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Erfassung Digitale Belege (welch ein Unsinn)

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letzte Antwort am 09.02.2021 22:25:28 von theo
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 1 von 28
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Hallo DATEV,

 

zu dem neuen Modul "Sonstige Nachrichten" wurde ja schon einiges gesagt.

Dennoch möchte ich hier auch noch einmal mein Kommentare/Anmerkungen dazu abgeben.

 

1. Es wurde bereits angemerkt, dass es schlichtweg falsch ist, dass eine sonstige Nachricht nur über das Kontextmenü für "Elektronische Übermittlung" erstellt werden kann.

 

2. Aber noch fataler ist, dass man wohl zwingend eine Steuererklärung auswählen muss, um überhaupt eine Übermittlung zu starten.

 

Was macht man aber, wenn man eine sonstige Nachricht eben nicht für eine Steuererklärung übermitteln will?

 

3. Geradezu DATEV-typisch grotesk gestaltet es sich, wenn man für einen Mandanten eine Übermittlung machen möchte, aber es überhaupt keine Steuererklärung gibt.

 

Die DATEV möge mir einmal bitte erklären, wie ich für diesen Mandanten eine Mitteilung erstelle? Oder was ist z. B., wenn es sich um eine Verschmelzung handelt, da kann ich immer nur auf die alten Daten zugreifen.

 

Brain wäre hier echt gefragt gewesen.

 

4. Aber geradezu hanebüchen und grotesk gestaltet es sich, wenn ich z. B. den Firmennamen berichtigen möchte. Die DATEV hat in ihrer unergründlichen Weisheit nämlich Leerzeichen nach einem Text nicht zugelassen. So muss man immer erst einen echten (?) Text erfassen, damit man nachträglich ein Leerzeichen dazwischen quetschen kann.

 

Man möchte Fragen, welcher infantiler Programmierer hier wieder zugange war?

Vielleicht sollte die DATEV endlich einmal zur Kenntnis nehmen, dass Leerzeichen

 

a) echter Text ist und

b) das es auch im Web die Möglichkeit gibt einen Text zu "Trimmen", sprich die Leerzeichen vor u. nach einem Text zu löschen.

 

Das die DATEV-Entwickler das in KAREWE nicht begriffen haben, damit hat man sich ja abgefunden (vielleicht sollten die Verantwortlichen noch einmal einen BASIC 2.0 Grundkurs belegen). Dass aber die Fehler in der neuen Technologie (für DATEV müsste das verboten werden) auch wieder gemacht werden, ist unsagbar.

 

Und Eure Web-Designer sollen auf die Menschheit losgelassen werden?

Wer testet das eigentlich alles?

Nimmt Ihr dafür eine Kindergartengruppe oder was?

 


Gruß Achilleus

 

 

 

theo
Meister
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Nachricht 2 von 28
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Dass man für die Sonstige Nachricht zwingend eine Steuernummer braucht, ist übrigens eine Idee der Finanzverwaltung. Ich denke ja, als eindeutige Identifizierung reicht eine Id-Nr. oder ganz einfach mein Elster-Zertifikat. 

in dubio pro theo
Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 28
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Hallo @theo,

 

gegen die Vorgaben der Finanzverwaltung habe ich erst einmal per se nichts. Wobei sich die Frage stellt, wieso bei Privatleuten die Steuernummer Pflicht ist, wo es die SteuerID seit dem 01.07.2007 gibt und lt. § 139a (1) AO zur Kommunikation dient und die Steuernummer letztendlich ja ersetzen sollte.

 

Nein, mir geht es darum, dass ich immer erst zwingend einen Mandanten aus der elektronischen Übermittlung auswählen muss, obwohl ich für diese elektronische Übermittlung gar keine Nachricht versenden möchte bzw. es vielleicht für diesen Mandanten keine elektronische Übermittlung gibt.

 

Es stellt sich zudem die Frage, warum die "sonstige Nachricht" nicht unter elektronische Kommunikation verortet ist. Eine einfache Auswahl des Mandanten in der Arbeitsplatzübersicht und ein Klick auf elektronische Kommunikation und schon wird eine Nachricht mit den aktuellen Stammdaten generiert. Es soll ja den Email-Verkehr zertifiziert über die Elster-Schnittstelle ersetzen.

 

Auch ist der Protokolldruck derart infantil (Screenshot), dass man sich dafür schämen tut und in am liebsten verstecken möchte.

