hallo zusammen,
folgenden Beitrag hatte ich in einer Gruppe gelesen:
"Einkommensteuer-Erklärung 2023 - Anlage Kind und Eintragung der ID-Nr.
🔸 Seit dem VZ 2023 muss in der Anlage Kind die inländische ID-Nr. des Kindes angegeben werden.
🔹 Ohne die Angabe der inländischen ID-Nr. des Kindes ist gegenwärtig eine elektronische Übermittlung der Einkommensteuer-Erklärung 2023 nicht möglich.
🔸 In der Praxis hat sich gerade in Trennungsfällen aber herausgestellt, dass die Steuer-ID des Kindes nicht ohne weiteres benannt werden kann.
❓ Die Finanzverwaltung hat zu dieser Thematik beraten. Sie will bis auf weiteres die fehlende ID-Nr. des Kindes nicht beanstanden und die elektronische Erklärungsübermittlung ermöglichen. Dies soll wohl ab Ende Juli 2024 möglich sein.
😉 Auf den Wegfall der bislang verpflichtenden Angabe der ID-Nr. des Kindes hat das BZSt gerade hingewiesen. Programmupdates der Softwareanbieter werden dies sicherlich in Kürze berücksichtigen."
Wann wird die DATEV ein entsprechendes Update fahren?
Viele Grüße
Marcel
@MBlum09 schrieb:
🔸In der Praxis hat sich gerade in Trennungsfällen aber herausgestellt, dass die Steuer-ID des Kindes nicht ohne weiteres benannt werden kann.
Ich frage mich ernsthaft, wo das gesellschaftlich hinführen soll 🤔? Ich finde die Idee gut und alle Daten liegen digital vor. Dann muss man das Verfahren so gestalten, dass wir Kanzleien auf vorhandene, digitale Daten zugreifen können und dürfen oder wir müssen uns gesellschaftlich alle ein bisschen mehr bewegen und besser organisieren? Kann ja nicht so schwierig sein, dass einer von den beiden diese ID kennt oder besorgt?
Manchmal frage ich mich wirklich, wie manche von uns noch einkaufen 🛍 gehen können 😶. Obwohl, das wurde ja auch schon abgeschafft. Man lässt sich ja heute auch Lebensmittels bis vor die Tür bringen - was muss man eigentlich noch alleine machen?
Ich bin unschlüssig, wohin uns das wirklich noch führt. Statt vorwärts zu kommen, beschäftigen wir uns mit uns selbst.
@MBlum09 schrieb:
Wann wird die DATEV ein entsprechendes Update fahren?
Wenn's unter Dach & Fach ist und DATEV eine §§§ Grundlage hat und es in den 4W Zyklus passt.
Naja, da wird ja wahrscheinlich erst einmal wieder die ELSTER-Schnittstelle angepasst werden müssen, damit das kein Mussfeld mehr ist. Vorher wird die DATEV da auch nichts machen können.
@metalposaunist du glaubst gar nicht wie viele Ex-Partner versuchen durch so eine Kleinigkeit dem anderen Steine in den Weg zu legen. Ganz oft sind die Erwachsenen nicht wirklich erwachsen.
@Wuppergirl schrieb:
Ganz oft sind die Erwachsenen nicht wirklich erwachsen.
Und nicht so digital dazu. Tolle Mischung 😅.
Das hat weniger mit digital zu tun, eher mit verletztem Stolz und dem anderen eins reinwürgen wollen.
@Wuppergirl schrieb:
eher mit verletztem Stolz und dem anderen eins reinwürgen wollen.
Deshalb verrät man also dann die ID nicht, die solche Personen in KeePass oder im Apple Passwortmanager gespeichert haben? Ich habe Zweifel. Wäre das denn nicht sogar grobe Täuschung oder sowas Ähnliches, was vor §§§ strafbar ist?
Und der Staat schaut zu und lacht sich kaputt, weil er alle IDs kennt oder kennen sollte 😅.
Und wir fragen uns, wann das Update kommt. Manchmal ist das schon echte Comedy 🤡.
Ich finde, Du hast da sehr wohl Recht. Natürlich sind Scheidungen manchmal derart böse, dass die Angaben zu den Kindern böswillig vorenthalten werden.
Aber das eigentlich Problem ist genau das, was du beschreibst:
Das Finanzamt kennt die Daten und müsste durch entsprechende Regelungen einen Abruf durch Bevollmächtigte ermöglichen. Jetzt wieder Sonderregelungen im Sinne von Änderungen an der ELSTER-Schnittstelle nutzen zu wollen ist typisch deutsche Bürokratie und in meinen Augen nicht zu Ende gedacht.
Von hier aus wird man wohl nichts ändern können, aber die manchmal vorliegende mangelnde Einstellung des Gesetzgebers zu smarten Prozessen macht mich ebenfalls betroffen.
Grüße
Und warum macht die Finanzverwaltung dann nicht einfach ein Feld zum Ankreuzen in der Erklärung, mit dem über das Finanzamt eine Abfrage der Steuer ID erfolgt? Die Rückmeldung erfolgt dann automatisch direkt an das Finanzamt und das Kind bzw. seine Eltern. Zusammen mit der ID eines Elternteils müsste das doch einfach zu programmieren sein. Und wenn die Abfrage nicht klappt, bleibt die Erklärung liegen oder die Veranlagung erfolgt ohne Berücksichtigung der Kinder (da ja eine Angabepflicht besteht).
Wetten, dass sich dann doch jemand bemüht, die ID des Kindes rauszubekommen?
