Liebe DATEV, liebe Community,
in den Programmen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer wird bei Bilanzierern der Saldo der entsprechenden Steuerkonten in das Programm übernommen, anschließend muss man manuell die gebuchte Rückstellung erfassen, damit das Programm die Nachzahlung ermitteln kann, ist das korrekt?
Ich nutze diese Funktion nicht, wenn ich mit dem Abschluss fertig bin erscheint nach Datenübergabe bei der Steuernachzahlung 0, für die Mitteilung der zu erwartenden Nachzahlung schaue ich in Rechnungswesen.
Hintergrund ist, dass ich Sorge habe, dass für den Abschluss noch etwas nachgeschoben wird und ich in Eile vergesse, die Rückstellung im Steuerprogramm zu aktualisieren.
Hier nun möchte anregen, in den Steuerprogrammen zusätzlich zu den gebuchten Rückstellung auch die Erfassung der gebuchten Vorauszahlung zuzulassen. Es kommt zumindest bei mir sehr selten vor, dass sich die Festsetzung der Steuervorauszahlung nach Beginn der Abschlussarbeiten noch ändert, dieser Wert wäre also stabil, während die Rückstellung im Programm sich rechnerisch zu der gesamten aus Rechnungswesen übergebenen Steuer ergeben würde.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Ich weiß nicht genau, ob das deinen Punkt betrifft, aber man kann im Steuerprogramm einstellen, ob KSt und GewSt Rückstellung im Gewinn berücksichtigt sind oder nicht (Anlage GK Gewinndefinition ganz oben).
Ich mache jeden Abschluss so:
- Abschlussbuchungen, bis der Abschluss "fertig" ist, Vorauszahlungen auf 2200/2208/4320
- Übergabe ins Steuerprogramm, dort steht dann die Nachzahlung / Erstattung in den Auswertungen
(immer mit der Einstellung Rückstellungen "NICHT berücksichtigt")
- Dann wird im Abschluss die Nachzahlung bzw. Erstattung gebucht
- Anschließend prüfe ich mit der Liste "Kennzahlen" (in KSt-Programm unter "zu versteuerndes Einkommen/Rückstellung), ob das Kapital lt. StE mit dem Abschluss übereinstimmt
Geht bestimmt auch auf 100 anderen Wegen, ich bin damit aber immer sehr gut gefahren...
@f_mayer schrieb:Hintergrund ist, dass ich Sorge habe, dass für den Abschluss noch etwas nachgeschoben wird und ich in Eile vergesse, die Rückstellung im Steuerprogramm zu aktualisieren.
Die Verbindung wird durchgeführt, wenn der Abschluss fertig ist, wenn man am Abschluss noch was buchen muss dann darf man natürlich nicht vergessen die Programmverbindung zu aktualisieren.
Biespiel für Gewerbesteuer:
1) Aus Rewe Programmverbindung in die Gewerbesteuer. 2) Aus der Gewerbesteuer Programmverbindung "Werte nach Bilanz übergeben" und in Rewe dann wieder unter Steuern 3) die "Steuerbuchungen übernehmen".
Hier sind doch Vorauszahlungen berücksichtigt?!
Wenn alles richtig eingestellt ist braucht es keine manuelle Buchungen, das ist ja grad das schöne an Datev.
Wenn sich noch was ändert, müssen die Daten natürlich nochmals in KSt übergeben werden ( Achtung hier dürfen die Vorläufe nicht festgeschrieben sein, sonst kann Datev die entpsrechenden Buchungen nicht löschen) und von dort wieder zurück.
Zur Verprobung ob es stimmt gibt es diverse Möglichkeiten. Ich selbst mache das in Excel in dem ich das Ergebnis exakt genauso haben sollte wie in KSt/ Gewst. Dann habe ich noch zusätzlich in Excel ein Verprobung eingebaut , so dass ich nachdem den endgütligen Abschluss wieder zurückrechnen lasse um auf den Ausgangswert HR -Ergebnis vor Steuer und Tantieme zu kommen. Hatte mich mal ein Mandant drauf gebracht.
Oh, ich sehe das Problem. Ich mache in Excel eine Gewinnverprobung und da berechne ich auch gleich die Steuern und buche diese auch gleich. Dann erst übergebe ich an das Steuerprogramm, wenn alles passt solle bei Nachzahlung 0 oder nicht mehr als 1 Euro stehen, sonst gehe ich auf Fehlersuche. Es erfolgt keine Datenübergabe vom Steuerprogramm an Rechnungswesen.
Ist mein Vorgehen fehleranfällig?
Ich würde sagen, dass man dabei eher Fehler machen kann, als bei Datev Programmverbindungen.
Einfach mal ausprobieren:
1) Aus Rewe Programmverbindung in die Gewerbesteuer. 2) Aus der Gewerbesteuer Programmverbindung "Werte nach Bilanz übergeben" und in Rewe dann wieder unter Steuern 3) die "Steuerbuchungen übernehmen".
Sind doch nur 3 Klicks.
Ich persönlich finde es auch schwierig, im Steuerprogramm eine Steuernachzahlung von Null auszuweisen. Das entspricht ja dann nicht der tatsächlichen Nachzahlung/Erstattung. Bekommt der Mandant keine Steuerberechnung mit der Steuererklärung? Bescheidabgleich ist dann auch für den A... .
Wieso Steuern mit Excel ermitteln und manuell buchen, wenn Datev das wunderbar automatisch hinbekommt?
Ich glaube ich fing damit an, um bei Änderungen den Abschluss schneller aktualisieren zu können. Mittlerweile habe ich auch das Gefühl, dass ich durch diese Methode ein besseres Gefühl für den Abschluss kriege. Schließlich macht DATEV ja auch nur alles richtig, wenn man auch alles richtig gebucht hat.
Richtiges buchen ist ja auch ohne Programmverbindung notwendig. Excel macht auch nur alles richtig, wenn man es richtig einträgt ^^
Programmverbindung nutzen, mit Excel kontrollieren und für sich einschätzen was einfacher ist.
Einfacher als die Automatik der Datev kann es nicht sein.
Nur um eines klarzustellen, ich übergebe durchaus aus der Buchhaltung an die Steuerprogramme, manuelle Eintragungen meide ich wie die Pest. Wenn was ich gebucht habe zu dem passt was das Steuerprogramm daraus macht bin ich erstmal glücklich, wenn nicht mache ich mich auf die Suche wo ich und Programm unterschiedlicher Meinung sind.