Hallo,
ich habe folgendes Problem. In den Stammdaten wurde, warum auch immer, die Ehefrau als steuerpflichtige Person angelegt und der Ehemann dann als Ehefrau. Das soll aber jetzt getauscht werden.
Geht das relativ unkompliziert?
vg
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie können in der Beziehung das Feld "hat" Ehefrau in "ist" Ehefrau ändern. Das sollte doch ausreichend sein, oder?
VG
Hallo fruchtzwerg,
unabhängig von der Erfassung in den Zentralen Stammdaten haben Sie Programm DATEV Einkommensteuer die Möglichkeit, die vorhandenen Daten der Ehegatten/Lebenspartner „umzudrehen“.
Sie finden die entsprechende Funktion „Die Daten des Steuerpflichtigen in die Daten der Ehefrau umwandeln (…) oder die Daten von Ehegatten/Lebenspartnern tauschen“ im Erfassungsformular ESt 1 A zwischen den Zeilen 15 und 16 im Bereich „Die Daten des Steuerpflichtigen (…)“.
Beim Tausch werden nicht nur die Stammdaten im Erfassungsformular ESt 1 A „umgedreht“, sondern auch alle anderen zu den Ehegatten/Lebenspartnern in der Steuererklärung erfassten Daten getauscht.
Der Abgleich mit den zentralen Stammdaten funktioniert anschließend unverändert: Der Abgleich wird über die erfasste ID-Nr. der Ehegatten/Lebenspartner gesteuert – unabhängig davon, an welcher „Position“ die Ehegatten/Lebenspartner in den zentralen Stammdaten erfasst sind.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
@Stephan_Hirsch Der Abgleich mit den zentralen Stammdaten funktioniert anschließend unverändert: Der Abgleich wird über die erfasste ID-Nr. der Ehegatten/Lebenspartner gesteuert – unabhängig davon, an welcher „Position“ die Ehegatten/Lebenspartner in den zentralen Stammdaten erfasst sind.
Bedeutet dieser Abgleich im Programm Einkommensteuer, dass die Positionen der beiden Personen (wenn Ehefrau zuerst steht und der Ehemann an zweiter Stelle) in den Zentralen Stammdaten auch getauscht werden - also automatisch? Oder ist die Position beim Ehepaar (wer zuerst als natürliche Person aufgeführt ist ) in den Zentralen Stammdaten für die Einkommensteuererklärung ESt 1 A maßgebend?
Situation:
Die Frau ist Mandantin und soll auch Rechnungsempfängerin sein. Sie nehme ich an die erste Stelle der natürlichen Person und den Ehemann an die zweite Stelle. So wird mir in den Stammdaten alles richtig angezeigt und ich kann bei der Frau den Rechnungsempfänger zuordnen.
Eine Kollegin kommt jetzt und sagt, das geht so nicht, der Ehemann müsste wegen der ESt-Erklärung hier auch schon immer an erster Stelle stehen, damit die Daten in der ESt richtig sind.
Ist das so? Oder können die Stammdaten unabhängig der ESt-Erklärung für die `Optik` auch nach meiner Vorgehensweise erfasst werden?
Hallo „schwettscher“,
im Erfassungsformular ESt 1 A der ESt-Erklärung wird grundsätzlich die Person an erster Stelle („oben“) aufgeführt, die bei der Übernahme aus den Zentralen Stammdaten als „Ehemann“ erkannt wird.
Diese Information wird in den Zentralen Stammdaten aus den Angaben zur natürlichen Person und aus der bei der Beziehung hinterlegten Einstellung „ist Ehefrau/Lebenspartner“ oder „hat Ehefrau/Lebenspartner“ gezogen.
Unabhängig davon kann bei Bedarf die Reihenfolge der Personen in der ESt-Erklärung über die erwähnte Funktion „Die Daten des Steuerpflichtigen in die Daten der Ehefrau umwandeln (…) oder die Daten von Ehegatten/Lebenspartnern tauschen“ getauscht werden.
