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Datev EÜR Steuern

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letzte Antwort am 24.10.2025 08:52:31 von Silke_Dürsch
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KruegerKOB
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

ich habe heute erfahren, dass für das 4. Quartal angesetzt ist, das Cloud-Programm Datev EÜR Steuern einzuführen.
Sprich die EÜR wird von der EStE abgelöst und separat bearbeitet.

 

https://www.datev.de/web/de/aktuelles/rund-um-die-datev-programme/ausblick-2022/steuern/#anchor_st_unit_of_meaning_white__datev_1


Meine Frage ist, falls es jemand schon weiß, oder vielleicht kann die @Datev sich dazu äußern: Ist die Umstellung verpflichtend? Oder kann man immer noch in der EStE-Maske die EÜR bearbeiten?

 

Vielen Dank schonmal

gnoll
Fortgeschrittener
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Hallo @KruegerKOB ,

 

vielleicht hilft Dir ja dieser Beitrag von Silke Dürsch weiter:

 

Gelöst: Abkündigung EÜR – Seite 2 - DATEV-Community - 353359

 

Schöne Grüße

 

G.

jjunker
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jjunker_0-1758093372654.png

 

DANKE DATEV. Die Planungssicherheit ist unschlagbar hoch. Das sind ja ganze 3,5 Monate in denen man Kernprozesse entspannt anpassen kann.

 

Jetzt mal ohne Ironie und Spott.

Der noch Marktführer für Steuerberatersoftware gibt solche nichts sagenden Informationen raus?

Für mich liest es sich so als ob man sich nicht sicher ist das eMVP "DATEV EÜR Steuern" rechtzeitig auf MVP Niveau heben zu können. (e=extrem) Es ist schlicht bescheiden, dass man als kleine Kanzlei welche überwiegend EÜRler betreut von der eigenen Genossenschaft der Art im Ungewissen gelassen wird. Danke für NICHTS.

 

 

MVP 
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DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo jjunker, 

 

ich möchte an der Stelle gerne erläutern, dass es um den Veranlagungszeitraum 2026 (Auslieferung Ende Dezember 2026) geht. 

 

Viele Grüße

Silke Dürsch 

 

DATEV eG

jjunker
Allwissender
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Stimmt da steht "VZ" drin. Also wird die Anlage G und die Anlage S erst für diesen Zeitraum entfallen...

 

15,5 Monate. Trotzdem witzig, das DATEV sich nicht sicher ist die Anwendung in diesem Zeitraum fertig zu bekommen. Das voraussichtlich bleibt bestehen. Sehr Vertrauens erweckend wenn man in der Außenkommunikation schon relativieren muss....🙄

 

Ich wollte mir den IST-Stand dieser Anwendung mal ansehen. 

 

Sucht man nach "DATEV EÜR Steuern" bei google landet man auf dieser: Website:

 

jjunker_0-1758115750726.png

jjunker_1-1758115908723.png

 

Oder muss ich dafür erst die Leistung anlegen und kann es dann Mandantenbezogen öffnen?

 

jjunker_2-1758116037528.png

 

Egal wie rum. Einheitlich ist das nicht. Andere Webanwendungen lassen sich finden z.B.:

jjunker_3-1758116196532.png

 

jjunker_4-1758116371919.png

 

Was denn nun Web Anwendungen wie Programme in der Programmsuche anzeigen oder nicht?

 

Kommt einem so vor, dass in jedem Silo mal wieder eine eigene Lösung gestrickt wird. 🙈

 

MVP 
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DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo jjunker, 

 

ich empfehle Ihnen unsere kostenlose DATEV Info online Veranstaltung DATEV EÜR Steuern - ein Überblick über die neue Cloud-Anwendung.

In einem ca. 30-minütigen Vortrag bekommen Sie einen Überblick über die Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern und das Zusammenspiel mit Kanzlei-Rechnungswesen, der Anlagenbuchführung und den Steuerprogrammen.

Viele Grüße

Silke Dürsch

 

DATEV eG

jjunker
Allwissender
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@Silke_Dürsch Danke für die Info Veranstaltung und den Link dazu. Ich werde mir das mal geben.

 

Eine Antwort warum man die eine Webanwendung im AP unter der Programmsuche findet und die andere nur Mandanten bezogen in der Leistungsübersicht öffnen kann ist das nicht.