 

Und warum kann ich nicht einfach die Stammdaten ändern, wenn diese richtig sind? Und dann auch noch der Fehler in dem Firmennamen mit den Leerzeichen!

 

Man fragt sich, ob das irgendwelche Umschüler (wobei die das vermutlich besser gelöst hätten) programmiert haben. Auf jeden Fall hat das von denen keiner getestet.

 

Das die NACHTIGAL eine Anlagenbeschränkung von 6 MB hat, ist auch grotesk, aber von der Finanzverwaltung verschuldet. Die Konsequenz ist, dass ich am Ende doch wieder eine normale Email erstelle, was auch super klappt.

 

Gruß Achilleus

olafbietz
Meister
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Nachricht 4 von 28
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Hallo DATEV,

 

zu dem neuen Modul "Sonstige Nachrichten" wurde ja schon einiges gesagt.

Dennoch möchte ich hier auch noch einmal mein Kommentare/Anmerkungen dazu abgeben.

 

1. Es wurde bereits angemerkt, dass es schlichtweg falsch ist, dass eine sonstige Nachricht nur über das Kontextmenü für "Elektronische Übermittlung" erstellt werden kann.

 

2. Aber noch fataler ist, dass man wohl zwingend eine Steuererklärung auswählen muss, um überhaupt eine Übermittlung zu starten.

 

Was macht man aber, wenn man eine sonstige Nachricht eben nicht für eine Steuererklärung übermitteln will?

 

3. Geradezu DATEV-typisch grotesk gestaltet es sich, wenn man für einen Mandanten eine Übermittlung machen möchte, aber es überhaupt keine Steuererklärung gibt.

 

Die DATEV möge mir einmal bitte erklären, wie ich für diesen Mandanten eine Mitteilung erstelle? Oder was ist z. B., wenn es sich um eine Verschmelzung handelt, da kann ich immer nur auf die alten Daten zugreifen.

 

Ich hatte auch schon mehrfach das Problem, dass ich keine Belegnachreichung oder sonstige Nachricht an das Finanzamt schicken konnte, weil ich keinen richtigen Fachbereich auswählen kann. Es ist gut, dass man den Fachbereich auswählen kann. Es ist falsch, dass ich ihn auswählen muss.

 

Wie schicke ich über diesen ansich guten Dienst Belege für eine UStVA nach? Ich muss wieder das Fax bemühen oder drucken. Interessanterweise sagt das Finanzamt, dass das über das kostenlose Elster funktioniert (wie Fragebögen zur steuerlichen Erfassung). Es funktioniert aber nicht über das kostenpflichtige DATEV. Das ist schlimm und behindert uns in der täglichen Arbeit und muss dringend behoben werden. Digitalisierung geht anders.

 

@Gelöschter Nutzer Ich schätze Sie sehr für Ihr Fachwissen und Programmierkenntnisse, die Sie hier schon unter Beweis gestellt haben. Auch Ihre Kritik ist in der Sache ist wie so oft berechtigt. Ich verstehe auch Ihr Unverständnis und zum Teil Wut. Trotzdem kann ich Ihrem Beitrag keinen Kudo anhängen, weil ich die Ausdrucksweise zu heftig finde. Die Programmierer und Entwickler, die Sie angehen, sind Leute, die das umsetzen, was ihnen von oben gesagt wird. Ein Sprichwort sagt: "Der Fisch stickt vom Kopf". Dort muss die Kritik angebracht werden. 

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 5 von 28
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@olafbietz  schrieb:

@Gelöschter Nutzer  schrieb:
[...]

 

[...]

 

@Gelöschter Nutzer Ich schätze Sie sehr für Ihr Fachwissen und Programmierkenntnisse, die Sie hier schon unter Beweis gestellt haben. Auch Ihre Kritik ist in der Sache ist wie so oft berechtigt. Ich verstehe auch Ihr Unverständnis und zum Teil Wut. Trotzdem kann ich Ihrem Beitrag keinen Kudo anhängen, weil ich die Ausdrucksweise zu heftig finde. Die Programmierer und Entwickler, die Sie angehen, sind Leute, die das umsetzen, was ihnen von oben gesagt wird. Ein Sprichwort sagt: "Der Fisch stickt vom Kopf". Dort muss die Kritik angebracht werden. 

