Hallo,
über die Nebenbuchführung in LODAS müssen die pauschalen Steuern (p.St.) abgeführt werden. Mir ist dabei aufgefallen, dass dieser Betrag nicht im Buchungsbeleg erscheint. Könnt ihr mir erklären, warum das so ist? Muss das tatsächlich so gehandhabt werden oder handelt es sich um einen Fehler?
In der Finanzbuchhaltung geht der Betrag dann ohne Zuordnung zu einer Kontonummer ein und erscheint quasi „leer“. Die Kostenkonten sind bereits hinterlegt.
Könnt ihr mir bitte noch mitteilen, welche Kontonummern ihr in den drei Feldern hinterlegt habt?
Vielen Dank vorab. Beste Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
In der Nebenbuchführung gibt es die Möglichkeit anzuhaken, ob es im Buchungsbeleg erscheinen soll oder nicht.
Die Konten aus dem Screenshot verwende ich auch so.
Hallo,
ist unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten in der Registerkarte Nebenbuchführung pauschale Steuern der Haken gesetzt bei "Pauschale Steuern im Buchungsbeleg verbuchen"?
Der Haken war nicht gesetzt 🙂 da liegt also das Problem. Aber warum gibt es den überhaupt so eine Wahlmöglichkeit?
Was jetzt allerdings etwas seltsam ist: Wenn ich die Lohnsteueranmeldung mit den Werten aus dem Buchungsbeleg vergleiche, komme ich nicht auf denselben Gesamtbetrag. Die pauschalen Steuern (p.St.) sind zwar sowohl in der Lohnsteueranmeldung als auch im Buchungsbeleg enthalten, dennoch stimmt die Summe nicht überein.
Soeben konnte ich dieses Anliegen mit einem Datev-Mitarbeiter klären. Hier liegt wohl ein technischer Fehler vor der aktuell in Behebung ist. Aber mir der finalen Abrechnung wird die pauschal Steuer im Buchungsbeleg angezeigt.
@Bahi2025 schrieb:Aber warum gibt es den überhaupt so eine Wahlmöglichkeit?
Es gibt eventuell Fibu-Sachbearbeiter (mir noch nicht begegnet), die die Pauschalsteuer selbst einbuchen, so dass sie nur auf die Lohnsteuer-Anmeldung muss. Dafür wäre das.
Mein Tipp: Vergleichen Sie unbedingt die Werte im Lohnjournal und Jahreslohnjournal. Da lag letztes Jahr über Monate hinweg ein von der DATEV sogenannter "Andruckfehler" vor: Die pauschale LSt aus der Nebenbuchführung fehlte gänzlich.
VG