 

Schade das man 30 Minuten Infos braucht um sich in der neuen Anwendung und deren Umgebung zurecht zu finden. Ich unterstelle mal, dass das weit weg ist von intuitiver Bedienung.

Lass ich mich mal überraschen.

MVP 
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jjunker
Allwissender
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Ich habe EÜR Steuern für unseren Max Mustermann mal angelegt.

 

Elster

jjunker_0-1758118633862.png

DATEV

jjunker_1-1758118665239.png

 

Wenn man jetzt die Farben vertauscht... 

 

Hoffentlich fällt das RZ nicht aus, hoffentlich klappt die Datenübernahme, hoffentlich muss man EÜR Steuern nicht manuell öffnen und dort noch drei Tasten betätigen. 

 

Willkommen in der CLOUD Welt. 🌩

 

MVP 
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Uwe_Lutz
Unerreicht
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@jjunker  schrieb:

 

Ich unterstelle mal, dass das weit weg ist von intuitiver Bedienung.

Einmal in einem Testmandanten angelegt - ausprobiert - hübsch - nutzen wir jetzt...

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Moin,

 

zwei Punkte habe ich aber (trotz meiner Einschätzung "hübsch"), die ich noch nicht so wirklich gut gelöst finde:

 

  1. Ich muss (manuell) darauf achten, den Gewinn in der ESt-Erklärung aktuell zu halten. Ich kann zwar den Gewinn aus der Anlage EÜR übernehmen. Wenn ich dort aber noch Änderungen erfasse, werde ich nicht darauf hingewiesen, wenn es eine Abweichung gibt.

    So ist es mir leider schon passiert, dass ich eine Anlage EÜR und eine ESt-Erklärung mit unterschiedlichen Gewinnen an das FA übermittelt habe. Das Finanzamt hat zwar den richtigen Gewinn (aus der Anlage EÜR) übernommen.

    Aber wirklich gut ist hier der Ablauf noch nicht.

  2. Und dann werden nicht alle Zeilen, die in der Anlage EÜR enthalten sind, auch in EÜR Steuern angeboten. 

    In der Anlage EÜR für gibt es eine Zeile für die Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen (in 2024 die Zeile 24). Dieses Feld gibt es in EÜR Steuern nicht.

    Okay, ich kann dies nicht aus Kanzlei-Rechnungswesen einsteuern. Aber ich würde dies gerne manuell erfassen können, damit die Anlagen EÜR (auch die manuell erfassten mit den drei Belegen pro Jahr) gerne alle im gleichen Programm enthalten sind.

    Und spätestens wenn dies ab VZ 2026 gar nicht mehr anders geht, sollte dies auf jeden Fall umgesetzt werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Lutz, 

 

eine kurze Antwort zu Ihren Anmerkungen:

zu 1. -> haben wir auf dem Schirm und prüfen es

zu 2. -> wird derzeit umgesetzt

 

Viele Grüße

Silke Dürsch 

 

DATEV eG

Uwe_Lutz
Unerreicht
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@Silke_Dürsch  schrieb:

 

zu 2. -> wird derzeit umgesetzt

 


Liebe Frau @Silke_Dürsch ,

 

das finde ich gut. Da es ja ein Online-Programm ist, kann dies von Ihnen ja jederzeit geändert werden. Wird es da eine Info geben, wenn das umgesetzt ist und ab welchem Jahr? Oder kommt dies erst für 2025?

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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shasieber
Aufsteiger
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Guten Morgen.

 

wir nutzen es auch seit dem VZ 2022. Die nervigen Rückfragen wie "Bitte das vollständige Anlageverzeichnis vorlegen" oder "Bitte erläutern Sie die Position übrige sonstige Betriebsausgaben" sind damit fast vollständig weggefallen.

 

Viele Grüße

Sandra Hasieber

DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen Herr Lutz, 

 

die Erfassung der Betriebsausgabenpauschale ab dem VZ 2023 wurde gestern Nachmittag freigegeben😊.

 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende 😎

 

Silke Dürsch

DATEV eG

 

PS: Ich hatte mich beim VZ verschrieben.

Uwe_Lutz
Unerreicht
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@Silke_Dürsch  schrieb:

 

 

die Erfassung der Betriebsausgabenpauschale ab dem VZ 2025 wurde gestern Nachmittag freigegeben😊.