Es ist aber Aufgabe der Produkt-Owner und der Software-Entwicklung, darauf hinzuweisen, dass die aktuelle Version ungenügend ist.

 

Die Vorgabe ist, ein Tool zu entwickeln, das man eine "sonstige Nachricht" an das Finanzamt übermitteln kann. Dabei werden Konzepte entworfen, wie das am einfachsten und sichersten geht. Hierzu gehört es auch Zielvorgaben zu definieren. Dazu gibt es komplexe Software-Pflichthefte. Wenn bei der Entwicklung gemerkt wird, dass die Zielvorgabe nicht sinnvoll eingehalten werden kann, hat es eine Revision zu geben.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ausdrücklich gesagt wurde, dass die Entwicklungsabteilung nur so und nicht anders das Ziel erreichen soll. Vielmehr wird es hier auch "kreative" Einflussmöglichkeiten geben. Und wenn es diese kreativen Möglichkeiten gibt, warum ist die Entwicklungsabteilung nicht von alleine darauf gekommen? Ist es ihnen schlichtweg egal gewesen?

 

Also entweder liegt ein Komplettversagen vor oder die Entwicklungsabteilung entwickelt infantile Programme.

 

Wo bleibt den die Stellungnahme der Produkt-Owner? Es soll doch Transparenz geben. Warum wird hier nicht Stellung bezogen, warum es nur so geht und nicht anders. Und wurden die Pilotanwender (falls es welche gab) mit einbezogen und gab es hierzu Anmerkungen.

 


Gruß Achilleus

olafbietz
Meister
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Nachricht 6 von 28
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Wie gesagt: Ich gebe Ihnen in der Sache Recht. Und wir dürfen uns sehr wohl über das Endergebnis als nicht praxistauglich beschweren. 

 

Ich persönlich kann aber über die internen Abläufe nur spekulieren. Ich weiß nicht, wie viel Einfluss der Entwickler letztlich hat. Hat er gar keine Möglichkeiten Fehlentwicklungen abzubiegen, wäre das ein unhaltbarer Zustand in der Organisation. Hat er die Möglichkeit und tut es nicht, ist das Verhalten, die Fähigkeit oder der Praxis-Blindheit des Entwicklers nicht haltbar. Aber ich als Außenstehender weiß nicht voran es hängt. Es ist mir auch egal, wie die DATEV das Problem löst, solange sie es tut. Und genau da ist der Hase im Pfeffer. Oder wiederum: Der Fisch stinkt vom Kopf.

olafbietz
Meister
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Nachricht 7 von 28
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Wo bleibt den die Stellungnahme der Produkt-Owner? Es soll doch Transparenz geben. Warum wird hier nicht Stellung bezogen, warum es nur so geht und nicht anders. Und wurden die Pilotanwender (falls es welche gab) mit einbezogen und gab es hierzu Anmerkungen.

 


Gruß Achilleus


 

Das sind die richtigen Fragen. Und zwar an die richtige Stelle. 

Wir sollten den Verantwortlichen etwas Zeit geben. Aber eine Antwort erwarte ich schon auch.

jjunker
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Ich habe mich damit noch nicht im Detail beschäftigt, da muss ich glatt mal die junge Kollegin fragen, aber wenn zwei Kollegen die ich wegen Ihrer Kompetenz schätzen gelernt habe die Kritikpunkte hier klein klein aufbrechen dann habe ich schon wieder keine Lust mehr.

 

--> DATEV wen zieht ihr euch bitte als Testgruppe heran?

Schonmal darüber nachgedacht, dass es billiger sein könnte Profitester aus dem Anwenderkreis zu bezahlen und dafür dann aber klare Kante/Prozessbrüche mitgeteilt zu bekommen? 

 

So macht es den Eindruck, dass Freiwillige (DANKE AN DIESER STELLE AN ALLE DIE SICH HIER ANGAGIEREN!!) befragt werden die noch nie Software getestet haben.

 

--> Ein echter Test kann nur durch im Anwendungsfall sehr versierte Personen erfolgen. Diese müssen dann auch noch in Prozessen denken können. Stichwort Workflow. 

 

Wir können also jetzt in 7 von 10 Fällen mit der Finanzverwaltung kommunizieren. --> Target wären 98/100.

