Hallo zusammen,
eine allgemeine Frage: Der Mandant hat noch nie eine ESt-Erklärung abgegeben. Unter Berücksichtigung aller Punkte, bei welchem Jahr könnte man jetzt anfangen die erste Steuererklärung abzugeben?
Und welches Jahr könnte er als erstes abgeben, wenn er es selbst macht ?
Vielen Dank.
Antrags- oder Pflichtveranlagung?
Hoffentlich Pflicht😎
Gruss Mike
siehe §§ 169 ff. AO
Na ein bisschen Service kann man ja schon leisten 😜: § 169 AO - Einzelnorm
Angeber😎
Na Leute, ist ne StR-Frage und eigentlich (wie immer) vielschichtiger, als @Paula15 glaubt.
Die Frage lässt vermuten, dass aus Altjahren ggf. noch Verluste bestehen könnten durch Ausbildungskosten.
In diesem Fall ist es mit §169 AO nicht getan.
Also nicht nur 4 Jahre sondern ggf. 7 Jahre.
Vgl. BFH Urteil vom 13.01.2015 - IX R 22/14.
Muss @Paula15 bitte selbst prüfen, was da einschlägig ist.
Danke! Man lernt eben täglich dazu.
Ist jetzt nicht soo super häufig, hatten wir aber gerade erst wieder einmal letzte Woche genau diese Diskussion.
@Hauke_Hamann schrieb:Die Frage lässt vermuten, dass aus Altjahren ggf. noch Verluste bestehen könnten durch Ausbildungskosten.
In diesem Fall ist es mit §169 AO nicht getan.
Also nicht nur 4 Jahre sondern ggf. 7 Jahre.
Vgl. BFH Urteil vom 13.01.2015 - IX R 22/14.
Ist jetzt nicht soo super häufig, hatten wir aber gerade erst wieder einmal letzte Woche genau diese Diskussion.
Wie haben Sie @Hauke_Hamann das dann PRAKTISCH gelöst?
Ich habe in einem solchen Fall die Anträge auf Verlustfeststellung "zweckmäßigerweise" im Rahmen von Einkommensteuererklärungen gestellt, wohl wissend dass diese bereits verjährt waren.
Vom Finanzamt kamen seinerzeit nicht nur die gewünschten Verlustfeststellungsbescheide, sondern die Einkommensteuerbescheide (auch aus den festsetzungsverjährten Jahren) gleich noch mit dazu ...
Genau so.
Vielen Dank für die Antworten.
Es bestehen tatsächlich noch Verluste aus Altjahren (Ausbildungskosten).
Macht es dann für den Mandanten keinen Unterschied ob wir das machen oder er selbst, es bleibt bei den 7 Jahren ?
Das ist m.E. egal.
Ganz allgemein. Man könnte ab 1984 (oder 1972) ein Erklärung abgeben und wenn er es selbst macht ab 1985 (oder 2014). Könnte man/könnte er.