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Anlage Schuldzinsenabzug §4 (4a) EStG

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letzte Antwort am 17.10.2019 13:56:03 von Stephan_Hirsch
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marcow
Einsteiger
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Guten Tag zusammen,

ich suche das Berechnungsschema zu den o.g. Schuldzinsen.

Laut Datev-Anleitung soll es sich in den IA verbergen. Dort finde ich es aber nicht.

Daher meine Frage: Wo bekomme ich es her, so dass ich es importieren kann.

Muss irgendetwas zusätzlich installiert werden?

Ich sehe in den DATEV-Vorlagen nur die "normalen" Vorlagen.

besten Dank und Gruß

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo marcow,

das aktuell gültige Berechnungsschema ergibt sich aus dem BMF-Schreiben vom 02.11.2018 und wird ab VZ 2018 in der amtlichen Anlage SZ abgebildet. Die bis VZ 2017 gültige Anlage SZE orientierte sich am Berechnungsschema des vorherigen BMF-Schreibens vom 17.11.2005.

Da das (neue) BMF-Schreiben vom 02.11.2018 für alle offenen Fälle und damit auch für VZ vor 2018 gilt, das amtliche Formular Anlage SZE das neue Berechnungsschema aber nicht berücksichtigt hat, wurde im Programm DATEV Einkommensteuer für VZ 2017 eine DATEV-Vorlage angeboten, mit der – abweichend zur Anlage SZE – die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags nach dem BMF-Schreiben vom 02.11.2018 durchgeführt werden kann.

Die DATEV-Vorlage ist im Programm für VZ 2018 nicht mehr enthalten, weil die (neue) Anlage SZ das identische Berechnungsschema enthält.

Langer Rede, kurzer Sinn:

Sie finden die DATEV-Vorlage Schuldzinsenabzug P 4 Abs. 4a EStG (BMF-Schreiben 2018) nur im Programm für VZ 2017. Wenn Sie die DATEV-Vorlage in anderen Veranlagungszeiträumen verwenden möchten, können Sie folgendermaßen vorgehen:

1. Öffnen Sie einen ESt-Datenbestand für VZ 2017.

2. Wählen Sie im Menü Erfassen | Individuelle Anlagen | Neu.

3. Wählen Sie den Schaltknopf DATEV-Vorlagen und klicken Sie auf Weiter.

4. Markieren Sie die Vorlage Schuldzinsenabzug P 4 Abs. 4a EStG (BMF-Schreiben 2018).

5. Klicken Sie auf Weiter, Weiter und Fertigstellen.

6. Nach dem Öffnen der DATEV-Vorlage schließen Sie diese unverändert wieder.

7. Wählen Sie im Menü Erfassen | Individuelle Anlagen | Bearbeiten.

8. Markieren Sie die Individuelle Anlage Schuldzinsenabzug P 4 Abs. 4a EStG (BMF-Schreiben 2018).

9. Klicken Sie am rechten Rand auf die Schaltfläche Zu Vorlagen hinzufügen.

10. Bestätigen Sie den Hinweis Vorlagen hinzufügen mit OK.

11. Schließen Sie das Fenster Individuelle Anlage bearbeiten.

12. Schließen Sie den geöffneten ESt-Datenbestand ohne Speichern. Wenn Sie den Datenbestand speichern, würde die Individuelle Anlage Schuldzinsenabzug P 4 Abs. 4a EStG (BMF-Schreiben 2018) als Bestandteil der geöffneten Steuererklärung gespeichert.

Nach Schließen des Datenbestands können Sie – VZ-unabhängig - aus jedem ESt-Datenbestand über Erfassen | Individuelle Anlagen | Neu und Auswahl des Schaltknopfs Eigene Vorlagen auf die Vorlage Schuldzinsenabzug P 4 Abs. 4a EStG (BMF-Schreiben 2018) zugreifen.

Wenn Sie das Programm Wirtschaftsberatung classic oder Steuergestaltung privat im Einsatz haben, können Sie alternativ die dort verfügbare Schnellberechnung Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG) – im Kontext einer Steuergestaltung nutzen. In dieser Schnellberechnung werden die nicht abziehbaren Schuldzinsen sowohl nach dem BMF-Schreiben vom 02.11.2018 als auch nach dem BMF-Schreiben vom 17.11.2005 ermittelt und die Ergebnisse vergleichend gegenübergestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hirsch

DATEV eG

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marcow
Einsteiger
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Hallo Herr Hirsch,

zunächst vielen Dank für die ausführliche Antwort. Top!

Ich habe nun die im VZ 2018 die Anlage SZ bereits ausgefüllt, weil ich auch davon ausgegangen bin, dass diese Anlage ja den amtlichen Vorgaben entspricht.

Nun bekomme ich aber im Programm ESt den Hinweis, dass die Anlage SZ keiner Anlage EÜR zugeordnet ist und somit keine Datenübermittlung stattfindet (vgl. angehängter Screenshot)

Beim Bilanzierer wird logischerweise ja keine EÜR erstellt.

Das Finanzamt fordert aber genau die Anlage SZ (meist telefonisch an).

Welchen Knoten habe ich hier im Kopf? Vielleicht könnten Sie mir hierzu noch Input geben.

Vielen Dank.2019-10-17_11h07_31.png

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m_brunzendorf
Fachmann
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Hallo Herr Weinand,

ich befürchte, dass Sie in diesen Fällen sich das Formular auf Papier ausdrucken (ich hoffe, dass das geht - in dem Hinweis steht nur was von Übermittlung) müssen um es zu Ihren Abschlussunterlagen zu nehmen und dem Finanzamt dann auf Papier zur Verfügung stellen - wenn die es anfordern. Übermitteln wird wohl ohne EÜR nicht gehen.

Hier scheint der DATEV-Softwareingenieur wohl auf einen Denkfehler hereingefallen zu sein, dass diese Berechnung für Bilanzierer nicht benötigt wird. 😞

Viele Grüße

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Gelöschter Nutzer
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Da liegt IMO kein Denkfehler vor, da diese Angaben doch in der EBilanz zu machen sind.

Gruß A. Martens

m_brunzendorf
Fachmann
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Und wenn ich etwas für meine Akte haben möchte (bzw. als Grundlage für diesen Teil haben möchte), muss ich mir die E-Bilanz ausdrucken?

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bodensee
Experte
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Nachricht 7 von 8
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Ich lege die E-bilanz als pdf im Arbeitsplatz ab.

Es gibt dann übrigens die Programmverbindungen von Est nach Bilanz damit die Daten nicht abzugsfähiger Teil der Schuldzinsen in Kanzlei Rewe automatisch verbucht wird.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo marcow,

die Plausibilitätsprüfung im ELSTER-Modul der Finanzverwaltung lässt die elektronische Datenübermittlung einer Anlage SZ (amtliche Bezeichnung: “Anlage SZ zur Einnahmenüberschussrechnung“) nicht zu, wenn die Anlage SZ keiner Anlage EÜR zugeordnet ist.

Aus diesem Grund kann auch das Programm DATEV Einkommensteuer eine Anlage SZ ohne Anlage EÜR nicht elektronisch übermitteln.

Der Druck der Anlage SZ bleibt davon unberührt – die Anlage SZ lässt sich im Programm jederzeit drucken.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

P.S.:

Unabhängig von der zitierten Programm-Meldung zur Anlage SZ kann die (übrige) ESt-Erklärung elektronisch übermittelt werden. Lediglich die in der Anlage SZ erfassten Angaben werden nicht übermittelt.

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letzte Antwort am 17.10.2019 13:56:03 von Stephan_Hirsch
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