 

auch ich kann mich @Gelöschter Nutzer @olafbietz nur anschließen. Bitte ein umfassendes Warum wieso weshalb. Ich mag nicht dumm bleiben.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
Community Manager
Dirk_Jendritzki
Community Manager
Community Manager
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Nachricht 9 von 28
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

[...] Wo bleibt den die Stellungnahme der Produkt-Owner? Es soll doch Transparenz geben. Warum wird hier nicht Stellung bezogen, warum es nur so geht und nicht anders. [...]

Meine Kollegen melden sich demnächst hierzu und bitte, ein wertschätzender Umgangston macht vieles einfacher 😉


 

Viele Grüße Dirk Jendritzki
Head of DATEV-Community | DATEV eG
Gelöschter Nutzer
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Hallo Hr. @Dirk_Jendritzki,

 

der Umgangston bewegt sich linear mit der Softwareentwicklung.

 

Will sagen, je besser die Software, desto besser die Stimmung.

Wer seine Hausaufgaben macht, braucht vor der Schelte keine Angst zu haben. 😎


Gruß Achilleus

einmalnoch
Experte
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Schmunzelnd verlinke ich diesen Thread

 

https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/Digitale-Kommunikation-mit-Finanzverwaltung/m-p/190086#M6384 

 

weil es grad so schön zusammen passt. Andere Konstellation, aber die Grundursache passt.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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mosachse
Fachmann
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Die Fragen hatten wir doch schon einmal hier.

Natürlich freundlich formuliert von mir.  

 

Leider hat @Jennifer_Hecht nicht mehr geantwortet

olafbietz
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Sorry @mosachse, hatte nicht gesehen, dass Sie das exakt gleiche Thema im Dezember schon mal durchgekaut hatten. 

 

Aber so kommt es wenigstens noch mal hoch, denn es ist ja noch nicht gelöst.

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mosachse
Fachmann
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überhaupt kein Problem Herr @olafbietz 

Ich verstehe es eben auch nicht. Wir haben uns einen digitalen Kanal zur Kommunikation mit der FinVerw. gewünscht etwa zur Übermittlung von Belegen, Beantwortung von Schreiben, Übersendung SEPA, etc.

 

Warum man das nicht einfach über den Arbeitsplatz öffnen und dann unter Angabe der Steuer-Nr. / Identifikationsnummer Nachrichten senden kann, sondern an einzelne Steuerprogramme gebunden ist: Ich verstehe es nicht. Es geht übrigens auch nicht jedes Steuerprogramm z.B. Kapitalertragssteuer geht nicht.

Muss doch eine Vorgabe der FinVerw. sein eigentlich. 

 

Wäre inkonsequent und umständlich wenn DATEV das so programmiert hätte...

 

Bitte aufklären @Jennifer_Hecht  

Gelöschter Nutzer
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Es wäre unlogisch, wenn der Bezug der sonstigen Nachricht auf eine Steuererklärung von der Finanzverwaltung vorgegeben wurde. Ich habe mir die Belegnachreichung und die sonstige Nachricht über meinen Elster Account angeschaut. Da musste ich bei der sonstigen Nachricht keine Steuererklärung angeben, auf die sich die sonstige Nachricht bezieht. 

Gelöschter Nutzer
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DATEV wollte es einfach machen und hat dabei einen Rohrkrepierer produziert, weil nicht nachgedacht.

Leider wie so oft.


Gruß Achilleus

Gelöschter Nutzer
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Und eine Anmerkung noch:

 

Sollte sich tatsächlich einmal ein Produkt-Owner hier Stellung beziehen, dann möge er bitte auch gleich erklären, warum z. B. aus der UStVA nicht gleich eine Belegnachreichung öffnen kann. Letztendlich muss ich in der UStVA auch den Haken setzen, dass Belege nachgereicht werden. Da kann es doch nicht so schwer bzw. zuviel verlangt sein, hier auch gleich ein Button für die Belegnachreichung zu integrieren.

 


Gruß Achilleus

DATEV-Mitarbeiter
Simone_Klinner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

der Fehler mit dem fehlenden Leerzeichen im Namen des Empfangsbevollmächtigen wurde uns mehrfach gemeldet. Dieser wird mit dem 14.1 Service Release Mitte Februar behoben.

