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Finanzamt blockiert verschlüsselte DATEV-Mails

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letzte Antwort am 01.10.2018 10:12:34 von 0815
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andreashofmeister
Allwissender
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Digitalisierung 4.0

eGovernment...

Läuft in Deutschland.

Bis es dass dann alles soweit ist, gibt's wahrscheinlich kein Facebook und kein WhatsApp mehr.

Und das Internet wird dann wahrscheinlich auch einmal am Tag neu gestartet....Man streitet sich dann nur, wer das dann machen soll.....

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 32 von 41
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Warum ist der Brief sicherer als Mail oder Fax?

Ich gehe in meiner jugendlichen Halbwissen davon aus, dass das Abfangen eines Briefes (dem Briefträger eins über die Rübe oder ganz einfach den Brief aus dem Briefkasten ziehen) der Mehrheit der Menschen einfacher bis sehr einfach fällt als eine Mail oder ein Fax abzufischen?

Auch das Mitlesen/Lesen eines Briefes stellt doch weit wenige technische weniger Anforderungen.

Weil das wäre voll analog. Und da es keine App dafür gibt, wäre ein Großteil der Bevölkerung gar nicht in der Lage zu so einer Aktion.

Grundsätzlich haben Sie aber Recht. Allerdings ist nun mal beschlossen worden, das Briefe sicher sind und vor allem auch sicherer als Mails. Und wer bin ich denn, soetwas in Frage zu stellen.

Aber mal was Anderes - ich frage mich schon längere Zeit, ob es nicht besser gewesen wäre, wenn sich die Datev nicht in Richtung Steuerbürger sondern Steuerverwaltung orientiert hätte. Muss man sich mal vorstellen, was das für eine Mehrwert für uns bedeuten könnte und was da auf einmal alles möglich sein könnte ....

MfG
T.Kahl
mhaas
Erfahrener
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Nachricht 33 von 41
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Aber mal was Anderes - ich frage mich schon längere Zeit, ob es nicht besser gewesen wäre, wenn sich die Datev nicht in Richtung Steuerbürger sondern Steuerverwaltung orientiert hätte. Muss man sich mal vorstellen, was das für eine Mehrwert für uns bedeuten könnte und was da auf einmal alles möglich sein könnte ....

Volle Zustimmung! DATEV als Entwickler des eGovernment im Bereich Finanzverwaltung. Mit entsprechenden Verschlüsselungen und Datensicherheit. Grandios!

Lang may yer lum reek
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anwender
Aufsteiger
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Gerade bei einem Brief kann es viel leichter passieren, daß er in die verkehrten Hände fällt.

  • Der Absender vertauscht den Adreßaufkleber
  • Der Postbote wirft den Brief in den verkehrten Briefschlitz
  • Hausintern öffnet eine unbefugte Person den Brief an den Chef.
  • Der Brief gelangt später über das Altpapier in verkehrte Hände
  • Früher wurden Briefe "aufgedampft"

Bei der elektronischen Post haben wir weniger Risiken:

  • Vertausch der Email- Adresse kann passieren. (Ist aber problemlos, wenn ein Schlüssel für die gezippten Anlagen per Telefon vereinbart wurde)
  • Eine technische Fehlzustellung sollte unmöglich sein.
  • Wenn die Email an den Chef in verkehrte Hände fällt, dann muß er das selber angestoßen haben.
  • beim "Eintsorgen" kann eigentlich nichts passieren, solange die mail nicht ausgedruckt wurde.
  • Ein Mitlesen von Emails ist dank Transportverschlüsselung so gut wie ausgeschlossen.

Fazit:

Informationen per Brief zu versenden ist hochriskant, da aber Briefe nicht unter die DSGVO fallen interessiert das den Datenschutzbeauftragten nicht, in Gegensatz zum  Berufsrecht.

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bodensee
Experte
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Nachricht 35 von 41
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Passwort mit dem FA mache ich in aller Regel telefonisch , fast immer bin ich in Kontakt mit dem Prüfer und vereinbare dann gleich ein Passwort was ich am DAP hinterlege.

Ich gebe Ihnen REcht den workflow mit den händisch verschlüsselten Email kommt mir mitunter auch wie aus einem anderen Jahrzehnt vor.

Nächster Schritt zumindest für alle Mandanten wie eine gemeinsame Kommunitkationsplattform sein, habe ich einfach noch nicht geschafft dies zeitlich umzusetzen und vor Start entsprechend selbst zu testen.

