Guten Tag zusammen,
wenn Mandanten zB ein neues Smartphone bekommen haben und ihren SmartLogin Registrierungscode nebst SmartloginID benötigen, kann dies immer nur eine Person mit den Adminrechten bearbeiten. Dem Mandanten das mitzuteilen, wäre bei uns eine klassische Sekreteriatsaufgabe, die aber nicht durch das Sekreteriat bewerkstelligt werden kann, da dort keine generellen Adminrechte liegen sollen.
Mich interessiert wie das in anderen Kanzleien gehandhabt wird?
Und/ oder - als Workaround - gibt es die Möglichkeit/ einen Weg irgendwo einen Datenexport mit allen Smart-Login-Daten die wir als Kanzlei verwalten zu erstellen, dass das Sekretariat hier nachschauen und die Daten dem Mandanten übermitteln kann? (Dieser Export müsste natürlich immer aktualisiert werden, was nicht besonders elegant aber besser als im Zweifelsfall keine Daten wäre)
Sonnige Grüße aus dem schönen Rheingau ☀️
Eine Exportmöglichkeit aus SmartLogin Administration ist mir nicht bekannt.
Ich würde überlegen, ob es bei der Bestellung einen schnellen weg gibt, die Registrierungsdaten in DMS bei dem entsprechenden Mandanten abzulegen. Der Zugriff auf die Registrierungsdaten wäre dann auch vom Sekretariat möglich.
Aber der Weg zu DMS hin ist holprig. Die Registrierungsdaten werden von DATEV nicht in einer PDF-Datei an die Steuerkanzlei gesendet. Somit müsste man selbst die Daten erfassen, um sie in DMS ablegen zu können. Ich befürchte, dass ich das hin und wieder bei der Bestellung eines neuen SmartLogins vergessen würde, sodass die Daten in DMS unvollständig sind.
Die Idee für eine Leseberechtigung der SmartLogin-Zugänge finde ich gut. Aber es gibt m.E. keine anständige Lösung.
Eine Export-Funktion gibt es leider nicht und ist auch nicht angedacht, weil sich sämtliche Daten auch dynamisch ändern können. Wenn der Mandant aber einen "Standort-Administrator" hat, kann er auch selbst das Admin-Portal von SmartLogin nutzen und seine Daten einsehen.
Nach der Mandantenregistrierung bekommt der Mandant doch seinen SmartLogin per Post zugestellt!
Diesen Brief sollte der Mandant dann schon aufbewahren.
Ich halte es persönlich auch für keine gute Idee, dass eine Kanzlei für die persönlichen Zugänge seiner Mandanten verantwortlich ist!
Zur Not bekommt der Mandant nach einem Wechsel seines Smartphones einen neuen SmartLogin.
Gruß
@bjoern schrieb:
Zur Not bekommt der Mandant nach einem Wechsel seines Smartphones einen neuen SmartLogin.
Aber das ist doch deutlich aufwändiger, als mal eben in die SL-Verwaltung zu schauen und die Daten rauszusuchen oder von dort einen neuen Einladungsbrief zu versenden, oder?
Außerdem viel Spaß mit den ganzen Accounts nach dem fünften neuen Telefon.
Ja, das meinte ich damit. Über die Administration kann man den Brief noch einmal erneut raus schicken.
Wenn der Smart-Login neu ausgestellt wird, dann sollte man die alten Zugänge schon bereinigen.
Wenn ich meinen persönlichen Zugang zum Online-Banking verlege, dann muss ich in der Regel auch auf Post von meiner Bank warten.
Gruß
@bjoern schrieb:Nach der Mandantenregistrierung bekommt der Mandant doch seinen SmartLogin per Post zugestellt!
Diesen Brief sollte der Mandant dann schon aufbewahren.
Ich halte es persönlich auch für keine gute Idee, dass eine Kanzlei für die persönlichen Zugänge seiner Mandanten verantwortlich ist!
..
Leider muss man dann das ganze organisatorische dem Mandanten aufdrücken. Und der ruft dann lieber die altbekannte Nummer an.
Vielfach geht es einfach nicht, da das Rechtemanagement das (noch) nicht zulässt. Aber da ist ja was bei DATEV in der Pipeline (Rechteraum-Management).
Vielleicht ja dann...