 

Sonstige Nachricht ohne Bezug zum Steuerprogramm:

Ziel war es, die Sonstige Nachricht zur Unterstützung unter anderem bei Corona in kurzer Zeit in den Markt zu bringen. Daher haben wir uns an der Belegnachreichung orientiert und können aktuell nur Daten aus dem Steuerprogramm einlesen. Die Anforderung die Sonstige Nachrichtig vom Steuerprogramm zu lösen, haben wir aufgenommen. Diese wird mit anderen Anforderungen gegengewichtet.

 

Aktuell konzentrieren wir uns auf die Realisierung des Freigabeprozess/arbeitsteiliger Prozess für „DATEV Belegnachreichung“ und „DATEV Sonstige Nachricht an Finanzamt“ (voraussichtliche Freigabe DATEV Programme 15.0) und auf die neue Online-Anwendung zur elektronischen Übermittlung der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung an die Finanzverwaltung (voraussichtliche Freigabe Ende 1. HJ 2021).

 

Wir werden das Thema in einer weiteren Ausbaustufe neu bewerten.

 

Zu den Produkttests:

Unsere Produkte durchlaufen sowohl interne Tests, als auch mehrwöchige Pilot- und Stabilisierungsphasen mit engagierten Anwendern. Nichts desto trotz können Fehler durchrutschen. Wir versuchen diese zeitnah zu beheben, im Falle des Leerzeichens im Namen siehe oben.

 

Wir bieten Ihnen gerne an uns bei der Weiterentwicklung zu unterstützen und bei der nächsten Pilotphase teilzunehmen. Weitere Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier.

 

Zur Datenart Belegnachreichung bei der UStVA:

Wir haben die Aussage der Finanzverwaltung (auch nach erneuter Nachfrage im Januar 2021) erhalten, dass für die Voranmeldungen keine Belegnachreichung geplant ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jochen Graeber (Product Owner) und Simone Klinner

DATEV eG

Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau @Simone_Klinner,

 

vielen Dank für die Information.

 

Ich kann dann aber nur ein Komplettversagen der gesamten Entwicklungsabteilung und Aufgabensteller konstatieren.

 

1. Das so ein eklatanter Erfassungsfehler überhaupt durch die Entwicklungsabteilung und dann auch noch durch die Endabnahme gegangen ist, ist einfach unglaublich. Es muss doch bei Tests aufgefallen sein.

 

2. Das die Aufgabenstellung völlig realitätsfern gestaltet wurde. Im Pflichtenheft ist schlichtweg nicht die Abbildung der gängigen Arbeitsweise aufgenommen worden.

 

Auch muss ich der Programmierabteilung einen schwerwiegenden Fehler vorwerfen, da diese nicht die mängelbehaftete Aufgabenstellung genügend reflektierte.

 

Insgesamt ist es eine echte Enttäuschung, wie so eine Produktentwicklung überhaupt veröffentlicht werden konnte. Sämtliche Beteiligte haben sich nicht genügend mit dem Workflow und mit den bereits vorhandenen Programmaufbau auseinandergesetzt (Stichwort: Verortung digitale Kommunikation). Ja kennt denn die Programmierabteilung die eigenen Programme nicht?

 

Das bestätigt mir nur wieder, dass die DATEV selbst nicht die eigenen Programme nutzt.

 

Und Ihrer Aussage kann ich auch nur entnehmen, dass die gesamten DATEV-Anwender mit dieser halbfertigen Lösung leben müssen, da die DATEV ja schon bei der nächsten Baustelle ist.

 

Man kann sich nur wundern über das Qualitätsverständnis der DATEV.

 


Gruß Achilleus

Gelöschter Nutzer
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Hallo Frau @Simone_Klinner,

Ich kann dann aber nur ein Komplettversagen der gesamten Entwicklungsabteilung und Aufgabensteller konstatieren.

 

 


Ach Achilleus,

Ihre oft durchaus berechtige Kritik bringt uns keinen Deut weiter, weil Sie es leider nicht schaffen, Ihren Ärger im Zaum zu halten. Sehr Schade. Hängen Sie sich doch mal einen Smiley an den Monitor oder die Tastatur als Erinnerung daran, dass Sie auf solche Attacken verzichten wollten 😉

bfit
Meister
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Nachricht 21 von 28
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Hallo Herr Graeber, hallo Frau Klinner,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Sie ist leider nicht gerade motivierend.