Brieftaube fände ich das schönste da dies ja auch den Frieden mit dem Empfänger Finanzamt signalisiert.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
rahagena
Meister
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Nachricht 36 von 41
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Wer behauptet denn, dass Briefe nicht unter die DSGVO fallen??

In der DSGVO steht nichts von digitaler Kommunikation, auch handschriftliche Notizen fallen unter die DSGVO!

Art. 4

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

1.[...]

2."Verarbeitung" jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
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0815
Fachmann
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Besser die (nach wie vor ungeknackte?) T43

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Tobias_Ettl
Erfahrener
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Hallo "ein Anwender",

der Umgang mit Briefen ist genauso datenschutzrechtlich relevant, wie der Umgang mit E-Mails. Das Datenschutzrecht unterscheidet nicht zwischen elektronischen Akten und Akten in Papierform. Nur weil es sich bei Briefen um keine Softwarelösung handelt, sind hier trotzdem organisatorische Anweisungen zu beachten, sodass der Inhalt vor unberechtigten Zugang geschützt wird.

Grundsätzlich können die Softwarehersteller und Unternehmen keinen Datenschutz, wie dieser in der DS-GVO dargestellt wird, umsetzen. Somit ärgert uns alle, dass für solch eine triviale Sache noch keine flächendeckende Softwarelösung verfügbar ist. Da es sich um Software handelt sind wir hier explizit auf technische Lösungen der Hersteller angewiesen und können die Probleme nicht selbst, wie beim Brief beherrschen. Übrigens ist auch bei TLS kein flächendeckender Schutz gegeben, da nicht alle Mailserver TLS einsetzen. Sie müssten sich also vergewissern, bevor Sie die E-Mail versenden, ob alle Mail-Server in der Kette die Verschlüsselung unterstützen. Hier gibt es Entwicklungen und Provider die dies bereits heute versprechen, aber dies wird nicht flächendeckend umgesetzt.

Verstoße im Datenschutz gab es bereits vor der E-Mail, allerdings waren hier die Bußgelder und Sanktionen viel geringer. Das ist auch der einzige Grund, warum diese Diskussion jetzt jeder führt, um nicht ins Fadenkreuz genommen zu werden, sei es vom Mandanten, der Kammer oder den Aufsichtsbehörden.

Eine Legaldefinition, welcher technische Standard als E-Mail-Verschlüsselung zu verwenden ist, wird es nie geben, von daher bleibt die Umsetzung spannend.

Die BRAK hat einen Aufsatz veröffentlicht in deren Mitteilungen (2018/03), welcher versucht herauszuarbeiten, welche Mindestanforderungen an die anwaltliche E-Mail-Verschlüsselung besteht.

BRAK und E-Mail-Verschlüsselung.JPG

Wenn man diesen Argumentationen folgt, reicht TLS aus. Bei Problemen mit Aufsichtsbehörden oder Datenschutzbeauftragten kann die Argumentation aus dem Aufsatz aber äußerst hilfreich sein.

MfG

Tobias Ettl

#sendepause MfG Tobias Ettl
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ruf
Einsteiger
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Nachricht 39 von 41
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Finanzamt schickt dann lieber Vordrucke raus wie diesen hier:

"Erklärung über die Zustimmung zur unverschlüsselten elektronischen Übermittlung von steuerlichen Daten"

Ich hau mich weg

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0815
Fachmann
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Ich schätze, dass es eher darum geht, dass zugeklebte Briefe aufgrund des Briefgeheimnisses in der Rechtsprechung als sicher(er) angesehen werden, im Gegensatz zu unverschlüsselten E-Mails (soweit mein gefährliches Halbwissen hierzu).

Technisch darf man das sicher anzweifeln.

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0815
Fachmann
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Aber mal was Anderes - ich frage mich schon längere Zeit, ob es nicht besser gewesen wäre, wenn sich die Datev nicht in Richtung Steuerbürger sondern Steuerverwaltung orientiert hätte. Muss man sich mal vorstellen, was das für eine Mehrwert für uns bedeuten könnte und was da auf einmal alles möglich sein könnte ....

In die Richtung wird es (hoffentlich) noch gehen, mit RABE & Co.: https://www.digital-steuern.de/2018/02/22/wann-fliegen-nachdigal-und-rabe-digitale-vogelkunde-der-finanzverwaltung-und-die-praxis-in-der-steuerberatungskanzlei

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letzte Antwort am 01.10.2018 10:12:34 von 0815
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