Bitte um Anleitung; Ein AN der seit 1994 privat KV versichert ist, bisher immer Selbständig gewesen ist, ab dem 1.8. kommt er ins Beschäftigungsverhältnis, dies ist doch mit 0110 zu schlüsseln? + AG Zuschuss zur KV PV.
AN ist 60 Jahre und verdient unter JAEG. In die gesetzliche KV wird er wohl nicht mehr zurückkommen können da er über 55 ist. Daher die Schlüsselung mit BGS 0110
Die Besch. vom privaten Träger für den AG Zuschuss wurde angefordert. Ich habe jedoch in der Vergangenheit immer wieder mal die Schwierigkeiten gehabt den AG Zuschuss anzulegen und es kam immer zu Fehlermeldung.
Wie wäre der problemlose Vorgang?
DANKE!
Lg
Also bei uns gab es in solchen Fällen bisher nie Probleme. Ich habe immer nur die Werte in der Schnellerfassung unter Sozialversicherung hinterlegt.
@björn ok ich werde es mal versuchen, sonst melde ich mich nochmal dazu. Gibt es eine Ausnahme ohne diese Bescheinigung de Zuschuss auszuzahlen? Weil der AN wird es vom Träger nicht so schnell bekommen. Welche Lösungen gibt es dazu?
@Spring2025 schrieb:Gibt es eine Ausnahme ohne diese Bescheinigung de Zuschuss auszuzahlen? Weil der AN wird es vom Träger nicht so schnell bekommen. Welche Lösungen gibt es dazu?
Welchen Wert wollen Sie denn als AG-Zuschuss auszahlen, wenn Ihnen keine Bescheinigung der PKV zur Höhe der Beiträge vorliegt?
Aus welchen Gründen sollte die Private KV "nicht so schnell" eine entsprechende Bescheinigung ausstellen (können)?
Hilfsweise könnte der Arbeitgeber vorläufig einen AG-Zuschuss als steuer- und sv-pflichtigen Entgeltbestandteil zahlen, damit der Mitarbeiter zumindest etwas erhält. Aber damit sinkt der Druck, seine Unterlagen etc. vollständig einzureichen bzw. seine Angelegenheiten als "Nun-Arbeitnehmer" zeitnah zu klären ....
VG
Nein Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass dir die Bescheinigung vom Arbeitnehmer vorgelegt wird.
In der Regel muss der Mitarbeiter diese bereits erhalten haben, da die Schreiben immer ab November für das nächste Jahr versendet werden auch unabhängig von einer möglichen Anstellung oder nicht.
@björn die Bescheinigung liegt vor inzwischen. Die Werte wurden eingepflegt. KV 450 EUR PV 99 EUR. Das Programm ermittelt aber interessanterweise 100 EUR für den KV und für die PV 22 EUR. Das Programm muss doch genau die Hälfte automatisch berechnen oder ?
Wie wird der Zuschuss eigentlich bei einem anteiligen Monat behandelt?
Der AN tritt erst zum 27.7. ein und wie findet die anteilige Berechnung des Zuschusses statt?
@Spring2025
Siehe Punkt 2.2.5
Beitragszuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung für privat ... - DATEV Hilfe-Center
Wichtig ist, dass wir hier im Sozialversicherungsbereich sind und damit die Umrechnung auf Grundlage von 30 Tagen erfolgt.
Warum soll es da Probleme geben?
Wichtig ist das die korrekte Bescheinigung nach 257 SGB V „zu Erlangung des AG Zuschusses“ vorgelegt wird.
Ohne diese Bescheinigung gibt es bei uns keine Zuschusszahlung.
Dann den genannten Gesamtbetrag Für KVund PV eintragen .
Den Zuschuss errechnet Datev. Je nach Brutto anteilig
Nein, es muss nicht genau die Hälfte sein.
Sie schreiben er ist unter der JAE. Hat also ein niedrigeres Brutto als die BBG.
Hiernach wird der Zuschuss anteilig berechnet .
@ulli_preuss Ich kann die Berechnung vom System her nicht nachvollziehen.
Bei dem ernannten Dokumenten ist ein Beispiel angegeben trotzdem komme ich mit der Berechnung nicht hin.
Bitte um Hilfestellung wie die Berechnung vom System stattfindet.
Danke.
Wie das System rechnet weiß ich nicht .
Ich würde wie folgt rechnen - ich vermute das System auch :
zB. zur KV
Brutto 2.000,00 davon 17,1 % = 342 : 2 = 171,00 AG-Zuschuss
Ist der KV-Beitrag in der PKV 342,00 oder höher erhält er 171,00 €
Ist der PKV KV niedrig erhält er die Hälfte davon
17,1 Durchschnitt Beitrag KV incl Zusatz Beitrag
ich habe das nicht oft - besser so gut wie nie - und habe mal schnell die Werte gegoogelt
@Spring2025
Die Berechnung unter Punkt 2.2.5 sollte schon stimmen und programmseitig sollte ebenso berechnet werden.
Allerdings wird hier mit Werten aus 2024 gerechnet. Das haben Sie beachtet, oder? Ansonsten bleibt nur, hier eine anonymisierte Abrechnung einzustellen, da genaue Berechnungen nur auf Grundlage tatsächlicher Werte möglich sind.
@Lohnnutzer ok perfekt jetzt kann ich es nachvollziehen 🙂 Sehr gut. Aber was ist mit dem Eintritt 27.7. und SV Tage 4, Bruttogehalt 1000 EUR Beispielsweise wie findet da die Berechnung statt?