 

Sie schreiben:

 


Sonstige Nachricht ohne Bezug zum Steuerprogramm:

Ziel war es, die Sonstige Nachricht zur Unterstützung unter anderem bei Corona in kurzer Zeit in den Markt zu bringen. Daher haben wir uns an der Belegnachreichung orientiert und können aktuell nur Daten aus dem Steuerprogramm einlesen. Die Anforderung die Sonstige Nachrichtig vom Steuerprogramm zu lösen, haben wir aufgenommen. Diese wird mit anderen Anforderungen gegengewichtet.

 

Aktuell konzentrieren wir uns auf die Realisierung des Freigabeprozess/arbeitsteiliger Prozess für „DATEV Belegnachreichung“ und „DATEV Sonstige Nachricht an Finanzamt“ (voraussichtliche Freigabe DATEV Programme 15.0) und auf die neue Online-Anwendung zur elektronischen Übermittlung der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung an die Finanzverwaltung (voraussichtliche Freigabe Ende 1. HJ 2021).

 

Wir werden das Thema in einer weiteren Ausbaustufe neu bewerten.

 

Der letzte Satz hört sich zunächst einmal so an, als ob diese Anforderung frühestens in ein paar Jahren umgesetzt wird, da sie auf einer Liste mit vielen Punkten steht, von der immer mal ein paar umgesetzt werden - je nach Dringlichkeit und Aufwand.

 

Ich möchte Ihnen hier noch einmal meine Sicht der Dinge darstellen, insbesondere, warum dieser Aspekt so enorm wichtig für mich ist.:

 

Ich benötige einen sicheren Kanal zur schriftlichen Kommunikation mit der Finanzverwaltung.

Die Post möchte ich nur noch im absoluten Notfall (z. B. bei Ausfall des Internets) bemühen.

Die Möglichkeit ein Fax zu schicken gibt es nicht mehr, da dies seit VoIP kein sicherer Weg der Kommunikation mehr ist.

Die Finanzverwaltung nimmt keine verschlüsselten Mails an.

 

Aus diesem Grund habe ich mich sehr gefreut, als es im November hieß, man könne jetzt auch Sonstige Nachrichten an das Finanzamt verschicken. Kurze Zeit später war die Freude nicht mehr so groß, als ich festgestellt habe, dass ich hierbei weitreichenden Beschränkungen unterliege und den Inhalt der Felder nicht so einfach ändern kann.

 

Ich habe letzte oder vorletzte Woche vor der Aufgabe gestanden, dem Finanzamt einen Fragebogen zur Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen. Nachdem ich diesen nicht per Post schicken wollte, habe ich ihn als Sonstige Nachricht zur Umsatzsteuer-Erklärung geschickt. Er ist beim Finanzamt an die richtige Stelle gelangt und ist bearbeitet worden! Das Finanzamt ist hier offensichtlich flexibler als die DATEV.

 

Noch ein kurzer Nachsatz: Ich finde es nicht schlimm, dass in die Sonstige Nachricht lediglich Daten aus den Steuerprogrammen eingelesen werden können. Schlimm in diesem Zusammenhang ist, dass ich die eingelesenen Daten nicht abändern und ggf. mit einer Nichtangabe (Leerfeld) überschreiben kann.

 

Ich hoffe, dass Sie diese Anforderung noch einmal neu priorisieren und möglichst schnell umsetzen, da ich sonst nur die Möglichkeit habe, mich weitergehend mit Elster und anderer Software zu beschäftigen, was nicht gerade zu meiner Zufriedenheit mit DATEV beiträgt. Als ich mich vor 11 Jahren dafür entschieden habe, auch in meiner Selbständigkeit mit DATEV-Programmen zu arbeiten, war ein wesentlicher Grund, dass ich wusste, wenn ich DATEV-Programme nutze, habe ich alles, was ich für meine Berufstätigkeit benötige. Dieses ist leider schon länger nicht mehr der Fall. Man wird immer wieder auf irgendwelche Zusatzprogramme auf dem Marktplatz verwiesen.

 

Viele Grüße aus dem verschneiten Norden,

bfit

 

 

 

Gelöschter Nutzer
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Wie ich bereits sagte, es ist eine Lösung geschaffen worden, die einfach nicht praxistauglich ist und alles nur komplizierter macht.

 

Erst muss man in die elektronische Übermittlung, dann eine Steuererklärung herauspicken, die vielleicht völlig veraltete Stammdaten enthält. Und wenn man einen neuen Mandanten hat, dann ist die "sonstige Nachricht" überhaupt nicht nutzbar.

