird alles durch den Lizenzmanager (ohne Benutzerlizenzen) und die Rechteverwaltung geregelt. Naja und an vielen Stellen (wie beispielsweise in RZ-Aufträgen) durch die anstoßende Person. Benutzerlizenzen würden praktisch jeden Vorgang nachverfolgbar machen - auch für Datev. Wer seine Mitarbeiter schützte und die Telemetrie (oder wie auch immer das genannt wurde) ablehnte, wird mit der Benutzerlizenz schließlich doch zum Datenlieferanden. Oder plant die Datev da eine neue Einwilligung (übrigens, die alte war schon damals nicht rechtsgültig! - Aber der Admin sollte freischalten und sich damit im Grunde strafbar machen. War nicht nett, Datev!)?
Ich muss den Datenschutz dieser Prozesse dann neu evaluieren und dokumentieren. Wie es in praktisch jeder anderen Kanzlei passieren muss. Und ich muss - nach meinem derzeitigen Erkenntnisstand - u.U. neue Erlaubnisse von Mitarbeitern einholen durch diese Benutzerlizenz. Welche? Keine Ahnung! Wenn jemand ablehnt (sein gutes Recht) - sehe ich keine Lösung. Nicht für mich und für die Kanzlei.
Da bräuchte ich dringend Infos!
MS sollte auch nicht Vorbild sein! Der Konzern hat - zu Recht! - ein gravierendes DSGVO-Problem!
Sorry, aber ich sehe (Stand heute) da nur Nachteile für die Genossen der Genossenschaft - und zwar schmerzliche Nachteile.
Und wie ich schon vorher schrieb, im Admin-Workshop verstand ich es so, dass die Betriebsstättenlizenz letztlich den Ausschlag gibt, die Benutzerlizenz quasi nur eine Identifikation sein soll.
Sorry das passt alles nicht zusammen. Ich bitte um Entwirrung!
QJ
Hallo Community,
die Benutzerlizenz ist die logische Antwort auf die Veränderung der Arbeitszeitmodelle. Arbeitszeiten werden spätestens seit der Pandemie flexibler und damit stößt man bei einem optimierten concurrent use Lizenzpool schnell an seine Grenzen, weil sich die Mitarbeiter eben nicht mehr an die vorher abgesprochenen Arbeitszeiten halten, sondern zu jeder von ihnen gewünschten Zeit eine Lizenz nutzen möchten.
Mit der Benutzerlizenz wäre die Lizenz den Mitarbeitern persönlich zugeordnet und ermöglicht ihnen damit die höchstmögliche Flexibilität bei ihrer Arbeitszeit. Im concurrent use könnte es sein, dass zur gewünschten Arbeitszeit Lizenzen fehlen.
Wir berücksichtigen Teilzeitkräfte, Azubis, Praktikanten etc. bei der Gestaltung der Preisstaffeln. Natürlich wird die Benutzerlizenz Auswirkungen auf die Lizenzhöhe haben im Vergleich zur heute häufig genutzten Betriebsstättenlizenz. Genau deshalb werden die Staffeln auch dahingehend angepasst, dass die Umstellung für unsere Kunden möglichst kostenneutral stattfindet.
Die geschilderte Möglichkeit der laufenden Zuweisung von Lizenzen ist nicht in den Preisen einkalkuliert. Ich habe damit lediglich die technischen Möglichkeiten transparent gemacht. In der Kalkulation der Preise gehen wir davon aus, dass jeder Benutzer eine eigene Lizenz dauerhaft zugewiesen bekommt.
Mit einer Teilzeitlizenz möchten unsere Kunden DATEV Softwarekosten sparen. Das ist nachvollziehbar. Eine Teilzeitlizenz würde aber auch bedeuten, dass es technische Einschränkungen bei dieser Lizenz geben muss (zeitliche, funktionale etc.). Das führt wiederum dazu, dass die Flexibilität in der Nutzung stark leidet.
Teilzeit heißt nicht immer X Stunden jeden Tag arbeiten. Teilzeit kann auch bedeuten, dass man nur einzelne Tage kommt, oder einige Wochen mehr und andere Wochen wieder weniger gearbeitet wird.
Deshalb werden unsere Kunden uns am Preis in Verbindung mit der Qualität der Software messen. Das ist unabhängig davon, ob im Preis nur "Vollzeitlizenzen" oder auch "Teilzeitlizenzen" enthalten sind. Entscheidend wird der Mehrwert sein. Gleichwohl untersuchen wir die Möglichkeiten das Nutzungsverhalten bestmöglich lizenztechnisch abzubilden.
Das erwähnte 25-Stunden-Modell von Herrn Erichsen, welches auf verschiedenen Veranstaltungen vorgestellt wurde, hat folgenden Hintergrund:
Studien belegen, dass Arbeitnehmer keine 8 Stunden am Tag produktiv arbeiten sondern maximal ca. 65%. Daher führte Herr Erichsen in seiner Kanzlei in enger Absprache mit seinen Mitarbeitern die 25-Stunden-Woche ein, um die Produktivität auf 90-95% zu steigern. Damit würden die Arbeitnehmer in 25 Stunden vergleichbar viel schaffen wie in den gewöhnlichen 40 Stunden. Das hätte keinen sinkenden Output dafür aber mehr Freizeit für die Mitarbeiter zur Folge. (Link zum Artikel im DATEV Magazin)
Viele Grüße aus Nürnberg
Matthias Wax
DATEVeG
Guten Morgen,
Die geschilderte Möglichkeit der laufenden Zuweisung von Lizenzen ist nicht in den Preisen einkalkuliert. Ich habe damit lediglich die technischen Möglichkeiten transparent gemacht. In der Kalkulation der Preise gehen wir davon aus, dass jeder Benutzer eine eigene Lizenz dauerhaft zugewiesen bekommt.
bei meinem vorherigen AG haben wir die Lizenzthematik seit Jahren auf die Spitze getrieben. Das war (zugegeben) DATEV tatsächlich auch ein Dorn im Auge (so damals der KAM).
200-250 User (angelegt)
100-130 User aktiv (je nach Außendienste/Urlaub/Krankheit)
Wir hatten ca. 90 BS-Lizenzen. Für die eigentlichen Anwendungen haben wir mit spitzen Bleistift gerechnet und entsprechende Netzlizenzen geordert. Das war durchaus OK, da Office/Schriftguterstellung/WP-Bereich nicht mit DATEV-Anwendungen genutzt wurde. Somit musste auch keine BS-Lizenz dauerhaft vorgehalten werden. Und für die tägliche LEA-Erfassung wurde concurent EO comfort aufgerufen und fertig.
Bsp leistungserstellende Anwendungen:
55x K-Rechnungswesen
20 ESt
5 GewSt
10 KSt
u.s.w.
Wenn ich mir nun das kommende Lizenzmodell vorstelle, tun mir die Kollegen bei meinem vorherigen AG ziemlich leid. Entweder müssen da täglich Lizenzen geschubst werden oder dies Lizenzmodell ist nicht mehr haltbar. Und somit müsste dann ordentlich Geld auf den Tisch...
Ist das bei DATEV auch betrachtet worden?
Beste Grüße
Christian Ockenfels