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Erste Einkommensteuererklärung

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letzte Antwort am 24.01.2024 16:22:13 von Neu_hier
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Paula15
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Hallo zusammen,

 

eine allgemeine Frage: Der Mandant hat noch nie eine ESt-Erklärung abgegeben. Unter Berücksichtigung aller Punkte, bei welchem Jahr könnte man jetzt anfangen die erste Steuererklärung abzugeben? 

Und welches Jahr könnte er als erstes abgeben, wenn er es selbst macht ? 

 

Vielen Dank. 

wwinkelhausen
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Antrags- oder Pflichtveranlagung?

Dinosaurier
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MikeWHerbs
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Hoffentlich Pflicht😎

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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guenther
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siehe §§ 169 ff. AO

mfg Thomas Günther
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metalposaunist
Unerreicht
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Na ein bisschen Service kann man ja schon leisten 😜§ 169 AO - Einzelnorm

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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MikeWHerbs
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Angeber😎

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
Hauke_Hamann
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Na Leute, ist ne StR-Frage und eigentlich (wie immer) vielschichtiger, als @Paula15 glaubt.

 

Die Frage lässt vermuten, dass aus Altjahren ggf. noch Verluste bestehen könnten durch Ausbildungskosten.

In diesem Fall ist es mit §169 AO nicht getan.

Also nicht nur 4 Jahre sondern ggf. 7 Jahre.

Vgl. BFH Urteil vom 13.01.2015 - IX R 22/14.

 

Muss @Paula15 bitte selbst prüfen, was da einschlägig ist.

Viele Grüße von der Küste
Hauke Hamann
petermäurer
Fortgeschrittener
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Danke! Man lernt eben täglich dazu.

Policing of speech is a key pillar of any tyranny.
Hauke_Hamann
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Ist jetzt nicht soo super häufig, hatten wir aber gerade erst wieder einmal letzte Woche genau diese Diskussion.

Viele Grüße von der Küste
Hauke Hamann
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jejo
Aufsteiger
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@Hauke_Hamann  schrieb:

Die Frage lässt vermuten, dass aus Altjahren ggf. noch Verluste bestehen könnten durch Ausbildungskosten.

In diesem Fall ist es mit §169 AO nicht getan.

Also nicht nur 4 Jahre sondern ggf. 7 Jahre.

Vgl. BFH Urteil vom 13.01.2015 - IX R 22/14.

 

Ist jetzt nicht soo super häufig, hatten wir aber gerade erst wieder einmal letzte Woche genau diese Diskussion.

 

Wie haben Sie @Hauke_Hamann das dann PRAKTISCH gelöst?

 

Ich habe in einem solchen Fall die Anträge auf Verlustfeststellung "zweckmäßigerweise" im Rahmen von Einkommensteuererklärungen gestellt, wohl wissend dass diese bereits verjährt waren.

 

Vom Finanzamt kamen seinerzeit nicht nur die gewünschten Verlustfeststellungsbescheide, sondern die Einkommensteuerbescheide (auch aus den festsetzungsverjährten Jahren) gleich noch mit dazu ...

 

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Hauke_Hamann
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Genau so.

Viele Grüße von der Küste
Hauke Hamann
Paula15
Beginner
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Vielen Dank für die Antworten. 

 

Es bestehen tatsächlich noch Verluste aus Altjahren (Ausbildungskosten).

 

Macht es dann für den Mandanten keinen Unterschied ob wir das machen oder er selbst, es bleibt bei den 7 Jahren ? 

 

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Hauke_Hamann
Fortgeschrittener
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Das ist m.E. egal.

Viele Grüße von der Küste
Hauke Hamann
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Neu_hier
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Ganz allgemein. Man könnte ab 1984 (oder 1972) ein Erklärung abgeben und wenn er es selbst macht ab 1985 (oder 2014). Könnte man/könnte er.

Danke
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letzte Antwort am 24.01.2024 16:22:13 von Neu_hier
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