Die Frage, wie man an die SteuerID des Kindes kommt, wurde ja in ESt 2023 Steuer-ID Kinder zwingend? schon ausgiebig abgearbeitet. Aber ja,
@Gelöschter Nutzer schrieb:Und warum macht die Finanzverwaltung dann nicht einfach ein Feld zum Ankreuzen in der Erklärung, mit dem über das Finanzamt eine Abfrage der Steuer ID erfolgt? Die Rückmeldung erfolgt dann automatisch direkt an das Finanzamt und das Kind bzw. seine Eltern.
finde ich auch ein ziemliches Versäumnis. Damit hätte man das Problem von Anfang an aus dem Weg räumen können. Scheitert bloß in der Realität vermutlich wieder daran, dass das BZSt nicht weiß (wissen darf), welches Kind zu welchen Eltern gehört, weil DaTeNsChUtZ und so …
Datenschutz!?! .... also ich wüsste jetzt nicht, dass ich meiner Bank meine IdNr. mitgeteilt habe und trotzdem melden die meine 2,50 Euro freigestellten Zinsen an das Finanzamt ... wie geht das? Woher haben die meine IdNr.?????
Ich meine, ich bin bei meinen Mandanten in der VDB eingetragen und bekommen die IdNr. von einem Kind meiner Mandanten nicht vom FA/BzSt!?!
mfg
@Interceptor schrieb:
wie geht das? Woher haben die meine IdNr.?
Gut, oder 😏? Ich habe auch Post von der GEZ über meine GmbH bekommen. Woher weiß die GEZ das? Auch da klappt der Informationsfluss vorzüglich. Stand bestimmt in irgendwelchen * oder ² Anmerkungen im Kleingedruckten bei der Gewerbeanmeldung. Aber die ID der Kinder müssen Geschiedene dann manuell einem per Telefon mitteilen, wo es dann Übertragungsfehler gibt und man dann immer noch nicht übermitteln kann, weil die Plausibilitätsprüfung fehlschlägt und der Mandant meint: Kann doch gar nicht sein! 😅
@metalposaunist schrieb:Stand bestimmt in irgendwelchen * oder ² Anmerkungen im Kleingedruckten bei der Gewerbeanmeldung.
Noch besser, das wird dann gleich (mit den nötigen Ausnahmen zur Benachrichtigung usw.) in die entsprechenden Meldegesetze geschrieben.
Beim Geld eintreiben funktioniert der Datenaustausch immer 😉
Ich habe heute von 2 Finanzämtern in NRW erfahren, das es unproblematisch wäre, wenn als ID-Nr. des Kindes die ID-Nr. eines Elternteils eingetragen werden könnte.
Dann kann das Finanzamt die korrekte ID-Nr. des Kindes ermitteln und berücksichtigen. Ob korrekte ID-Nr. allerdings an den Steuerpflichtigen rückgemeldet werden darf, ist noch fraglich (Steuergeheimnis).
Gruß
Versuch das mal, dann hast Du bei DATEV eine Fehlermeldung und kannst nicht senden.
mfg
@martin65 schrieb:Ob korrekte ID-Nr. allerdings an den Steuerpflichtigen rückgemeldet werden darf, ist noch fraglich (Steuergeheimnis).
Ich hatte gestern ein Schreiben vom örtlichen Finanzamt (NRW) an einen Kollegen in der Hand, in dem die Steuer-ID für das Kind eines Mandanten mitgeteilt wurde. Und im anderen Thread zu diesem Thema wurde ja auch schon erklärt, dass und wie man die ID beim BZSt erfragen kann (z.B. bei Scheidungen, wenn die andere Seite die Unterlagen nicht rausrückt).
Und wer mit Steuergeheimnis argumentiert, muss doch arg planlos unterwegs sein (oder darauf setzen, dass der/die Fragende zu viel Schiss bekommt um weiter zu bohren), das ist schließlich nur eine Identifikationsnummer. Nicht mal die Aktennummer beim Finanzamt, geschweige denn irgendwelche tatsächlichen Steuerdaten.
@Dirk_Jendritzki, könnte man hier zu machen, damit die Diskussion etwas zusammengeführt wird?
Ja, habe ich gerade geprüft. Es geht nicht.
Mist...
Wie lange muss man auf eine Antwort vom BZSt warten? Die sind ja nicht unbedingt für ihre Schnelligkeit bekannt.
Es ist ärgerlich, wenn ich eine Einkommensteuererklärung fertigstellen möchte und muss auf die Angabe einer (für die Steuererklärung) unerhebliche Nummer warten.
Das Leben könnte so einfach sein...
Beim BZSt weiß ich es nicht, mit dem Finanzamt hatte der Kollege, meine ich, am Montag telefoniert und gestern schon die Mitteilung da. Wenn man einen guten Draht dahin hat, sollte das also fix gehen.
Warum müssen wir denn andere fragen und können die Daten nicht selbst einsehen? Datenschutz? Steuergeheimnis?
Dann hat man die schwere Prüfung zum Berufsträger schon absolviert und muss immer noch Bitte, Bitte machen 😅. Das wäre mir zu doof.
@martin65 schrieb:Wie lange muss man auf eine Antwort vom BZSt warten? Die sind ja nicht unbedingt für ihre Schnelligkeit bekannt.
Es ist ärgerlich, wenn ich eine Einkommensteuererklärung fertigstellen möchte und muss auf die Angabe einer (für die Steuererklärung) unerhebliche Nummer warten.
Das Leben könnte so einfach sein...
Ich hatte einen Mandanten am 11. April darauf hingewiesen, dass er beim Bundeszentralamt für Steuern die ID-Nummer seiner Tochter erfragen kann. Das darauffolgende Schreiben vom BZSt hat das Ausstellungsdatum 18. April.
Finde ich ziemlich schnell.