 

Das bezeichne ich als Komplettversagen, dass das keinem aufgefallen ist.

 

Und mit Sicherheit wurde das von den Pilotanwendern auch bekrittelt. Hier ist doch auch der Mangel sofort sichtbar geworden.

 

Bereits im Dezember 2020 wurde darauf hingewiesen und es hat sich nichts getan. Und das wird jetzt auch so nächsten Jahre bleiben.

 

Also doch wieder zurück zur Email oder wie?


Gruß Achilleus

 

seprof
Fachmann
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Der Freigabeprozess ist aus meiner Sicht sehr wichtig, damit auch digital dokumentiert werden kann, dass der Berufsträger den Vorgang überwacht hat ohne selbst die Vorbereitungen treffen zu müssen. Analog zu Herabsetzungsanträgen und Einsprüchen. Klar für eine 4 Personen Kanzlei zwar nicht, für uns schon.

 

In Verbindung mit einer Kapitalertragsteueranmeldung habe ich den Gesellschfterbeschluss über die KSt reingereicht. Ist angekommen.

 

Ist halt zur Zeit Version 1.0. Immerhin besser als nichts. 

 

@Simone_Klinner 

Vielen Dank für die Stellungnahme. Verständlich, dass der Anmeldebogen oberste Priorität hat, da bin ich ganz bei Ihnen. 

 

 

 

 

Gelöschter Nutzer
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Hallo Hr. @seprof,

 

es geht hier nicht um die Prioritäten. Wenn DATEV von vornherein eine vernünftige Aufgabenstellung gehabt hätte, dann müsste man nicht mehrmals am selben Modul arbeiten.

 

5 Minuten scharfes nachdenken hätten ausgereicht um zu erkennen, dass das alles Murks ist.

 

Leider hat das Qualitätsbewußtsein bei der DATEV in den letzten Jahren immer mehr nachgelassen und der Anwender wird mit halbfertigen Programmen abgespeist. Das ist einfach mehr als ärgerlich. Man mag meinen, man bekrittelt hier Kleinigkeiten. Aber man möge bedenken, wenn MS Outlook nur eine Email erstellen kann, wenn man nur auf Reply klicken kann und der Betreff und die Emailadresse wären nicht mehr änderbar. Und genauso hat DATEV gearbeitet.

 

Es ist einfach eine blamable Lösung und jeder halbwegs engagierte Programmierer hätte so etwas niemals abgeliefert.

 

Und freuen Sie sich nicht zu früh auf Ihre digitale Anmeldebogen. Auch das wird die DATEV vergeigen, sodass niemand damit vernünftig arbeiten kann.


Gruß Achilleus

Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Graeber, hallo Frau Klinger,

Danke für Ihre Erläuterungen.

Ein paar Anmerkungen habe ich dazu:

 

der Fehler mit dem fehlenden Leerzeichen im Namen des Empfangsbevollmächtigen wurde uns mehrfach gemeldet.



Da drängt sich bei mir das "normale" Datev Strichlistenverfahren wieder auf. Warum erwähnen Sie das? Das ist ein Programmierfehler und der muss beseitigt werden  und hat nichts mit Wunschlisten zu tun.

 


Sonstige Nachricht ohne Bezug zum Steuerprogramm:

Ziel war es, die Sonstige Nachricht zur Unterstützung unter anderem bei Corona in kurzer Zeit in den Markt zu bringen. Daher haben wir uns an der Belegnachreichung orientiert und können aktuell nur Daten aus dem Steuerprogramm einlesen. 


Im Elsterportal gibt es mindestens seit 2018 unter dem gleichen Namen "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" die Möglichkeit der Datenübermittlung. Ist die Datev nicht mehr im Kontakt mit der Finanzverwaltung, um zeitgleich Entwicklungen fertigzustellen? Mit Corona hat das ja nun wirklich nichts zu tun. Eher damit, dass Datev im Gegensatz zu den Finanzämtern das Medium Fax "abgeschaltet" hat (nicht nur DATEV Fax) ohne ein alternatives Kommunikationsverfahren anzubieten.

 


Die Anforderung die Sonstige Nachrichtig vom Steuerprogramm zu lösen, haben wir aufgenommen. Diese wird mit anderen Anforderungen gegengewichtet.

