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korrektur kug 2021 in 2023 lodas

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letzte Antwort am 17.07.2023 21:45:20 von andrereissig
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karinprzewlocki
Beginner
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Nachricht 1 von 10
962 Mal angesehen

Hallo,

ich benötige dringend euer Fachwissen.

Aufgrund einer KUG-Prüfung sind jetzt die Monate Januar und Februar 2021 zu korrigieren.

Der Auftrag zum Übertrag des Sicherungsbestandes im Rechenzentrum bezieht sich allerdings auf Korrekturen

für 2020.

Ich habe die Daten zwar entsprechend überschrieben, so dass ich eine Sicherung mit Abrechnungsstand 12/2022

statt für 12/2021 angefordert habe, aber das hat nicht funktioniert,

ich habe nur eine Sicherung mit Abredhnungsstand 12/2021 erhalten.

Ich kann jetzt immer noch keine Korrektur der Monate 01-02/2021 durchführen.

Wo habe ich jetzt meinen Denkfehler?

Wie kann ich die KUG-Korrekturen durchführen?

Hat jemand in 2023 schon KUG-Korrekturen für 2021 durchgeführt?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Grüße aus Rottweil

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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908 Mal angesehen

Hallo @karinprzewlocki,

 

das Vorgehen für die Erstellung korrigierter Leistungsanträge für Kurzarbeit ist im Dokument 1023111 LODAS: Kug-Korrekturen für 2020/2021 durchführen ausführlich beschrieben.
Der von uns zur Verfügung gestellte Sicherungsbestand hat immer den Abrechnungsstand 12/2021.
In Form einer Wiederabrechnung 12/2021 können Sie die Korrekturen für Januar und Februar 2021 durchführen.

 

Sollten Ihnen die Informationen im Dokument nicht weiterhelfen, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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karinprzewlocki
Beginner
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Nachricht 3 von 10
863 Mal angesehen

Vielen Dank, hat geklappt.

MfG Karin Przewlocki

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nadimb
Meister
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Nachricht 4 von 10
737 Mal angesehen

@Christopher_Fürther  schrieb:

Hallo @karinprzewlocki,

 

das Vorgehen für die Erstellung korrigierter Leistungsanträge für Kurzarbeit ist im Dokument 1023111 LODAS: Kug-Korrekturen für 2020/2021 durchführen ausführlich beschrieben.
Der von uns zur Verfügung gestellte Sicherungsbestand hat immer den Abrechnungsstand 12/2021.
In Form einer Wiederabrechnung 12/2021 können Sie die Korrekturen für Januar und Februar 2021 durchführen.

 

Sollten Ihnen die Informationen im Dokument nicht weiterhelfen, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 


@Christopher_Fürther 

 

Das "Vorgehen" ist jetzt ja nicht hochkomplex. Aber ich falle gleich vom Glauben ab. Hab einer Kollegin heute noch gesagt "kein Thema, kümmere ich mich heute Abend drum" - bei Lohn&Gehalt war der Krempel nämlich immer super simpel und ich konnte alles selbst machen.

 

Hier muss ich jetzt einen Sicherungsbestand per E-Mail anfordern. Und jetzt wird es richtig geil:

 

Beachten Sie: Damit der Auftrag korrekt bearbeitet werden kann, muss die Lesbarkeit der Angaben sichergestellt sein. Erfassen Sie die Angaben in Druckbuchstaben, leserlicher Schrift oder digital.

So weit, so gut. Aber: das PDF ist nicht ausfüllbar! 

 

Ich will gar nicht wissen, wie viele Leute den Kram drucken mussten, ohne sich mit irgendwelchen Werkzeugen zu bewaffnen. Ich gebe zu: ich bin zu geizig für ein Adobe-Abo für alle Köpfe.

 

Ich lege jetzt einen SK  an. Erfolgt ja über meine Smartcard - sollte hoffentlich als "Signatur" reichen. Die SK-Nummer schmeiße ich dann in die E-Mail an den LODAS-Programmservice.

 

Ich wollte wirklich nicht mehr meckern. Aber wenn man sich nicht mehr selbst helfen kann und auf die Zuarbeit des Clouddienstleisters verlassen muss, der (berechtigterweise) alles in der Cloud vereinen will - dann muss das I*diotensicher sein und schnell und unkompliziert laufen!

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 10
655 Mal angesehen

Hallo,


vielen Dank für Ihre Anregung.


Dass es schnell und unkompliziert gehen muss, ist völlig verständlich.


Aufgrund dessen haben wir die Nachberechnung in Bezug auf KUG für die Jahre 2020 und 2021 zeitnah ermöglicht.