Dieser Tausch findet nur in und für die ESt-Erklärung statt, hat aber keine Auswirkung auf die Zentralen Stammdaten.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Hallo,
beim Text muss man allerdings ein wenig raten:
Hallo peter,
mit der nächsten Version des Programms DATEV Einkommensteuer (voraussichtliche Bereitstellung am 23.03.2023) wird der Text wieder lesbar(er) sein 😉
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Hallo,
ich möchte gerne hier anknüpfen. Das Thema lag schon einmal auf dem Tisch.
Mir liegt im Moment ein Fall des "Gnadensplitting" 2. Jahr vor und aus ethischen Gründen möchte ich natürlich die "Überlebende" als "Steuerpflichtige Person" ansetzen. Der Tausch im Mantelbogen hat hervorragend funktioniert.
Befremdlich ist allerdings in Berechnungslisten & Co. immer wieder, dass die Frau mit "Ehemann" bezeichnet wird und der verblichene Mann mit Nullwerten in "Ehefrau" geführt wird.
Also ich persönlich fühle mich da etwas armselig, dem generalbevollmächtigten Sohn diese Auswertungen vorzulegen.
Ich bin alles andere als ein "woker" Zeitgeselle, aber hier wäre doch (seit Jahren) Handlungsbedarf gegeben.
Selbstverständlich geht das hauptsächlich auf die amtlichen Formularvorgaben, aber möglicherweise könnte man etwas bewegen, wenn Kammer und DATEV hier mal ordentlich intervenieren.
Amtsträger machen sich doch heute schon bei leisester Androhung eines Diskriminierungsverdachtes oder einem leichten Hauch von vorgeworfener politischer "Inkorrektness" ins Hemdchen . . . man sollte die Situation mal nutzen, hier auf neutrale Bezeichnungen zu drängen.... "Person A und Person B" sind ja schon mal da, womit nur die Bezeichnungen "Ehemann und Ehefrau" zu streichen wären oder wäre hat da noch seine "Lobbyisten" sitzen 😉
DATEV könnte zumindest mal sein Listen diesbezüglich ändern !
Hallo deusex,
im Jahr nach dem Tod des Ehemanns nutzen Sie im Programm DATEV Einkommensteuer die Funktion „Die Daten der stpfl. Person/des Ehemanns/der Person A löschen und anschließend die Daten der Ehefrau/Person B in die Daten der stpfl. Person/des Ehemanns/der Person A umwandeln (bei Tod der stpfl. Person/des Ehemanns/der Person A oder Scheidung)“.
Nachdem Sie Ihrer Beschreibung nach die Ehegatten aber bereits „getauscht“ haben, müssen Sie in Ihrem konkreten Fall die Funktion „Die Daten der Ehefrau/Person B löschen (bei Tod der Ehefrau / Person B oder Scheidung)“ nutzen.
Damit werden die Daten - und auch die erwähnten „Null-Werte“ - des verstorbenen Ehegatten entfernt und die Veranlagungsform auf eine reine Einzelveranlagung umgestellt. Gleichzeitig wird in den Berechnungslisten nicht mehr zwischen Ehemann/Person A oder Ehefrau/Person B unterschieden, da es bei der Einzelveranlagung nur noch „eine“ steuerpflichtige Person gibt.
Beide erwähnten Funktionen finden Sie im Erfassungsformular ESt 1 A unterhalb der Zeile 18 in dem Ihnen bekannten Bereich "Personendaten löschen, übernehmen oder tauschen".
Den im Falle des „Gnadensplittings“ trotz Einzelveranlagung anzuwendenden Splittingtarif erreichen Sie durch Aktivieren des Kontrollkästchens „Anspruch auf Splitting (im Todesfall (…))“. Sie finden das Kontrollkästchen im Erfassungsformular ESt 1 A ebenfalls unterhalb der Zeile 18.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Wie ist denn jetzt die Lösung?
Stehe gerade selbst vor dem Problem als Anfänger..... Frau ist Mandant und selbständig tätig!! Einen Eheman gibt es auch.