Was heißt "gegengewichtet"? Hat die Datev zu wenig ProgrammierInnen und zu viel Vertriebler oder finden Sie diese Anforderung doch nicht so wichtig?

 


Aktuell konzentrieren wir uns .. und ... auf die neue Online-Anwendung zur elektronischen Übermittlung der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung an die Finanzverwaltung (voraussichtliche Freigabe Ende 1. HJ 2021).

 Das ist ein weiteres Beispiel dafür, dass da anscheinend keine Kommunikation stattfindet. Seit Anfang diesen Jahres besteht die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Daten und ich musste diese Woche aus dem Exceltool der Datev die Daten per Copy & Paste in das Elsterformular "rüberschaufeln". Wie kann es passieren, dass so eine Änderung bei der Datev ignoriert wird?

 

Wir bieten Ihnen gerne an uns bei der Weiterentwicklung zu unterstützen und bei der nächsten Pilotphase teilzunehmen. Weitere Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier.


Habe ich schon öfters gemacht und aktuell keine Zeit und Lust mehr. Leider erwartet mich kurzfristig das Realprojekt Umstellung Kanzlei ReWe, das reicht mir. Die Probleme mit Mandanten, die noch inkompatible Programmversionen eingesetzt haben, waren außerdem unerfreulich. 

 

Das soll nicht frustrieren, sondern einem Product Owner die Stimmung bei seinen Kunden nahebringen. Vielleicht entschuldigt man sich mal lieber wegen misslungener Aktionen ohne Ausflüche und macht es zukünftig einfach besser.

 

 

Gelöschter Nutzer
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Wir bieten Ihnen gerne an uns bei der Weiterentwicklung zu unterstützen und bei der nächsten Pilotphase teilzunehmen. Weitere Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier.

 

Da scheint eine völlige Verkennung des Aufwands der Teilnahme an einer solchen Pilotphase vorzuliegen. Der Aufwand einer guten Pilotbeteiligung ist so groß, dass Sie das nicht anbieten können, sondern höchsten bitten  können, daran teilzunehmen. Die lächerliche Vergütung ist keineswegs ein Angebot. Wenn ich die mir in Rechnung gestellten Stundensätze der DatevmitarbeiterInnen sehe und den von der Datev den Piloten angebotenen Stundensatz, brauchen Sie sich über nicht optimale Ergebnisse der Pilotphasen nicht wundern. 

KH_HK
Einsteiger
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@Dirk_JendritzkiSie haben natürlich Recht mit der Wertschätzung. Aber, bitte verstehen Sie auch, dass man unterscheiden muss zwischen einfachen Usabilltiy-Problemen, die einen wirklich ärgern, und beim Arbeiten aufhalten, und dazu führen, dass die Mitarbeiter die Programme gar nicht nutzen, sondern es weiter wie bisher handhaben, und fehlenden Features, die man sich wünschen würde. Es ist verständlich, dass Wünsche nach Features gelegentlich abgelehnt werden, weil es sich um vielfache Wünsche eines einzelnen Herrn handelt, und dass die Umsetzung, wenn es denn aufgegriffen wird, auch mal länger dauern kann. Kleine Themen der Handhabung müssen aber schnell umgesetzt werden, dafür brauche ich auch keine Testphase, wenn das nicht schon in der Pilotphase des Programms erkannt worden ist, dann sollte das umgehend angepasst werden. Man hat als User leider oft den Eindruck, immer wieder vertröstet zu werden auf sehr viel spätere Zeitpunkte. Das ist schade, denn das regelt dann der Markt, und die Konkurrenz macht es besser. Das sollte uns als Genossen, und den Mitarbeitern der Datev als unsere "Auftragnehmer" durchaus zu denken geben. Und wenn wir als User den Eindruck haben, ignoriert zu werden, ist das auch eine Frage der Wertschätzung.

theo
Meister
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@KH_HK  schrieb:

Das ist schade, denn das regelt dann der Markt, und die Konkurrenz macht es besser. 


Der Markt regelt nichts, weil das Monopol ungebrochen ist. Der Datev "Marktplatz" regelt mittlerweile viel, verursacht aber zusätzliche Kosten weil wir auf Fremdlösungen zurückgreifen müssen. Zusätzliche Kosten, zusätzliche Programme, zusätzliche Einarbeitung.


in dubio pro theo
27
letzte Antwort am 09.02.2021 22:25:28 von theo
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