Ich bin zwar selbst Ehefrau, aber bei der Erfassung einer Anlage N eines gleichgeschlechtlichen Paares für das Jahr 2019 bin ich schon verblüfft, dass die Datev dort immer noch Ehefrau statt Ehepartner stehen hat - das finde ich bei einer Partnerschaft zwischen Hans und Peter nicht akzeptabel (und ist ja nur Kleinkram)
Hallo,
bei mir steht hier Person A und Person B.
Haben sie im Mantelbogen den Haken bei "Gleichgeschlechtliche Ehe" bzw. "Eingetragene Lebensgemeinschaft" gesetzt?
@peter schrieb:Haben sie im Mantelbogen den Haken bei "Gleichgeschlechtliche Ehe" bzw. "Eingetragene Lebensgemeinschaft" gesetzt?
Danke, nein
Mit dem Haken steht dann Person B
Ich habe einen Fall, bei dem, trotz des Hakens, die Bezeichnungen unverändert "Ehefrau" beibehalten wird.
Gibt es sonst noch eine "Pflichtangabe"?
Liebe Datev,
Person A oder B ist auch sehr unschön z.B. auf Vergleichsauswertungen bei der Veranlagungsform. Woher soll der Mandant oder ich wissen (ohne nachzuschauen) wer Person A bzw. B ist?
@Gelöschter Nutzer schrieb:Liebe Datev,
Person A oder B ist auch sehr unschön z.B. auf Vergleichsauswertungen bei der Veranlagungsform. Woher soll der Mandant oder ich wissen (ohne nachzuschauen) wer Person A bzw. B ist?
Hallo.
Vielleicht verstehe ich die Frage einfach nicht. Auf der aktuellen Vergleichsauswertung der Veranlagungsform steht bei einem Mann/Frau-Ehepaar auf der Auswertung links oben der Mann und darunter die Frau. Beim Vergleich selbst steht Steuerpflichtige Person und Ehefrau.
Wenn bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder Partnerschaft links oben z.B. Paul und darunter Manfred steht und dann beim Vergleich Person A und Person B - Entschuldigung, ich würde nie darauf kommen, dass dann Person A vielleicht Manfred sein könnte und Paul könnte Person B sein.
Lesen von oben nach unten und von links nach rechts. Oder denke ich nicht kompliziert genug?
Viele Grüße
Hallo,
schon "Steuerpflichtige Person" und "Ehefrau" ist längst nicht mehr zeitgemäß (nicht erst, seitdem Ehemänner ohne Einkommen zuhause sind und nur die Ehefrau Steuern zu zahlen hat). Person A und B ist in EDV Zeiten so etwas was Steinzeit EDV. Es kann wohl keine Kunst sein, in einer Auswertung die Namen, statt Person A und B auszugeben.
An Diskussionen, was "Kunst" ist, oder nicht, beteilige ich mich nicht.
Bisher hatten wir in unserer Kanzlei mit dieser Darstellung noch überhaupt keine Probleme.
Hallo martin65,
ergänzen Sie im Mantelbogen das Datum zum Familienstand "Verheiratet/Lebenspartnerschaft begründet seit", dann wird Person A und B angezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Speiser
DATEV eG
Sehr gehrte Frau @Claudia_Speiser
leider nicht. Die Angaben sind bereits im Formular vermerkt gewesen.
Hallo Frau Wolf,
die Darstellung der Namen in den Berechnungslisten ist gar nicht so trivial wie gedacht.
Wir haben in diesem Jahr u. a. genau dieses Thema untersucht. Lange Namen und/oder Doppelnamen können hier tatsächlich zu Darstellungsproblemen führen.
Nach Abwägung von Aufwand und Nutzen haben wir uns für die unten stehende Variante entschieden, die sich an die amtlichen Formulare anlehnt.
Mit DATEV Einkommensteuer classic/comfort, das zum Jahreswechsel ausgeliefert wird (für den Veranlagungszeitraum 2020 und 2021), werden auf allen Berechnungs-, Beratungs- und Ergänzungslisten die Personen so dargestellt:
Beispiel:
Viele Grüße und einen schönen dritten Advent
Silke Dürsch
DATEV eG
😳
Hallo Frau Dürsch,
was soll man dazu sagen, außer armselig? Sie können ja auch nichts dafür.
Als Steuerberaterin meinen Mandanten eine Auswertung vorzulegen, in der diese Mandanten als Person A und Person B bezeichnet werden, ist eben nur beamtenmäßig richtig. Für die Datev ist es nur peinlich.
Liebe Grüße und ebenfalls einen schönen dritten Advent
Heike Wolf
Hallo martin65,
bitte wenden Sie sich zur Ursachenforschung in Ihrem konkreten Fall per Servicekontakt oder per Mail an einkommensteuer@service.datev.de an den Programmservice Einkommensteuer und verweisen Sie auf Ihren Community-Beitrag.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Speiser
DATEV eG