Hallo,
ein AG gewährt seinen MA gelegentlich Massagen. Können diese st./sv frei innerhalb der 500,00 Euro Grenze/pro AN abgerechnet werden?
Gruß Gabi Kleiber
Hallo,
ich meine, soweit es eine ärztliche Verordnung/Indikation gibt, kein Problem. Ansonsten hätte ich für Mitarbeiter-Massagen große Bedenken.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Frau Kleiber,
hier gibt es seit 2019 eine Neuerung, dass die Maßnahme auch Zertifiziert sein muss.
Am besten ist Sie sehen sich mal folgende Dokumente an:
Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5204170 oder Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5303278
Gruß
Björn Niggemann
Hier kommt es meiner Erfahrung nach auch darauf an, von wem mit welchem Ziel die Massage ausgeführt wird.
Eine reine Wellnessmassage ist nicht begünstigt. Eine Behandung eines Physiotherapeuten oder eines Heilpraktikers sollte schon in den Bereich der Gesundheitsförderung fallen.
Das Zertifikat wäre natürlich das beste, wird sich aber in der Praxis als schwierig erweisen, da es noch wenige zertifizierte Angebote gibt.
Hallo, hat jemand Erfahrung mit der Zertifizierung?
Es gibt zwar den Link https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/
... und ich dachte, man könne da jetzt nach z. B. der Praxis blättern, aber das wäre ja zu einfach.
Wenn der Mitarbeiter das haben möchte, müsste er sich die Bestätigung der Zertifizierung von der Praxis geben lassen und beim Arbeitgeber einreichen?
VG, Nina
@NinaJ schrieb:
Wenn der Mitarbeiter das haben möchte, müsste er sich die Bestätigung der Zertifizierung von der Praxis geben lassen und beim Arbeitgeber einreichen?
Ja, das ist notwendig.
Es kann auch sein, dass die Zertifizierung nur für bestimmte Kurse erteilt wird, d.h. nicht die Praxis an sich, sondern nur bestimmte Kurse, die angeboten werden. Insoweit kann dies letztlich nur der Anbieter bestätigen/nachweisen.
Massagen gelten nicht als betriebliche Gesundheitsförderung, eine Zertifizierung ist ausgeschlossen. Siehe Präventionsleitfaden und nunmehr auch BMF-Schreiben aus dem letzten Jahr.
Leider war im LEx für das Lohnbüro bis einschl 2018 ein Beispiel enthalten, dass dem schon so wäre, 2019 ist es genau anders herum beurteilt wurden - mit dem Hinweis auf die fehlende Zertifizierung.
Die vertiefte Beschäftigung im Jahr 2019 mit dem Thema lehrte mich, dass Massagen als Sekundärprävention zählen (wenn die Verspannung schon da ist, bevor die Kopfschmerzen arbeitsunfähig machen) und daher keine Primärprävention darstellen, die von der Förderung umfasst ist.
Finanzämter haben auch bei Vorlage alter Prüfungsberichte und des alten Lex fürs Lohnbüro meiner Erfahrung nach keine Gnade...
Die Grenze ist mittlerweile 600 EUR.