Hallo,
wir haben leider einige Probleme mit der Abholung von digitalen Bescheiden. Nach Einrichtung aller Rechte und Einstellungen für das Abrufen der digitalen Bescheide im Dokumentenkorb am 26.03.2025 wurden die ersten 24 Bescheide (Bescheide zur Wirtschafts-Identifikationsnummern) erfolgreich über den Dokumentenkorb abgerufen. Da ich mich gewundert habe, dass es nicht wie in einigen Hilfedokumenten beschrieben 50 Bescheide waren, habe ich einen erneuten Abruf gestartet. Jedoch hat sich hier auch nichts geändert und wir haben die Bescheide abgelegt.
Nach erneuten Versuchen ab dem 27.03.2025 (1 Tag nach Einrichtung) durch den selben und einen anderen Arbeitsplatz (Nutzer) werden keine digitalen Bescheide mehr angezeigt. Es erscheint der Hinweis im Dokumentenkorb „#DKO011013 Aktuell stehen keine digitalen Bescheide/Dokumente zum Abruf bereit“.
Es sollten jedoch mindestens die nächsten Bescheide zur Wirtschafts-Identifikationsnummern angezeigt werden...
Habe ich durch meinen erneuten Abruf vor Ablage der Bescheide etwas zerschossen und falls ja wie kann ich das wieder korrigieren? Oder muss die Umstellung erstmal verarbeitet werden? Wobei wir am Mittwoch die Einrichtung vorgenommen haben und heute, Dienstag fast eine Woche später, klappt die Umsetzung leider noch immer nicht. Es sind beispielsweise heute noch Bescheide vom 01.04. (Montag, 4 Tage nach Umstellung) auf Papier eingegangen.
Außerdem hätte es dann ja eigentlich noch nicht mit den Wirtschafts-Identifikationsnummern klappen können..
Vielen Dank im Voraus!
Beitrag wurde durch @Johannes_Maier von Office-Management nach Steuern und Expertisen verschoben.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Es gab Anfang März einen mehrtägigen Sammelabruf für die Berater:
Bekanntgabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer über DIVA II - DATEV Hilfe-Center
Diese Information hatte ich gelesen, konnte mir jedoch nicht vorstellen das seither nur ca 24 Bescheide mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer bereit stehen. Das Datum der 24 erfolgreich eingespielten Bescheide war der 25.11.2024, sodass doch eigentlich schon deutlich mehr vorliegen müssten.
Außerdem werden die normalen Bescheide wie gesagt auch noch nicht bereit gestellt, somit die Frage ob das erst verarbeitet werden muss?
Ich weiß es nicht mehr genau, aber vermutlich können Sie nach der tollen DATEV-Serviceaktion die W-IdNr. nur noch über ELSTER direkt und je Mandant abrufen.
Ein Steuerbescheid vom 1.4. wurde bereits ca. 10 Tage vorher im Rechenzentrum der Finanzverwaltung verarbeitet, kann also noch gar nicht digital kommen.
@leabremer schrieb:...
Nach Einrichtung aller Rechte und Einstellungen für das Abrufen der digitalen Bescheide im Dokumentenkorb
...
Es sind beispielsweise heute noch Bescheide vom 01.04. (Montag, 4 Tage nach Umstellung) auf Papier eingegangen.
....
Wurden die Vollmachten in der VDB auch dahingehend ergänzt, dass eine elektronisch Bekanntgabe erfolgen soll?
Ein Bescheid mit Datum vom 01.04.2025 ist vordatiert. Der Rechentag Rt. (steht in der Regel unten Rechts im Abrechnungsbescheid) dürfte gut und gerne der 25.03.2025 gewesen sein, so wie @hexhex gepostet hat.
mfg
Hallo leabremer,
hier wäre für mich die erste Frage: wie viele E-Mail-Benachrichtigungen über zum Abruf bereitstehende Schreiben zur W-ID haben Sie erhalten?
Die erste Bereitstellungswelle für Mitteilungen zur W-ID war im Januar - wenn Sie nun (erst) in der Vollmachtsdatenbank die Voraussetzungen für den Erhalt der digitalen Bescheide bzw. Mitteilungen zur W-ID schaffen, gilt das in die Zukunft gerichtet. D.h. ab jetzt werden neben den Bescheiden auch die Mitteilungen zur W-ID digital bereitgestellt.
Gibt es gemäß erhaltener E-Mails tatsächlich noch ausstehende Mitteilungen - z.B. 24 E-Mails erhalten und 24 Mitteilungen bekommen, oder 50 E-Mails bekommen, aber nur 24 Mitteilungen abgerufen?
Am besten melden Sie sich via Servicekontakt bei uns, dann können wir uns Ihren Sachverhalt näher betrachten.
Viele Grüße,
Susanne Filchner
Nachdem ich von der Datev zur VDB, von dort zum FA und von dort zu, BZSt verwiesen wurde, hat uns heute jemand von der Datev angerufen und konnte uns endlich eine abschließende Antwort geben:
Fazit:
Es werden nachträglich KEINE Mitteilungen bereitgestellt. In schriftlicher Form erfolgt ebenfalls keine Bekanntgabe. Letztlich ist es also so, wer zum 01.02.2025 keine elektronische Bekanntgabe eingerichtet hat, hat Pech gehabt. Das ist aber nicht dramatisch.
Die Bekanntgabe der Wirtschafts-ID`s erfolgt dann auf den folgenden Bescheiden.
Wer bereits eine USt-IdNr hat, erhält gemäß Öffentlicher Bekanntmachung keine weitere Mitteilung zur Wirtschafts-ID. Bei allen Mandanten, wo die USt-IdNr bereits in den Stammdaten hinterlegt sind, kann man diese in das Feld der Wirtschafts-ID übernehmen (Pfeil)