Wir bedauern, dass Sie sich die PDF im Bearbeitungsmodus gewünscht hätten.

 

Allerdings benötigen wir zur Auftragserledigung Ihren Stempel sowie Ihre handschriftliche Unterschrift.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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rschoepe
Fachmann
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Nachricht 6 von 10
647 Mal angesehen

@Betül_Kilic  schrieb:

Allerdings benötigen wir zur Auftragserledigung Ihren Stempel sowie Ihre handschriftliche Unterschrift.


Aber das kann doch kein Argument gegen Formularfelder im PDF sein. Oder?

andrereissig
Experte
Offline Online
Nachricht 7 von 10
645 Mal angesehen

@Betül_Kilic  schrieb:

Wir bedauern, dass Sie sich die PDF im Bearbeitungsmodus gewünscht hätten.

 

Allerdings benötigen wir zur Auftragserledigung Ihren Stempel sowie Ihre handschriftliche Unterschrift.


Na ja, das hat ja damit eigentlich nichts zu tun.

 

Ich habe beispielsweise eine derartige Sauklaue, daß Sie vermutlich einen Ägyptologen hinzuziehen werden, um ein von mir ausgefülltes Formular zu entziffern.

 

Unterschrift hin, Stempel her, den Rest würde ich gern elektronisch ausfüllen können vor dem Ausdruck, um Rückfragen oder Erfassungsfehler zu vermeiden.

Live long and prosper!
nadimb
Meister
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Nachricht 8 von 10
588 Mal angesehen

@Betül_Kilic  schrieb:

 


Wir bedauern, dass Sie sich die PDF im Bearbeitungsmodus gewünscht hätten.

 

Allerdings benötigen wir zur Auftragserledigung Ihren Stempel sowie Ihre handschriftliche Unterschrift.


Ich gehe einen Schritt weiter als meine beiden Vorredner:

 

Ich kann all möglichen Krimskrams mit meiner personalisierten Smartcard anfangen. Bin Hauptadmin. Bin als GF geführt und und und und und. Ich kann bestellen, administrieren, kündigen, .... unendliche Geschichte.

 

Und für so ein kleines (nicht ausfüllbares) Formularchen machen wir einen bürokratischen Riesenaufwand?

 

Es geht doch schlicht und einfach darum, eigene Daten nochmal aus dem RZ abzurufen. 

 

Das ist aus meiner Sicht eine völlig verkehrte Bevormundung an der völlig verkehrten Stelle!

 

Nichtsdestotrotz wurde mein Fall zügig auf meine beschriebene Art und Weise umgesetzt (ohne Unterschrift, ohne Stempel). Daher: danke an den-/diejenige(n) die mal fünfe gerade gelassen hat!

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

Uwe_Lutz
Überflieger
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Warum muss es eigentlich für alles, was die DATV macht, eine Begründung geben, dass dies richtig ist?

 

Kann man nicht einfach mal sagen: Entschuldigung, da hat der Entwerfer des Formulars leider nicht aufgepasst. Wir gucken mal, ob wir das noch ändern. Da der Großteil der KUG-Prüfungen durch ist, wird es aber vermutlich nicht mehr angepasst.

 

Liebe DATEV - Fehler sind (so ärgerlich sie sind) menschlich. Wenn aber immer auf Krampf eine Begründung dafür gefunden wird, dass kein Fehler vorliegt, wird es manchmal ziemlich abstrus.

andrereissig
Experte
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Nachricht 10 von 10
561 Mal angesehen

@Uwe_Lutz  schrieb:

Liebe DATEV - Fehler sind (so ärgerlich sie sind) menschlich. Wenn aber immer auf Krampf eine Begründung dafür gefunden wird, dass kein Fehler vorliegt, wird es manchmal ziemlich abstrus.


Ganz genau und 100 %ig dies.

 

Hier wird ein Tortentanz aufgeführt, um eigene Daten ein zweites Mal abzurufen und zum Gürtel noch die Hosenträger angezogen und an anderer Stelle programmiert man sich selbst in eine fatale Sackgasse, als würde man zum ersten Mal was vom Lohn hören:

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Problem-ohne-Lösung-Datenübernahme-LuG-von-Pilotkunden/m-p/358674#M86766

 

Mich würde da mal brennend interessieren, wann denn warum welche Maßstäbe angesetzt werden?

 

Warum wird hier mit zigfacher Absicherung und Bestätigung gearbeitet und der andere Fall wirkt wie die Staubsaugerfolge der Teletubbies? (Wobei in dem anderen Thread die Begründung ähnlich stichhaltig war.)

Live long and prosper!
9
letzte Antwort am 17.07.2023 21:45:20 von andrereissig
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