Wobei nur die Frau zu uns möchte wg. Ihrer Selbständigkeit. Bei der letzten Datev Schulung wurde gesagt IMMER den Ehemann eintragen als Erstes natürliche Person und die Frau als Ehepartner. + dann extra das Unternehmen anlegen.
Gibt es hier eine Vorlage ??? Und genaue Begründung warum?
Es soll nur der Bereich des Unternehmens steuerlich gedeckt werden.
@Chanti schrieb:
Es soll nur der Bereich des Unternehmens steuerlich gedeckt werden.
Ja, dann legen Sie die Frau als Unternehmen an.
Dies geht ja am Ausgangsproblem Beitrages vorbei. Ich lege zwischenzeitlich in Fällen, in denen die Frau Gewerbetreibende ist, sie auch in der ESt als Person A an, wenngleich die Ausführungen in den Berechnungslisten och antiquiert sind.
So haben wir dann den Ehemann, als ggf. Arbeitnehmer, nebenher mitlaufen, da Mandat, alle Steuern primär zur Frau gehören.
Wenn ich aber wie folgt habe:
Ehepaar zusammen veranlagt
Ehefrau macht sich selbständig als Gewerbetreibende ....... wie gehe ich da vor?
Ich lege die Frau dann mit eigener Mandanten Nr als Unternehmer an?
Wie kann ich dann im Nachgang unter dem Familiennamen unter aktive Mandanten dann alles sehen? Kann ich das Ehepaar und Unternehmen verbinden?
Hallo @Chanti ! 😊
Sie haben zwei Möglichkeiten, den Mandantentypen zu wählen.
1. Möglichkeit:
Sie legen das Gewerbe der Ehefrau als Mandantentyp Unternehmen an. Über die Beziehung Betriebsinhaber können Sie anschließend den Adressaten der Ehefrau (die Natürliche Person) mit dem Unternehmen verknüpfen. In diesem Fall ist es allerdings nicht möglich, in der Mandantenübersicht unter dem Familiennamen alles zu sehen. Sie führen die Geschäftsvorfälle getrennt unter 2 Mandantennummern, die über die Beziehung Betriebsinhaber verbunden sind.
2. Möglichkeit:
Sie wählen den Mandantentypen Einzelunternehmer. Hier laufen alle Geschäftsvorfälle unter einer Mandantennummer. Als Mandantenbezeichnung können Sie den Familiennamen wählen. Wenn Sie den Mandanten in der Mandantenübersicht markieren, können Sie in der Schnellinfo Stammdaten (Menü Ansicht | Schnellinfos | Stammdaten) alle Informationen zu Unternehmen, Natürlicher Person und die Beziehung zum Ehepartner sehen.
Beide Mandantentypen haben ihre Berechtigung und müssen von Fall zu Fall abgewogen werden. Folgendes Hilfe-Dokument kann Sie bei der Wahl des passenden Mandantentypens unterstützen:
Wahl des Mandantentyps mit Beispielen
Viele Grüße
Paul Engerling
DATEV eG
Vielen Dank für die Antwort.
Doch bei meiner letzten Schulung sagt DATEV.......
Die Wahl des Einzelunternehmer nicht mehr zu nutzen, da es intern zu Unstimmigkeiten kommen kann durch die Datenverarbeitung.
Man sollte immer die Form des Unternehmer wählen.
Kann man dann den Mandanten irgendwie dann im Namensaufruf sehen, wo er überall verwaltet wird?
Welche Schulungen empfiehlt ihr für Stammdatenpflege?
Kann man dieses auch über die Stammdaten ändern, ohne in die Formulare der EST zu gehen?
Hierzu sollte vielleicht ergänzt werden, dass in den Stammdatenseminaren der Typ Einzelunternehmer nicht mehr empfohlen wird, da es hier verschiedene Probleme geben kann und dieser Typ spätestens bei der Onlineversion der Eigenverwaltung nicht mehr unterstützt wird. Spätestens dann müssen alle Mandanten diesen Typs mühsam auseinandergepflückt werden.