 


Danke für die Info.

 

Aber schade, dass dies nicht mehr in 2024 eingearbeitet wurde, da wir eigentlich inzwischen alle EÜR über das neue Programm abwickeln.

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DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Lutz, 

 

ich hatte mich beim VZ verschrieben 😉.

 

Viele Grüße

Silke Dürsch 

DATEV eG

Uwe_Lutz
Unerreicht
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@Silke_Dürsch  schrieb:

Hallo Herr Lutz, 

 

ich hatte mich beim VZ verschrieben 😉.

 

Viele Grüße

Silke Dürsch 

DATEV eG


Oha - das ist doch ein "netter" Verschreiber gewesen.

 

Dann können wir ja alle auf EÜR Steuern umstellen.

 

Danke!!

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martin65
Meister
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Hallo @Silke_Dürsch ,

 

soweit ich sehe, sind noch keine Veranstaltungen terminiert. Erfolgt dies kurzfristig?

 

Eine weitere Frage stellt sich mir noch. Was ist der Mehrwert der Anwendung DATEV EÜR Steuern gegenüber dem bisherigen System der Übergabe der Kanzlei-Rechnungswesen-Daten in die Einkommensteuererklärung/GuE?

 

Den einzigen Vorteil sehe ich darin, das Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben bei Personengesellschaften automatisch in die Steuererklärung der Gesamthand integriert werden können. Dazu könnte man jedoch auch das Programm der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung anpassen.

 

Danke im Voraus, auch an die Kollegen, die mir die Vorteile des Programms erläutern können. 

 

Gruß

 

Martin Heim



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Heim, 

 

derzeit sind keine weiteren DATEV Info online Veranstaltungen geplant. Allerdings sind wir gerade dran, eine Aufzeichnung davon zur Verfügung zu stellen. Ich kann Ihnen aber noch nicht genau sagen, wann diese online verfügbar sein wird, ich informiere wieder. 

 

Zu den Vorteilen: 

Die bisherige Programmverbindung nach ESt & Co. läuft bisher nicht in allen Fällen optimal. Die Daten werden von Kanzlei-Rechnungswesen an ESt übergeben, danach muss man sich die Anlag-Daten aus der Anlagenbuchführung holen. Beides basiert nur auf Summenwerten (pro Formularzeile bzw. Wirtschaftsgutgruppe) und wenn man doch noch irgendwas nachbuchen muss oder in der Anlagenbuchführung etwas ändert, dann geht das Ganze von vorne los. 

 

Bei der Datenweitergabe von Kanzlei-Rechnungswesen nach EÜR Steuern werden die Einzelkontensalden und auch jedes einzelne Inventar übergeben, und das mit einem Klick, anstatt erst Daten zu übergeben und dann noch etwas aus Anlag zu holen. 

Viele Kanzleien haben oft, manchmal sogar bei jedem Fall, Rückfragen vom Finanzamt bekommen. Typischerweise wurden in solchen Fällen ein Verzeichnis der Anlagegüter und/oder ein Kontennachweis verlangt. 
Wenn bei der Datenübermittlung an die Finanzverwaltung die Einzelwerte (Einzelkontensalden und Einzelinventare) übermittelt werden, dann erübrigen sich diese Rückfragen vom Finanzamt normalerweise. 
Bei Bedarf können Sie aber in EÜR Steuern auch nur die Summenwerte übermitteln, ganz wie Sie möchten. 

 

Zusätzlich konnten wir mit EÜR Steuern auch die Datenweitergabe von gebuchtem Sonderbetriebsvermögen aus Kanzlei-Rechnungswesen in die Anlagen SE und AVSE ermöglichen. Die alte Schnittstelle hätte das technisch nicht so einfach hergegeben. 
Da die strategische Entwicklung der DATEV klar in die Cloud-Welt geht, haben wir uns entschieden, diese Programmverbindung nicht mehr mit der alten Schnittstelle umzusetzen, sondern direkt in der Cloud-Anwendung EÜR Steuern. 

Ich kann Sie nur ermutigen, es einfach mal auszuprobieren, denn perspektivisch werden alle Steueranwendungen in der Cloud verfügbar sein. 

 

Viele Grüße 

Silke Dürsch

DATEV eG

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letzte Antwort am 24.10.2025 08:52:31 von Silke_Dürsch
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