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ESt: Warum immer noch Ehefrau statt Ehepartner im Erfassungsformular?

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letzte Antwort am 10.12.2021 12:59:04 von Claudia_Speiser
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Gelöschter Nutzer
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Ich bin zwar selbst Ehefrau, aber bei der Erfassung einer Anlage N eines gleichgeschlechtlichen Paares für das Jahr 2019 bin ich schon verblüfft, dass die Datev dort immer noch Ehefrau statt Ehepartner stehen hat - das finde ich bei einer Partnerschaft zwischen Hans und Peter nicht akzeptabel (und ist ja nur Kleinkram)

 

HeikeWolf_0-1638885722047.png

 

peter
Meister
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Hallo,

 

bei mir steht hier Person A und Person B.

 

Haben sie im Mantelbogen den Haken bei "Gleichgeschlechtliche Ehe" bzw. "Eingetragene Lebensgemeinschaft" gesetzt?

Gruß
Peter
Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 14
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@peter  schrieb:

Haben sie im Mantelbogen den Haken bei "Gleichgeschlechtliche Ehe" bzw. "Eingetragene Lebensgemeinschaft" gesetzt?


Danke, nein

Mit dem Haken steht dann Person B

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martin65
Meister
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Nachricht 4 von 14
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Ich habe einen Fall, bei dem, trotz des Hakens, die Bezeichnungen unverändert "Ehefrau" beibehalten wird.

 

Gibt es sonst noch eine "Pflichtangabe"?

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 5 von 14
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Liebe Datev,

Person A oder B ist auch sehr unschön z.B. auf Vergleichsauswertungen bei der Veranlagungsform. Woher soll der Mandant oder ich wissen (ohne nachzuschauen) wer Person A bzw. B ist?

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m_brunzendorf
Fachmann
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Liebe Datev,

Person A oder B ist auch sehr unschön z.B. auf Vergleichsauswertungen bei der Veranlagungsform. Woher soll der Mandant oder ich wissen (ohne nachzuschauen) wer Person A bzw. B ist?


Hallo.

 

Vielleicht verstehe ich die Frage einfach nicht. Auf der aktuellen Vergleichsauswertung der Veranlagungsform steht bei einem Mann/Frau-Ehepaar auf der Auswertung links oben der Mann und darunter die Frau. Beim Vergleich selbst steht Steuerpflichtige Person und Ehefrau.

 

Wenn bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder Partnerschaft links oben z.B. Paul und darunter Manfred steht und dann beim Vergleich Person A und Person B - Entschuldigung, ich würde nie darauf kommen, dass dann Person A vielleicht Manfred sein könnte und Paul könnte Person B sein.

 

Lesen von oben nach unten und von links nach rechts. Oder denke ich nicht kompliziert genug?

 

Viele Grüße

Gelöschter Nutzer
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Hallo,

schon "Steuerpflichtige Person" und "Ehefrau" ist längst nicht mehr zeitgemäß (nicht erst, seitdem Ehemänner ohne Einkommen zuhause sind und nur die Ehefrau Steuern zu zahlen hat). Person A und B ist in EDV Zeiten so etwas was Steinzeit EDV. Es kann wohl keine Kunst sein, in einer Auswertung die Namen, statt Person A und B auszugeben.

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m_brunzendorf
Fachmann
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An Diskussionen, was "Kunst" ist, oder nicht, beteilige ich mich nicht.

 

Bisher hatten wir in unserer Kanzlei mit dieser Darstellung noch überhaupt keine Probleme.

DATEV-Mitarbeiter
Claudia_Speiser
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo martin65,

 

ergänzen Sie im Mantelbogen das Datum zum Familienstand "Verheiratet/Lebenspartnerschaft begründet seit", dann wird Person A und B angezeigt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Claudia Speiser

 

DATEV eG

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martin65
Meister
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Sehr gehrte Frau @Claudia_Speiser 

 

leider nicht. Die Angaben sind bereits im Formular vermerkt gewesen.

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DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Wolf,

 

die Darstellung der Namen in den Berechnungslisten ist gar nicht so trivial wie gedacht.

Wir haben in diesem Jahr u. a. genau dieses Thema untersucht. Lange Namen und/oder Doppelnamen können hier tatsächlich zu Darstellungsproblemen führen. 

Nach Abwägung von Aufwand und Nutzen haben wir uns für die unten stehende Variante entschieden, die sich an die amtlichen Formulare anlehnt. 

 

Mit DATEV Einkommensteuer classic/comfort, das zum Jahreswechsel ausgeliefert wird (für den Veranlagungszeitraum 2020 und 2021), werden auf allen Berechnungs-, Beratungs- und Ergänzungslisten die Personen so dargestellt:

 

  • Einzelveranlagung -> aus „Steuerpflichtiger“ wird die „steuerpflichtige Person (stpfl. Person)“
  • Ehegattenveranlagung -> aus „Steuerpflichtiger“ wird „Ehemann“
  • einer gleichgeschlechtlichen Ehe / eingetragenen Lebenspartnerschaft werden weiterhin Person A und Person B verwendet

 

Beispiel:

 

10-12-_2021_08-11-37.png

 

Viele Grüße und einen schönen dritten Advent

Silke Dürsch

 

DATEV eG

 

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theo
Meister
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😳

in dubio pro theo
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau Dürsch,

was soll man dazu sagen, außer armselig? Sie können ja auch nichts dafür. 

Als Steuerberaterin meinen Mandanten eine Auswertung vorzulegen, in der diese Mandanten als Person A und Person B bezeichnet werden, ist eben nur beamtenmäßig richtig. Für die Datev ist es nur peinlich.

Liebe Grüße und ebenfalls einen schönen dritten Advent

Heike Wolf

DATEV-Mitarbeiter
Claudia_Speiser
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo martin65,

 

bitte wenden Sie sich zur Ursachenforschung in Ihrem konkreten Fall per Servicekontakt oder per Mail an einkommensteuer@service.datev.de an den Programmservice Einkommensteuer und verweisen Sie auf Ihren Community-Beitrag.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Claudia Speiser

 

DATEV eG

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letzte Antwort am 10.12.2021 12:59:04 von Claudia_Speiser
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