Wir starten gerade mit der digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung aus dem Datev Arbeitsplatz heraus.
Das klappt auch alles ganz gut wenn z.B. das FA einen Beleg zum Jahresabschluss 2023 anfordert.
Wie geht ihr mit aktuellen Vorgängen um? Bei der Anlage muss man der Nachricht eine Steuerart zuweisen (kein Problem) und dann aber einen Veranlagungszeitraum auswählen. Wenn das FA z.B. Belege für eine USt-Voranmeldung aus 2024 anfordert, gibt es diese Leistung (USt-Erklärung) aber noch gar nicht. Oder ein aktueller Vertrag wird angefordert usw. usw.
Ist euch (und dem Finanzamt) das egal und ihr nehmt einfach das aktuellste vorhandene Jahr/Leistung?
Vielen Dank.
Beitrag verschoben und Kategorie entfernt durch @Sarah_Reitzmann
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@mehrkaffee schrieb:
Ist euch (und dem Finanzamt) das egal und ihr nehmt einfach das aktuellste vorhandene Jahr/Leistung?
Genau so machen wir es. Hat bisher immer funktioniert.
Tipp aus dem FA:
Bitte immer zu dem Steuerjahr und der Steuerart die Belege senden, wozu die Zuordnung gehört.
Sollte dies nicht berücksichtigt werden, so werden die digitalen Belege in der eAkte beim FA falsch abgespeichert und sind bei der Bearbeitung z.B. ESt 2023 nicht ersichtlich (FA intern).
Ist leider ein Konstruktionsfehler im Datev Programm. Ich mache das zwangsläufig auch so.
Die SachbearbeiterInnen im Finanzamt halte mich vermutlich für bescheuert, weil ich unter dem Jahr 2023 im Betreff Belege für 2024 schicke (z.B. bei einer Betriebsbeendigung).
Oder die ErbSt Belege unter der ESt Nr. an das (andere) ESt Finanzamt schicken muss.
Beim anderen Jahr gehe ich noch mit.
Aber ErbSt beim anderen Finanzamt... Das hat doch auch ne Rechtswirkung, wenn angeforderte Belege, Einsprüche etc. beim falschen Finanzamt eingereicht werden (Einsprüche dürften als "nicht eingereicht" gelten). Da schicke ich dann lieber was per Post, ehe was anbrennt...
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Oder die ErbSt Belege unter der ESt Nr. an das (andere) ESt Finanzamt schicken muss.
In solchen Fällen frage ich beim FA nach, ob die Belege per Mail geschickt werden können. Auch in diesen Fällen bisher keine Probleme.
@mehrkaffee Ich habe mal gehört, dass bei Verwendung der "sonstigen Nachricht" nur hier bei DATEV Steuerart und Jahr dabei stehen, es aber beim Finanzamt nicht so ankommt.
Wenn ich mir die Übermittlungsprotokolle so anschaue, ist da wohl etwas Wahres dran, denn bei der "sonstigen Nachricht" steht da nichts.
Bei "Belegnachreichung" steht da z.B. "Belege zu den Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2021" und "Steuerart: Einkommensteuererklärung".
Daher nehme ich für solche "allgemeinen" Schreiben immer die "sonstige Nachricht".
@mehrkaffee schrieb:
Da schicke ich dann lieber was per Post, ehe was anbrennt...
Sorry, "Ironie ein" fehlte, natürlich schicke ich das nicht mit einer falschen Steuernummer an das falsche Finanzamt sondern auch per Mail an das richtige Finanzamt .. und sogar ohne Nachfrage, ob das erwünscht ist 🙂
Leider hilft es auch nicht, die ErbSt Steuernr. in der ZMSD zu erfassen, denn dann muss ich die Nachricht auch unter ESt oder USt wegschicken, da die Leistung ErbSt keine sonstige Nachricht erlaubt.
Hallo ein Blick in das Übertragungsprotokoll dürfte die Frage beantworten, denn auf dem Deckblatt steht:
"Auf den Folgeseiten finden die die Informationen, die an die Finanzverwaltung übermittelt wurden."
Entgegen der hier, etwas seltsam anmutenten Aussagen, die scheinbar vom Finanzamt gemacht wurden, hatte ich diesbezüglich ebenso anfangs Gespräche mit dem Finanzamt geführt, wie dies auf der "Gegenseite" gehandhabt wird.
Mir wurde u.a. zur Auskunft gegeben, dass es vollkommen irrelevant ist, welches Jahr und welche Steuerart ausgewählt wird.
M.W. ist das Steuerjahr und die Steuerart nur zur Vorbelegung für die richtige Ablage in der DokOrg.
Ich persönliche schreibe seit die Funktion aktiviert wurde ALLES über den Kanal der sonstigen Nachrichten und es ging noch nicht eine Nachricht verloren und erhielt eine Rückmeldung, dass etwas falsch adressiert war.
Gerade aus diesen "Erfahrungen" führe ich Steuerart, Steuerjahr und Begehr stets im Betreff auf.
Die Überlassung per E-Mail wollten wir ja gerade aus datenschutzrechtlichen Gründen vermeiden, womit ich es etwas befremdlich finde, wenn trotz dieser tollen Kommunikationsmöglichkeit, E-Mail, FAX und Post weitergenutzt wird, wenn ein leistungsfähiges Medium zur Verfügung steht.
Zwischenzeitlich erhalte ich auch Antwort "aus dem Jenseits" über den Dokumentenkorb, was die Sache natürlich wunderbar ergänzt und abrundet.
Die Sachbearbeiter sind indes sehr froh, wenn man diesen Weg nutzt, da er "barrierefrei" ist; alles andere muss erst ins System übertragen werden.
Was mir hierzu noch aufgefallen ist:
Es gibt für die elektronischen Einsprüche getrennte Rechte für "bearbeiten", "freigeben" und "senden" in der lokalen Rechteverwaltung.
Das wäre für den Bereich "weitere Übermittlungen" (Vorauszahlungen, sonstige Nachricht, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung etc.) ebenfalls sehr hilfreich.
Was vorher vom Chef unterschrieben und zur Post gegeben wurde, kann über den Datev Arbeitsplatz ohne jede Kontrolle elektronisch übermittelt werden (klar, es gibt den Punkt "Freigabe" etc.; in den Dokumenten steht auch was von "4-Augen-Prinzip" - aber es ist eben leider auch total simpel zu umgehen, indem man den Vorgang einfach wegschickt).
Mir fehlt hier die gleiche Steuerung der Rechte wie für die Einsprüche.
das klingt nach einem internen Arbeitsproblem mit der Struktur.
Bei uns funktioniert dies sehr gut
Wie wird es denn bei Ihnen konkret umgesetzt?
Der Mitarbeiter bereitet eine "sonstige Nachricht" vor, schreibt dem Chef eine eMail, dass er sich das mal ansehen soll und dieser gibt den Vorgang anschließend frei (per eMail an den Mitarbeiter)?
Im Grunde wäre das unser Weg.
Ich fand es nur schlecht, dass eine Umsetzung nicht 1:1 wie bei den Einsprüchen möglich ist (senden nur durch Personen, die in der Rechteverwaltung Online hierzu befugt werden).
@mehrkaffee sehr gerne unsere "schlanke" Arbeitsstruktur" für schnelles und effektives arbeiten: